Ich brauche für meinen MX 5 miata nach einem kleinen Crash neue Blinker. Bei ebay hab ich nun Designfrontblinker gefunden. Dort steht in der Artikelbeschreibung: „Die Blinker besitzen kein E-Prüfzeichen- und Zulassungszeichen und müssen eingetragen werden“
Ich brauche für meinen MX 5 miata nach einem kleinen Crash
neue Blinker. Bei ebay hab ich nun Designfrontblinker
gefunden. Dort steht in der Artikelbeschreibung: „Die Blinker
besitzen kein E-Prüfzeichen- und Zulassungszeichen und müssen
eingetragen werden“
Was bedeutet das?
Zu Deutsch: Ausländischer nicht geprüfter und nach StVZO (neu: FzVO) zugelassener Schrott. Kann Dich bei einer Kontrolle Geld und Punkte kosten, da die ABE des Fahrzeugs bei nicht originalen/zugelassenen Teilen erlischt.
kein Prüfzeichen = keine Zulassung.
Eine Einzelabnahme käme teuer, da ein lichttechnisches Gutachten angefertigt werden müsste.
Fahrtrichtungsanzeiger unterliegen der ECE-R6 und müssen ein entsprechendes Prüfzeichen tragen.
Mein Tipp: Wenn Du keinen Ärger bekommen möchtest, Finger weg.
Wenn das Teil in keinem europäischen Land eine Zulassung
besitzt, kann man fast sicher sein, dass das Gutachten negativ
ausfällt.
Soweit würde ich nicht einmal gehen. Nur kostet so ein Mustergutachten für die Massenherstellung natürlich etwas und der Qualitätsstandard muss kontinuierlich eingehalten werden.
Da sind so ein paar formgepresste Plastikteile aus Taiwan natürlich billiger. Aber so ein Gutachten kostet ein Vermögen.
Wir arbeiten gerade an Nachrüstsätzen für Xenon Licht für Autos die jetzt noch H7 oder gar H4 haben. Die Prüfung beim LTIK läuft und… frisst richtig Geld
Eine Einzelabnahme für Lichttechnische Einrichtungen können die meisten Prüfstellen überhaupt nicht anbieten, die haben nicht die Mess- und Prüfgeräte dafür. Also mal eben die Taiwan-Blinker per Einzelabnahme eintragen lassen wird sowieso nichts.