Hallo Experten,
grad die letzte Frage inspirierte mich, mal nachzusehen. Und wunderlicherweise fand ich im §18STVO, dass eine Höchstgeschwindigkeit von 60km/h für die Autobahn vorgeschrieben ist.
Wohlgemerkt Höchstgeschwindigkeit, nicht Mainstream. Ein Rennpferd packt so zwischen 60 und 68 Sachen, erfuhr ich aus halbwegs seriösen Quellen.
So. Darf man nun mit seinem Gaul auf die Autobahn? Ansonsten fand ich nämlich keinen Paragraphen, der dies dezidiert verböte.
Gruß
Annie *galoppelgaloppel*
Sorry, verschrubn
…ich meinte natürlich die Höchstgeschwindigkeit der auf einer Autobahn zugelassener Fahrzeuge, nicht etwa die Höchstgeschwindigkeit generell, ich Dusslchen.
Guten Morgen!
wunderlicherweise fand ich im §18STVO, dass eine
Höchstgeschwindigkeit von 60km/h für die Autobahn
vorgeschrieben ist.
Könnte das Wunderliche eventuell mit dem um 4 Uhr nachts bei vielen Menschen erhöhten Alkoholspiegel zusammenhängen? Ich lese das da nicht!
So. Darf man nun mit seinem Gaul auf die Autobahn? Ansonsten
fand ich nämlich keinen Paragraphen, der dies dezidiert
verböte.
Schlaf Dich mal aus, und lies dann § 18 StVO noch mal. Da steht:
„Autobahnen … dürfen nur mit Kraftfahrzeugen benutzt werden, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt“
Und in § 1 Abs. 2 StVG lesen wir:
„Als Kraftfahrzeuge im Sinne dieses Gesetzes gelten Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden, ohne an Bahngleise gebunden zu sein.“
Dein Pferd mus also zumindest einen Herzschrittmacher tragen…
Hallo,
ich glaub, du meinst nicht HÖCHST-, sondern MINDESTgeschwindgkeit?
Ich kenn jemand, der in der praktischen Prüfung durchgefallen ist, weil er ein Mindestgeschwindigkeitsschild für ein Richtgeschwindgkeitsschild gehalten hat.
Gruß,
Markus
OT: YMMD!!!
Hallo,
Dein Pferd mus also zumindest einen Herzschrittmacher
tragen…
*pfruuuuust*
Man sollte nicht mit vollem Mund hier bei w-w-w lesen…
Grinsende Grüße,
Tinchen
wobei sofort die frage anschließt:
Dein Pferd mus also zumindest einen Herzschrittmacher
tragen…
gilt ein pferd mit hilfsmotor als kraftfahrzeug?
Dein Pferd mus also zumindest einen Herzschrittmacher
tragen…
gilt ein pferd mit hilfsmotor als kraftfahrzeug?
Naja, ich würde sagen dafür brauchts dann noch zwei Paar Rollschuhe…
Und natürlich muss es noch vom TÜV abgenommen werden und im Fahrzeugschein eingetragen sein. Dann sollte es eigentlich erlaubt sein.
Gruß
Hallo,
ich glaub, du meinst nicht HÖCHST-, sondern
MINDESTgeschwindgkeit?
Naja… die Höchstgeschwindigket des Fahrzeugs muss mindestens 60 km/h betragen. Wenn das gegeben ist, dann darf ich rein theoretisch auch mit 30 über die A2 tuckern. Allerdings dürfte das dann schwer mit §1 StVO zu vereinbaren sein (Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Eine generelle Mindestgeschwindigkeit von 60 dürfte sich auf deutschen Stadt-Autobahnen zumindest im Berufsverkehr schlecht einhalten lassen…
Gruß
KB
Etwas spezieller
Hallo!
§ 1 StVO passt immer. Hier wäre aber vorrangig § 3 Abs. 2 StVO einschlägig: „Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluß behindern.“
Ich möchte sogar noch die „Verordnung über eine allgemeine Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen und ähnlichen Straßen“ ins Spiel bringen, wo zwar empfohlen wird, „nicht schneller“ als 130 km/h zu fahren; Sinn und Zweck der Vorschrift ist jedoch mE auch die Erhaltung des Verkehrsflusses.