Dermatologische Prüfung f. Kosmetika

Hallo liebe Community,

ich möchte Artikel aus dem Bereich Textilprodukte (die in direkten Kontakt mit der Haut kommen) bzw. im weitesten Sinn Kosmetika importieren und vertreiben.

Meine Frage: Gibt es eine „staatliche Stelle“, bei der ich das Produkt vorher zur dermatologischen Prüfung vorlegen muss/kann. Ich möchte mich auf jeden Fall absichern gegen das Risiko, dass jemand Schäden durch die Anwendung davonträgt. Selbstverständlich werde ich Hinweise geben, dass Alergiker gegen einen der Inhaltsstoffe aufpassen sollen usw., aber ich denke das reicht nicht, insbesondere weiss ich ja nicht ob der Hersteller nicht doch toxische Verunreinigungen drin hat.

Kennt sich damit jemand aus? Vielen vielen Dank im Vorraus!

Hallo David,

mache es Dir ja nicht zu einfach.

Hier Meine Info:
Am 22. Dezember 2009 wurde die EU Kosmetikverordnung 1223/2009 im Amtsblatt der Europäischen Kommission veröffentlicht. Diese ab dem 11. Juli 2013 gültige Verordnung wird die EG-Kosmetik-Richtlinie und die meisten nationalen Regelungen ablösen. Wegen der mit dieser Änderung verbundenen administrativen Vereinfachung stand der Gesetzesentwurf unter der Überschrift „Simplification" (Vereinfachung). Darüber hinaus hat die Verordnung das Ziel den Schutz der menschlichen Gesundheit in hohem Maße zu gewährleisten. Beispielhaft für Änderungen bzw. Neuerungen sind: Die Verantwortlichkeiten werden klarer und genauer definiert. Die Anforderungen an die Sicherheitsbewertung sind detaillierter als bisher. Nanomaterialien werden speziell geregelt. Das Symbol einer Sanduhr kann zukünftig die Worte „Mindestens haltbar bis …“ ersetzten. Ebenfalls neu aufgenommen wurde die Marktüberwachung.[

Noch gilt die EG Kosmetikrichtlinie.

Viele Grüße
Manfred