mein Ex-Mann hat sich ins Ausland abgesetzt um sich den Unterhaltsleistungen zu entziehen. Wie kann ich dagegen vorgehen? Er muss doch trotzdem weiterhin zahlen!
mein Ex-Mann hat sich ins Ausland abgesetzt um sich den
Unterhaltsleistungen zu entziehen. Wie kann ich dagegen
vorgehen? Er muss doch trotzdem weiterhin zahlen!
sorry da kenne ich mich leider nicht aus, viel glück trotzdem
Hallo,
da hat man meist Pech gehabt. Schade nur, dass er deswegen auch keinen Umgang mehr mit seinem Kind haben kann. Manchmal ist es auch umgekehrt: wenn die Väter keinen Umgang haben, wollen sie nicht selten auch nicht bezahlen.
Gruß
mein Ex-Mann hat sich ins Ausland abgesetzt um sich den
Unterhaltsleistungen zu entziehen. Wie kann ich dagegen
vorgehen? Er muss doch trotzdem weiterhin zahlen!
hallo
wie gemein…bitte schnell an das Jugend wenden,die helfen weiter
viel glück
lisa
klar, muss er! Wie alt ist das Kind? Wenn unter 12 Jahren dann sofort zum Jugendamt. Die zahlen Vorschuss und holen sich den vom Vater wieder. Ist das Kind älter bekommt man keinen Vorschuss. Ist die Adresse bakannt? Auch ein netter Vater, kennen selbst die Kinder nicht mehr. Nicht genug das die Mütter ihnen egal sind, nein auch das eigene Kind spielt keine Rolle mehr. Sollten sich hier einige Väter auf den Schlips getreten fühlen, es gibgt auch Mütter die recht gemien sind. Fakt ist jedoch, wenn es der betreuenden Person (ob Vater, oder Mutter) nicht gut geht, dann geht es dem Kind auch nicht gut.
Guss
Hallo
scheint ja ein toller Vater zu sein !!!
Wenn man die Adresse kennt würde ich einen Anwalt zu Hilfe nehmen!!
Aber ob man da ne Chance hat weiss ich leider nicht!!!
Zahlen muss Er zwar aber in Deinem Fall schwierig dran zu kommen!!
LG Sandy
Hallo,
die Unterhaltspflicht erlischt nicht durch Aufenthalt in einem anderen Land! Dennoch wird es sehr schwierig sein, den Betrag zu bekommen, wenn der Vater unwillig ist. Mit manchen Ländern besteht ein Abkommen. Es ist abhängig davon, in welches Land Ihr Mann „ausgewandert“ ist und ob er sich dort ordnungsgemäß gemeldet hat.
Wichtig ist zu wissen, ob es einen „Titel“ oder eine „Jugendamtsurkunde“ gibt! Damit hat man die Möglichkeit vollstrecken zu können.
Sollte der Vater schon jetzt nicht mehr seiner Verpflichtung nachkommen, wird das Jugendamt auf Antrag „Unterhaltsvorschuss“ leisten (bis zum 12. Lebensjahr des Kindes für max. 72 Monate!). Hier kann man auch eine kostenlose Beistandsschaft für die Kinder beantragen, so dass das „Unterhalt eintreiben“ für einen selbst nicht noch mit hohen Rechtsanwaltsgebühren einhergeht.-- Obwohl ein Rechtsanwalt mitunter erfolgreicher ist (es kommt auf die Behörde — und leider auch den Anwalt an …)
Einen Beratungshilfeberechtigunggschein, mit dem man sich bei einem Anwalt seiner Wahl beraten lassen kann, kann man beim Amtsgericht seines Wohnortes bekommen. Dieser ist einkommensabhängig. Für weitere Fragen stehe ich sehr gern unter meiner HP www.verlandeferber.repage1.de zur Verfügung.
LG
die Kinder sind schon beide über 12, der Kontakt leider schon lange abgebrochen. Der Vater ist seit (jetzt bekannt) 5 Jahren im Ausland, um sich vor den Zahlungen zu drücken. Die Adresse ist bekannt, ich habe jetzt einen Anwalt eingeschaltet. Aber wie sieht ihr die Erfolgschancen?
mein Ex-Mann hat sich ins Ausland abgesetzt um sich den
Unterhaltsleistungen zu entziehen. Wie kann ich dagegen
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Unterhaltszahlungen bleiben bestehen.Nehme dir einen Anwalt. Die Kosten mußt du erst selber Zahlen,aber die muß dein Ex dann zurück zahlen.Weiß nicht wie hoch dein Eikommen ist aber der Staat zahlt auch etwas
wende dich an das jugendamt oder besorg dir einen titel gegen ihn!
inwieweit er sich dann noch davor drücken kann, bleibt ab zu warten!
mein Ex-Mann hat sich ins Ausland abgesetzt um sich den
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Jugendamt soll über den Heidelberger Verein für Familie und Recht o.Ä. für dich ermitteln. Weißt du wo er ist? Das wäre hilfreich. Erstatte Anzeige. Dann wird er aktenkundig. Wenn er dann irgendwann nach D-Land zurück kommt und sich anmelden will, hat er Probleme.
Du musst dir dafür viel Zeit einräumen und nicht davon ausgehen, dass es morgen gelöst wird.
Sind die Kids unter 12? beantrage Unterhaltsvorschuss.
andi.brasch(at)freenet.de
mein Ex-Mann hat sich ins Ausland abgesetzt um sich den
Unterhaltsleistungen zu entziehen. Wie kann ich dagegen
vorgehen? Er muss doch trotzdem weiterhin zahlen!
Hallo
nach deutschem Recht ist er grundsatzlich immer unterhlatspflichtig, egal wo er wohnt oder sich gewohnlich aufhalt.
Wenn er nicht zahlt, musst du einen Unterhaltstitell haben, ansonsten kannst du nichts fordern, weder in Deutschland oder sonst wo.
Wenn du einen Unterhaltstitel hast, wirst du einen Anwalt brauchen, der in Deutschland und im Ausland versuchen wird, deinen Forderungen einzuklagen.
Wichtig ist, die Forderungen so fruh wie moglich zu stellen. Denn dann hat der Schuldner ruckwirkend ab dem Tag der Forderung zu zahlen.
In Deutschland hast du die Moglichkeit pfanden zu lassen. Ist hier nichts zu holen, beginnt ein beschwerlicher Weg.
Ihr musst versuchen herauszufinden, wo dein Ex wohnt und eventuell arbeitet. Der Anwalt hier wird dann uber das auswartige Amt, einen Antrag in dem jeweiligen Land einreichen. Die lokalen Behorden Vorort werden dann den Antrag prufen und Massnahmen einleiten, oder eben auch nicht.Der Erfolg hangt davon ab, in welchem Land, sich dein Ex aufhalt.
Manche Lander interessiert deutsches Unterhaltsrecht nicht.
Viel Erfolg und Gluck
mein Ex-Mann hat sich ins Ausland abgesetzt um sich den
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vorgehen? Er muss doch trotzdem weiterhin zahlen!
natürlich muss er weiter zahlen, bis dahin leistet das Jugendamt Vorschuss, also zum Jugendamt gehen, vermutlich auch zum RA.
Es kommt auch darauf an, in welches Land.
mein Ex-Mann hat sich ins Ausland abgesetzt um sich den
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mein Ex-Mann hat sich ins Ausland abgesetzt um sich den
Unterhaltsleistungen zu entziehen. Wie kann ich dagegen
vorgehen? Er muss doch trotzdem weiterhin zahlen!
Hallo das ist ne gute Frage aber da kann ich leider nicht weiterhelfen, mich würde es aber auch interessieren
mein Ex-Mann hat sich ins Ausland abgesetzt um sich den
Unterhaltsleistungen zu entziehen. Wie kann ich dagegen
vorgehen? Er muss doch trotzdem weiterhin zahlen!
Sorry,
aber ich kenn das jetzt nur anders rum. die Mama war weg weil ein Kind durch Ihre Schuld (Saufen, Tabletten)Schwerstbehindert auf die Welt kam. Allerdings schafft Papa das mit ein wenig Hilfe echt gut.
Allerdings hat er auch Schwierigkeiten von seiner Ex Unterhalt zu bekommen.
Hallo,
ja er muss vom deutschen Gesetz her, nur das Problem liegt eher darin ob er auffindbar ist.
Gehen sie doch bitte zum ihren Jugendamt, die müssen solange Unterhalt (vorschuss)zahlen.
Auch können die Ihnen vor Ort helfen, was sie noch tuen können, im schlimmsten Fall einen Rechtsanwalt einschalten.
mfg
Angela06
Mfg