Der wirkliche Eigentümer eines Autos

Hallo,
wer ist der Besitzer, eines Autos, der den Kaufvertrag unterschrieben hat, oder der den Brief hat und auf dessen Namen das Auto zugelassen ist? Im vorraus danke für Antworten.
   MfG. Dieter

Hallo!

Besitzer meinst Du nicht, das ist der der mit dem Wagen umherfährt und der in den Papieren steht, Du meinst Eigentümer !

Derjenige, der den Kaufvertrag unterschrieben hat.

In den Papieren steht neuerdings extra drin, dass die Eintragungen NICHTS über die Eigentumsverhältnisse am Fahrzeug aussagen !

MfG
duck313

Hallo :smile:

Vorab, wie duck schon gesagt hat: Gefragt ist ganz sicher nicht nach dem „Besitzer“, sondern dem „Eigentümer“.

Abgesehen von Ausnahmen: Eigentümer ist banal immer derjenige, der das „Eigentum“ übertragen bekommen hat. Übertragen kann das grundsätzlich nur der jeweils ursprüngliche Eigentümer. Es ist also zu prüfen, wer der erste sichere Eigentümer ist und dann, auf wen nacheinander das Eigentum übertragen wurde.

Nach allen Angaben, die gemacht wurden, kann man davon ausgehen, dass der ursprüngliche Eigentümer der Verkäufer war und dass dieser (in seiner Eigenschaft ja als Eigentümer) sein Eigentum auf denjenigen übertragen hat, mit dem er den Kaufvertrag schloss - das wird dann wohl derjenige sein, der den Vertrag auch unterschrieben hat.

Der Käufer ist demnach also neuer Eigentümer geworden. Das schließt aber nicht aus, dass er seinerseits das Eigentum auch wieder übertragen hat - es wird schließlich einen Grund geben, warum im Brief einen anderen Namen angegeben hat. Es ist eben möglich, dass er etwa im Rahmen einer Schenkung das Eigentum weiter übertragen hat. Umgekehrt ist es aber nicht zwingend, dass eine Schenkung bzw weitere Eigentumsübertragung stattgefunden hat: Der andere Name im Brief könnte auch schlicht deshalb gewählt worden sein, weil man gerade lustig war. Ist also im Einzelfall zu prüfen.

Schöne Grüße

Eigentümer ist der, der einen Kaufvertrag, Schenkungsurkunde, Erbschein o. ä. Nachweis über das Fahrzeug vorweisen kann. Nur weil bspw. der Enkel das ihm von der Witwe ohne eigenen Führerschein zur Verfügung gestellt Fahrzeug selbst anmelden, versichern und versteuern muss, erwirbt er trotz Haltereintragung kein Eigentum an etwas, was ihm nicht gehört. Aber er besitzt es wortwörtlich, wenn er einsteigt und damit losfährt. UInd haftet als Halter und Versicherungsnehmer.

G imager

Hi
das Verträge auch mündlich abgeschlossen werden können ist bekannt?
Dann kann ich dummerweise keinen Vertrag, Urkunde o.ä. vorweisen.

Gruß
HaWeThie

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Hallo!

Besitzer ist der, in dessen Gewalt das Auto ist.

Ob du jetzt damit was anfangen kannst, weiß ich nicht.

Gruß
Tom

Du kennst den Unterschied zwischen Eigentümer und Besitzer ???

Gruß Merger