Ich hab in der Korrespondenz mit einem (Inkasso) Anwalt ein wenig emotional reagiert:
Das Erste ist die Äusserung, dass ich nach Überweisung nur noch einen Bestimmten Betrag zur Verfügung habe, gefolgt von „aber das ist ihnen eh scheiss egal“.
Das Zweite ist der persönliche Nachtrag: „P.s. Wenn die kath. Kirche doch Recht hat, haben sies echt verschissen“.
Ich möchte hier nicht Nutzen und Gegennutzen meiner Äusserung diskutieren, sondern wissen, ob der Straftatbestand der Beleidigung o.Ä. erfüllt ist, und ob es geg. Sinn macht eine Entschuldigung hinterherzuschicken. Danke für eure fachlichen Antworten,
Ob bereits der Tatbestand der Beleidigung erfüllt ist, erscheint zwar fraglich, aber dennoch würde ich eine Entschuldigung vornehmen. Beleidigung ist ein weites Feld, man kann nie sicher sein, ob eine Äußerung bereits beleidigend ist oder im Einzelfall nicht. Man kann zwar seine Meinung gerade gegenüber Inkasso-Anwälten auch deutlich zum Ausdruck bringen, es sollten aber solche Ausdrücke vermieden werden.
ja das nennt man Beleidigung. Eine Entschuldigung wird hier nichts nutzen. Ich persönlich nehme auch keine Entschuldigungen an, da sich jeder vorher überlegen soll, was er sagt/schreibt.
Hmmm… aber was daran ist denn direkt beleidigend? Dass seine Arbeit nicht gerade christlichen Werten entspricht ist ihm doch klar und es ist schon wirklich ne Auslegungsfrage, ob er persönlich angegriffen ist!
Meinst du nicht, dass er an sein fettes Haus und seinen fetten Benz denkt, und das ganze einfach ignoriert? und wenn nicht, was würde denn dann passieren?
ob diese Aussagen unter Beleidigung im Sinne des §185 StGB fallen, kann ich nicht sagen.
Damit es zu einer Strafe kommt, müsste
der Betroffene sich beleidigt fühlen
dies zur Anzeige bringen
der Fall von der Staatsanwaltschaft nicht wegen Geringfügigkeit eingestellt werden
der Richter es auch als Beleidigung ansehen.
Der Ausgang scheint mir offen zu sein, auch wenn ich persönlich diese Äußerungen für nicht so schlimm halte. Wenn man es drauf anlegt, lassen sie sich auch als Beleidigung auslegen.
Leider habe ich auch keinen guten Rat zum Entschuldigungsschreiben. Wenn sich jemand beleidigt fühlt, hält ihn vielleicht auch eine nachträgliche Entschuldigung nicht von einer Anzeige ab. Ob diese Entschuldigung dann später als „strafmildernd“ oder als „Schuldeingeständnis“ einzuordnen ist, weiss ich nicht.
Tut mir leid, aber zusammengefasst habe ich leider keine bessere Antwort als „kommt auf den Einzelfall an“.
Es ist ein persönlicher Angriff in deinen Formulierungen. Er ist Anwalt. In erster Linie denkt er daran, vor Gericht zu gewinnen. Und wenn er einen eigenen Fall hat umso besser.
Das ganze wird mit einer Geldstrafe enden. Da du die offensichtlich nicht zahlen kannst wird das in Gefängnistagen umgerechnet.
Der Straftatbestand der „Formalbeleidigung“ dürfte hier wohl genau so wenig erfüllt sein wie der der „Üblen Nachrede“. Dennoch solltest Du Deine Wortwahl überdenken: sie erfüllt wohl nur die Funktion „Stuhlgang für die Seele“, führt aber ansonsten zu nichts, außer zu verhärteten Fronten, anstatt zu wohlwollender Kenntnisnahme.
Hallo! Eine Beleidigung ist dann ausgesprochen, wenn jemand sein Missachten gegenüber einem anderen kund tut und der andere sich dadurch in seiner Ehre verletzt fühlt. Es ist also Auslegungssache. Jemanden ungefragt zu „duzen“ kann schon als Beleidigung gelten. (Außer bei Dieter Bohlen, der darf das sogar vom Gericht aus ) Man könnte ihre Äußerung jedoch als Meinungsäußerung verstehen, da sie ja meinen „ich denke, ist ihnen das eh egal“ und „bei mir haben sie es verschissen“. Angegriffen könnte sich der Anwalt wohl durch ersteres fühlen. Sicherheitshalber würde ich ihn anrufen und es klären, aber generell möchte ich den Tipp geben, in Anwaltskorrespondenz besser keine Kraftausdrücke zu gebrauchen. Man weiß nie, an wen man da so gerät. Ich hoffe, ich konnte weiter helfen. Viele Grüße
Hallo, ja würde sagen, dass der Strafbestand der Beleidigung erfüllt ist. Frage wäre, ob die Gegenseite hier auf eine Anzeige bestehen würde oder besteht. Ein Entschuldigungsschreiben (z.B:… war überfordert mit der Situation und habe emotinal reagiert …)wäre zumindest dann angebracht, wenn weitere Verhandlungen mit diesem Inkasso-Büro erfolgen müssen (zwecks weiterer evtl. niedriger Ratenzahlungen usw.), ansonsten würde ich einfach abwarten.
Viel Glück
Tut mir leid, ich habe keine Erfahrungen mit Inkassofirmen. Eventuell könnte es Sinn machen, zur Verbraucherzentrale zu gehen (nicht nur wegen der evtl. Beleidigung, sondern überhaupt wegen der Forderung, Inkassobüros haben ja generell einen schlechten Ruf…)
Hallo,
die Aussagen sind grenzwertig, es kommt immer auf den Richter an.
Eine klare Entschuldigung, schriftlich und freundlich abgefasst ist nie verkehrt und hilft vielleicht zusätzliches Unheil abzuwehren.
MfG
KKl
Hey,
Ich hab in der Korrespondenz mit einem (Inkasso) Anwalt emotional reagiert:
Das Erste ist die Äusserung, dass ich nach Überweisung nur
noch einen Bestimmten Betrag zur Verfügung habe, gefolgt von
„aber das ist ihnen eh scheiss egal“.
Das Zweite ist der persönliche Nachtrag: „P.s. Wenn die kath.
Kirche doch Recht hat, haben sies echt verschissen“.
Ich möchte hier nicht Nutzen und Gegennutzen meiner Äusserung
diskutieren, sondern wissen, ob der Straftatbestand der
Beleidigung o.Ä. erfüllt ist, und ob es geg. Sinn macht eine
Entschuldigung hinterherzuschicken.
Sebastian
Hallo Sebastian, ich habe mit dieser Art Anwalt auch schon schlechte Erfahrungen gemacht. Wenn ich richtig verstanden habe, war er der erste, der sich in Ihrer Korrespondenz unflätig geäussert hat, Sie haben nur emotionell etwas zu scharf zurückgeschossen. Am besten gar nicht reagieren - blos nicht entschuldigen - wenn noch weitere beleidigende Äusserungen erfolgen, zur Polizei Anzeige erstatten. M.E. verläuft dann die Sache im Sande. Würde mich freuen zu erfahren, wie die Sache ausging. Viel Glück - Edith
ist zwar nicht mein Fachgebiet da ich kein Anwalt bin, aber ich würde an Deiner Stelle sicherheitshalber ein Entschuldigungsschreiben hinterher schicken und das nächste Mal ein bisschen vorsichtiger sein.