Derzeitige Höhe der Beiträge zur gesetzl. Sozialve

Hallo,
folgendes Problem:
war bisher selbständig, Ehefrau beschäftigt mit hohem Einkommen.
Ich bin jetzt auch Arbeitnehmer, Steuerklasse wurde von Frau von III / V (für mich V, weil bisher ohne Steuerkarte) auf nunmehr beide IV / IV geändert.

Wie hoch ist der gesamte Beitragssatz aus meinem Bruttoeinkommen (angenommen 3.500,00 DM ) der Kranken-, Renten-,Arbeitslosen- und Pflegeversicherung in %? Brauche dies, um entscheiden zu können, evtl. wieder selbständige Tätigkeit auszuüben , kann aber wegen meiner derzeitigen angestellten Tätigkeit mit der Krankenkasse (BKK) nicht telefonieren.

Danke für Antworten.
mfg

Hallo Peter,

was mich verwundert…

wieso kannst du aufgrund deiner Angestelltentätigkeit nicht mit der BKK telefonieren?

Egal:

Bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze zahlst du:

Arbeitslosenversicherung: 6,5%
Rentenversicherung: 19,1%
Krankenversicherung: zwischen 11,2% und 14,8% hängt von deiner Kasse ab
Pflegeversicherung: 1,7%

Lohnsteuer.

Beitragsbemessungsgrenze liegt monatlich bei 6525 DM (bzw. 78300 DM p.a.) in der Kranken- und Pflegeversicherung und monatlich 8700 DM( bzw. 104400 p.a.) in der Renten- und Arbeitslosenversicherung.

Das kannst du aber auch in deiner Gehaltsabrechnung finden.

Und von diesen Sozialversicherungabzügen ( bis auf Steuer, denn das ist ja keine Sozialversicherung) trägt dein Arbeitgeber jeweils die Hälfte.

Ergo zahlst du nur effektiv:

ALV: 3,25 %
RV: 9,55%
KV: 5,6-7,4%
PV: 0,85%

In diesem Sinne…
Marco

Hi, kann dir nur empfehlen, in der BKK zu bleiben, kannst übers Jahr gerechnet, ne Menge Geld sparen, rechne doch mal anhand der Angaben von Marco nach, da kommt richtig was bei heraus, und die Leistg. sind umfangreicher,da die BKK n das SGB V , was Leistg. betrifft, besser ausnutzen.
Tschüß