S1: Frau X wirft an einer Landstrasse die Reste eines Apfels in den Bereich, der dort von Bäumen und Sträuchern bewachsen ist.
S2: Wie S1, unter den Bäumen sind auch Apfelbäume
S3: Wie S2, Frau X befindet sich nicht im Fahrzeug, sondern steht neben einem solchen Apfelbaum und lässt die Reste ihres Apfels fallen.
S4: Wie S3, aber Frau X hat zuvor den Apfel, dessen Reste sie später fallen lässt, von einem dortigen Baum gepflückt.
S5: Wie S4, nur dass der Apfel bereits vom Baum heruntergefallen war.
In welchen der Szenarien liegt rechtlich eine Umweltverschmutzung vor und warum (Es soll sich in S1-S3 um einen unbehandelten Bio-Apfel handeln!)
Nebenfrage:
Wem gehören eigentlich Äpfel, die an Bäumen an Landstrassen wachsen, bzw. welche von diesen Bäumen heruntergefallen sind (Also: Baum steht im Bereich der Landstrasse, nicht im Bereich der angrenzenden Felder!).
Hallo,
ianal.
Was ein Umweltschaden ist, regelt das Umweltschadengesetz in §2 (http://dejure.org/gesetze/USchadG/2.html). Ein weggeworfener Apfel ist imho kein Umweltschaden.
Gruß
loderunner
Nebenfrage:
Wem gehören eigentlich Äpfel, die an Bäumen an Landstrassen
wachsen, bzw. welche von diesen Bäumen heruntergefallen sind
(Also: Baum steht im Bereich der Landstrasse, nicht im Bereich
der angrenzenden Felder!).
Immer demjenigen, dessen Baum es ist. Das kann auch die Stadt, das Land oder der Bund sein. Da den nennen wir sie mal „öffentlichen Besitzern“ in aller Regel der Wille fehlt, ihr Eigentum auch zu verwerten, wird aber wohl niemand etwas dagegen haben, die Früchte/Nüsse aufzusammeln.
Bei „Überfällen“ (ich liebe Beamtendeutsch…) gilt § 911 BGB.