Guten Tag.
Was kann der angebliche Täter tun? Einer internen
KOnfiktbewältigung zustimmen oder lieber den
abteilungsexternen Betriebsrat konsultieren?
Das würde ich davon abhängig machen, wie die Position des Beschuldigten ist hinsichtlich seiner eigenen Akzeptanz in Team/Abteilung. Verleumdung ist ja auch deswegen eine so böse Sache, weil man kaum Möglichkeiten zur effektiven Gegenwehr hat. Ist aus Sicht des Betroffenen gewährleistet, dass die Zustimmung zu einer internen Lösung nicht mit einem Schuldeingeständnis gleichgesetzt wird seitens der lieben Chefs/Kollega, dann würde ich diese Chance nicht liegen lassen.
Den BR zu konsultieren, hieße nämlich, der Angelegenheit einen mindestens halboffiziellen, betriebsöffentlichen Charakter zu geben. Je nachdem, an welche Sorte BR man dann gerät, kann die Sache dann zur verbrannten Erde führen - und derjenige, der den BR einschaltete, bekäme erst recht den Segen ab.
Über eines muss man sich natürlich im klaren sein: Wenn die Sache so weit gediehen ist, dass bspw. eine Personalabteilung, Sozialwesen, Betriebsarzt oder gar externe Stellen beteiligt sind, wäre es absolut unklug, den BR nicht einzubinden. Betriebsräte sind nämlich im Regelfalle nicht begeistert, wenn sie erst verständigt werden, wenn schon das gesamte Klima im Eimer ist, mit der Erwartung, dass sie dann den Karren wieder auf die Straße stellen sollen.
Die Vorgehensweise würde ich auch ganz stark davon abhängig machen, wie die ggf. zuständigen Räte von ihrer persönlichen Vertrauenswürdigkeit und Qualifikation einzustufen sind - der typische Grüßgottaugust taugt hier sicherlich genauso wenig wie der leider ebenso typische Gschaftelhuber.
Gruß Eillicht zu Vensre