Servus Gemeinde,
mal fogender, rein ausgedachter Fall, den wir jüngst in heiterer Runde ergebnislos diskutierten:
auf dem Grundstück einer Wohnungseigentümergemeinschaft A tummeln sich seit einiger Zeit Ratten, die nachweislich von einem auf der anderen Strassenseite gelegenen Grundstück eines landwirtschaftlichen Nutzbetriebes durch unter der Straße gegrabene kleine Tunnel kommen. Die Eigentümergemeinschaft traut sich kaum noch, im Dunkeln den Müll herauszutragen, da städtische wie private Kammerjäger der Sache nicht Herr wurden. Nun kommt einer der Wohnungseigentümer auf die glorreiche Idee, den Landwirt B zur Tätigkeit zu verdonnern, sprich, ihm die Beseitigung der lieben Tiere aufzuerlegen, notfalls unter ANdrohung rechtlicher Schritte. In unserer heiteren Diskussionsrunde jedenfalls haben wir uns so gedacht, dass das Blödsinn sein, weil Ratten auf Höfen irgendwie zur Tagesordnung gehören und gerade dort so wenig vermeidbar sind wie auf einer Müllhalde. Die Tiere jedenfalls, so der Beispielgeber, lebten gar nicht in Stall und Scheune, sondern um einen kleinen See herum, der recht nah an der Straße liegt, aber noch auf des Landwirts Grund und Boden. Wir sind zu keinem Ergebnis gekommen, daher die Frage:
wie seht Ihr das, müsste Landwirt B dafür sorgen, dass von seinem Grund und Boden keine Gefahr mehr für die gegenüber wohnenden Menschen A ausgeht? Oder könnte er sich argumentativ befreien, von wegen „Grundstücksgröße“, „Normalität auf dem Hof“ und „typische Gefahren städtischen Lebens“?
ich danke für eine angeregte Diskussion