Der Vater ist gestorben

Der Vater ist gestorben, die Mutter möchte das Erbe mit den Kindern teilen.
Es existiert aber kein Testament. Muss die Mutter und jedes Kind ein Erbschein haben.
Was kosten die Erbscheine, es geht um 140.000,- € Erbe.
Kann die Mutter auch ohne Testament oder Erbschein das Erbe aufteilen.
Was passiert wenn die Mutter zum Pflegefall wird, müssen die Kinder das geerbte an die Mutter oder das Sozialamt zurückzahlen.
Die Mutter möchte auch den Enkelkindern etwas von ihren vermögen Schenken.
Wie hoch darf die Schenkung pro Enkelkind sein, und was passiert wenn die Mutter (Oma )ein Pflegefall wird.

zu kompliziert…kann nur ein anwalt machen ist auch sicherer…

Kann erst jetzt antworten, da ich ausser Haus war. Einen Erbschein benötigt man als Ausweis über die Erbeneigenschaft. Also braucht man ihn nur, wenn man sich z.B. gegenüber einem Amt, einer Bank etc. ausweisen muss. Den Erbschein beantragt man in der Regel als gemeinsamen für alle Erben. Für den Antrag und für die Ausstellung des E. zahlt man je 267,00 Euro netto bei einem angenommenen Netto-Nachlasswert von 140 Tausend.
Die weiteren Fragen betreffen das Unterhalts-, Sozial- und Steuerrecht wofür ich nicht kompetent bin.
Ich hoffe, hiermit einwenig geholfen zu haben. Wenn Fragen offen geblieben sind, schreiben Sie mir gern erneut.
Mit freundlichem Gruß aus dem nördlichen Wesertal
H.G.