Was hab ich als mieter für rechte? Der vom Vermieter beauftragte Makler hat sich die ganze zeit seit der fristgerechten kündigung vom 26.06.2013 bis 30.09.2013nicht bei uns für besichtigungstermine gemeldet erst heute am12.09.2013 wir sind beide vollberufstätig ich arbeite in wechselschicht mein mann kommt auch spät und nie zur selben uhrzeit nachhause ! Dazu kommt das wir in zwei wochen hier ausziehen voll im stress sind arbeit packen und noch die neue wohnung anlegen ! Der makler wollte am samatag bzw sonntag kommen geht aber nicht weil wir samstags beide arbeiten und sonntag ist unser einzig freier tag wo wir uns ausruhen bzw an anderer stelle packe oder streichen können hab dem makler für dienstag den 17.09. Von 13 uhr bis spätestens 14.30 genannt den hat er angenommen aber gleichzeitig auf den gesetzgeber hingewiesen ! Ich empfinde das als nötigung auf den letzten drücker zwei woche vor unserem auszug mit besichtigungen zu kommen wo jeder weis wieviel stress da ist ! Meine frage ist wie oder kann ich mich gegen den makler wehren bzw. Was sagt der gesetzgeber zu so einer situation oder maklerverhalten wenn dieser über zwei monate garnichts gemacht hat und nun den nochmieter mit seinem vehalten massiv unter druck zusetzen versucht??
Der Makler müsste sich nach Ihnen richten, da Sie ja noch die Mieter sind.
Hallo delta55 danke für die antwort ! Der makler hat den termin ja auch angenommen mein problem ist nur das er sich über zwei monate nicht gemeldet hat und zwei wochen vor unserem auszug mir mit gesetzgeber droht und wir hier unter dauerstrom wg arbeit anlegen packen und umzug stehen ! Und der makler sich jetzt erstmal bequemt termine auszumachen wir wissen nicht wie wir das in den letzten beiden wochen auch noch unterbringen sollen!
Er hatte solange zeit termine zu vereinbaren nix ist passiert und jetzt wo keine zeit mehr ist empfinde ich das als nötigung kann ich mich gegen sein verhalten irgendwie wehren?
Sie sollten sich mit dem Vermieter der Wohnung in Verbindung setzen, dass der Makler erst nach ihrem Auszug die Wohnug besichtigen kann da sie im Zeitdruck stehen.
Aufpassen - der Makler darf auch ohne Ihrem Beisein die Wohnung besichtigen - aber nur mit Ihrem Einverständnis.
Hallo,
Sorry fúr die späte antwort, sind im urlaub. Ich weiss leider nicht wie das rechtlich geregelt ist denke jedoch dass du die angesetzten termine des
Maklers akzeptieren musst.