Der verlauf?

Hallo,

ich mal wieder.
nun macht mir der Gerichtsvollzieher keine Angst mehr sondern, das danach.
Ich habe Angst mein konto zu verlieren.
Wie läuft das denn ab von anfang an?
ich habe schulden gemacht…kann sie nicht zahlen…der gerichtsvollzieher kommt…ich leiste die eidesstaatliche versicherung,weise meinen ALG 2 Bescheid vor.Wird er dann versuchen mein konto zu pfänden,wo er schwarz auf weiß hat, das ich ncihts habe, so wie es Kontoauszüge beweisen?

Liebe Grüße

Hallo,

dein Konto kannst du nicht verlieren.

Die Banken sind gesetzlich dazu verpflichtet jedem Kontoinhaber sein Konto auch in solchen Fällen weiter zu gewähren, natürlich nur als Guthabenkonto!

Bei Privatbanken kann das anders sein, ansonsten habe ich denselben Falll erst kürzlich mit einem Kunden gehabt wobei mir jene Info auch neu dazu gewonnen wurde.

Gruß,

Mathias

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Hallo Matthias,

danke für die schnelle Antwort.Habe nur ein guthabenkonto bei der Sparkasse und auch keine schulden bei dieser.Also brauche ich nichts zu befürchten, habe im Netz schon soviel anderes darüber gelesen…

liebe Grüße

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Hi

Die Banken sind gesetzlich dazu verpflichtet jedem
Kontoinhaber sein Konto auch in solchen Fällen weiter zu
gewähren, natürlich nur als Guthabenkonto!

Nein, sind sie nicht. Es ist eine freiwillige Selbstverpflichtung. Bei Sparkassen ist die Chance allerdings größer ein Konto zu bekommen. Gesetzlich verpflichtet sind sie aber auch nicht.

Lies dazu auch die FAQ:1389

Gruß
Edith

Da hast du Recht,

ein Konto ZU BEKOMMEN ist arg schwierig (vonwegen Schufa Prüfung etc.) aber ein bestehendes Konto darf meines wissens und der Aussage eines Sparkassen Mitarbeiters nicht gekündigt werden (natürlich schon wenn der kunde herbe Verstöße gegen die Bank AGBs vollzogen hat).
Bei derartigen Situationen, allgemeine Schulden etc. kann die Bank das Konto nur als Guthaben Konto weiterführen lassen.

Gruß,

Mathias

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Ups, Sorry…
Hi Mathias

ein Konto ZU BEKOMMEN ist arg schwierig (vonwegen Schufa
Prüfung etc.) aber ein bestehendes Konto darf meines wissens
und der Aussage eines Sparkassen Mitarbeiters nicht gekündigt
werden

…ich habe das „Weiterbestehen des Kontos“ überlesen.
Wie da die Rechtslage aussieht weiß ich nicht, allerdings wird eine Sparkasse ein Konto wohl nicht kündigen, wenn es mit dem Kontoinhaber keine Probleme gibt.

Gruß
Edith