Servus,
Warum sollte es? Für lau wird wohl keiner Arbeiten und ob sich
das Ding am Ende des Monats Gehalt, Lohn oder Honorar nennt ist
völlig wurscht!
Hier gehe ich nicht einig. Es ist deswegen nicht wurscht, weil das Honorar (wenn man es eben nicht bloß so nennt) sich auf das gelieferte Ergebnis bezieht, daher ein wesentliches Element unternehmerischen Risikos und von Ungewissheit über den Erfolg des Einsatzes der eigenen Arbeitskraft enthält. Ich spreche jetzt nicht von Fällen, in denen „Freelancer“ nach Einsatzzeit abrechnen. Das dürfte im Fall des Designers aber auch nicht so sein: Er verantwortet das Ergebnis, ganz unabhängig davon, wie er es erzielt.
b) Ob dies berufstypisch ist oder nicht ist egal.
warum?
Wer legt fest, was typisch ist?
Immer, wenn ein Sachverhalt nach dem „Gesamtbild der Verhältnisse“ beurteilt werden muss, lässt sich systematisch seine Beurteilung nicht als Flussdiagramm anhand von festgelegten Definitionen darstellen. Es ist (mit Ausnahme einzelner Fälle, wie z.B. den von mir zitierten Extremen, wo RA und WP nicht angestellt tätig werden dürfen) nicht per Definition durch irgendjemanden festgelegt, was berufstypisch ist, sondern kann bloß durch Beobachtung ermittelt werden. Wenn Du Dir einmal eine Portion Praxisfälle z.B. im Bereich IT-Schulung anschaust, siehst Du schnell, welche Bedeutung dieses Merkmal hat. Selbstverständlich unter anderen Merkmalen, aber Ausschließlichkeit habe nicht ich postuliert.
Zumeist reichen einige Anhaltspunkte aus, um eine
Scheinselbstständigkeit zu bejahen. Andere Punkte haben
Richter nicht zur Hand.
Die Richter - bis vor die die einzelnen Fälle extrem selten kommen - müssen hier wie ihre britischen Kollegen auf die Vorgeschichte der Rechtsprechung zurückgreifen, weil das Gesetz nichts besseres hergibt.
Mit einer Zusammenfassung der in diesem Zusammenhang häufig auftretenden Merkmale zitiere ich hier Gerald Eilts aus NWB 26, 26.06.2006:
(Selbständig)
• Weisungsfreiheit in Bezug auf Zeit, Ort, Art und Weise der Arbeit; dem steht die Vereinbarung eines Termins für die Fertigstellung des Auftrags nicht entgegen;
• freie Entscheidung, mit welchem und mit wie vielen Auftraggebern Verträge geschlossen werden; dazu gehört auch die Möglichkeit, Aufträge ablehnen zu können;
• keine Berichts- oder Kontrollpflicht beim bzw. durch den Auftraggeber;
• das Tragen eines unternehmerischen Risikos, z. B. durch Einsatz eigenen Kapitals mit der Gefahr des Verlusts;
• Ungewissheit über den Erfolg des Einsatzes der eigenen Arbeitskraft;
• Haftung für verzögerte Herstellung/Lieferung (Vertragsstrafen);
• Einsatz von Hilfskräften;
• freie Preisgestaltung;
• eigene Unternehmensorganisation in Bezug auf Betriebsstätte, Arbeitsmittel, Auftreten am Markt
(Nicht selbständig)
• persönliche Abhängigkeit,
• Berichtspflicht,
• Verpflichtung zur persönlichen Erbringung der Arbeitsleistung ohne Beschäftigung Dritter,
• keine eigenen Betriebsmittel,
• keine eigene Betriebsstätte,
• überwiegende oder ausschließliche Tätigkeit für einen Auftraggeber,
• Verbot, für andere Auftraggeber tätig zu werden,
• feste Arbeitszeiten,
• fehlendes Unternehmerrisiko,
• Anspruch auf Urlaub,
• Bezahlung von Überstunden,
• Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall,
• fehlende Kammermitgliedschaft (z. B. IHK, Handwerkskammer
Du siehst deutlich, dass man die genannten Kriterien nicht im Sinn eines strikten Systems von z.B. „vier aus vierzehn“ anwenden kann. Sie können maximal eine Situation beschreiben; logisch definiert ist sie dadurch nicht.
Und damit siehst Du auch, dass der damit
Und ob meine „traditionelle“ Beurteilung gegen deine
„typische“ ankommt
von Dir postulierte Gegensatz für die Behandlung der vorgelegten Frage nicht geeignet ist. Du stellst damit die beiden Ansätze als jeweils ausschließlich dar - es ist aber nicht so, dass sich die Frage ausschließlich mit den von Dir angeführten Kriterien beurteilen lässt. Ich selbst behaupte nicht, dass man als ausschließliches Kriterium heranziehen kann, ob selbständige Tätigkeit berufstypisch ist oder nicht. Es geht dabei um ein einziges Merkmal (unter mehreren), welches im vorgelegten Fall einige Bedeutung hat.
Schöne Grüße
MM