Der vertreter der Erbenge3meinschaft hat bei der angabe des Erbes ein gewährtes Darlehen an dritte

Hallo Leute,
der beauftragte einer Erbengemeinschaft hat bei der Angabe des Gesamterbes ein an dritte gewährtes Darlehen verschwiegen obwohl er davon wußte.
Ist dies nicht BBetrug und ist er dann Erbunwürdig.
Wer kann mir dazu etwas sagen.
Für eine Antwort recht herzlichen Dank

guten Tag,
Erbunwürdigkeit kann nur in gesetzlich definierten Fällen eintreten. Hier also nicht.
Betrug kann nur dann statuiert werden, wenn der Betreffende einen Vorteil dadurch erhalten würde.
Mit freundlichen Grüßen aus dem nördlichen Wesertal
H.G.
(in 2.360 Tagen 1.632 Mal Fragen beantwortet (Zählung ab Juni 2000)