Design/Progamm schützen?

Hallo,

soweit ich gelesen und verstanden habe, kann man ein am Computer erstelltes Design - sieht man einmal vom echten Markenschutz ab - nicht schützen, aber man besitzt, weil man es ja selbst entworfen hat, das Urheberrecht. Es gibt jedoch den Umweg über das selbstprogrammierte Computerprogramm, das dieses eine bestimmte Design hergestellt hat. Dieses Programm bzw. der Quellcode lässt sich schützen. Siehe http://www.heise.de/ct/97/14/176/, allerdings ist der Artikel schon fünf Jahre alt.
   Aber es geht nicht grunsätzlich um das Design, sondern um den Quellcode allgemein. Wie kann ich möglichst preiswert Programm bzw. Quellcode schützen lassen, also den Beweis erbringen, dass ich das „Ding“ schon früher erstellt habe, um dies jemandem entgegenhalten, der mehr oder weniger „zufällig“ eins-zu-eins das gleiche programmiert hat? Bis dahin könnte er ja sagen, ich könne nicht handfest beweisen, dass ich schon ein Jahr zuvor einen solchen Code programmiert habe.
   Vor zwei Jahren liess ich mir von einem Notar beglaubigen, dass ich eine kleine Formel inkl. einer Beschreibung auf theoretischer Basis am sonundsovielten bei ihm vorgelegt habe, aber das kostet mich bereits 65 D-Mark. Doch das wäre zu teuer, wenn etliche Sachen jetzt und einige später schützen lassen muss/möchte. (Soweit ich weiss, richtet sich die Gebühr nach dem Wert des Schützenswerten, aber das kann ich im voraus nicht abschätzen.)

Marco

hallo marco,

schau mal hier http://www.ratgeber-e-lancer.de/
ich glaube, da werden die meisten deiner fragen beantwortet.

gruß
ann

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ich glaube, da werden die meisten deiner fragen beantwortet.

Hallo Ann,

danke für Deinen Hinweis! Ich habe mich ein wenig eingelesen, aber den einen bestimmten Punkt fand ich nicht. Zwar ist man automatisch der Urheber bei selbstgeschaffenen, schützenswerten Werken, aber man muss dafür den Nachweis erbringen können, wenn es hart auf hart geht. Ich habe mal eine Anfrage in das E-Lancer-Forum gestellt und hoffe, jemand wird eine Antwort wissen.

Marco

Hallo Marco,

danke für Deinen Hinweis! Ich habe mich ein wenig eingelesen,
aber den einen bestimmten Punkt fand ich nicht. Zwar ist man
automatisch der Urheber bei selbstgeschaffenen,
schützenswerten Werken, aber man muss dafür den Nachweis
erbringen können, wenn es hart auf hart geht. Ich habe mal
eine Anfrage in das E-Lancer-Forum gestellt und hoffe, jemand
wird eine Antwort wissen.

Vorschlag: Screenshot bei RA n oder Notar hinterlegen mit Vermerk des Datums.

Tschuess Marco.

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