Desinfektionsmittel am Arbeitsplatz

Liebe/-r Experte/-in,

in einem fiktiven Betrieb werden Desinfektionsmittelspender neben den Waschbecken bereitgehalten. Die Mitarbeiter wurden angehalten nach dem Händewaschen das bereitgestellte Mittel zum Händedesinfizieren zu verwenden. Eingeführt wurde diese Maßnahme nach der Hysterie u.a. um die Schweinegrippe etc. Ein Mitarbeiter des fiktiven Betriebes macht sich Sorgen, dass durch den Einsatz des Desinfektionsmittels, wie in Krankenhäusern bereits zu beobachten ist, multiresistente Krankheitserreger in seinem unmittelbaren Arbeitumfeld herangezüchtet werden.

Gibt es rechtliche Möglichkeiten den Arbeitgeber zu zwingen die Desinfektionsmittelspender zu entfernen bzw. zu versiegeln und damit den weiteren Gebrauch von Desinfektionsmitteln zu verhindern?

Zur Kritik am breiten Einsatz von Desinfektionsmitteln siehe u.a. auch:

Helmholtz-Gemeinschaft:

http://www.helmholtz-muenchen.de/fileadmin/FLUGS/PDF…

Wikipedia:

„Wissenschaftliche Studien weisen auf einen Zusammenhang zwischen penibler Hygiene und dem Auftreten von Allergien hin. Durch den verringerten Kontakt mit Keimen besonders während der frühen Kindheit tendiere das Immunsystem dazu, Reaktionen auf eigentlich harmlose Stoffe wie zum Beispiel Pollen oder Hausstaub zu zeigen. Evolutionsforscher vermuten außerdem, dass der menschliche Körper darauf angewiesen sei, dass bestimmte Bakterien und auch Würmer in ihm oder seiner Umgebung leben.[Spiegel 40/2009]“

Sorry, ich beantworte nur konkrete Fragen.

Der Arbeitgeber ist mit dem Anbringen dieser Desinfektionsmittelspender seiner Fürsogepflicht gegenüber den Arbeitnehmern nachgekommen, um sie mit deren Gebrauch vor der Ansteckungsgefahr oder Übertragung von Krankheiten zu schützen. Die Anordnung diese zu nutzen betraf insbesondere die Zeiten dieser Grippeepedemien.
Wenn Sie (aufgrund Ihrer angeführten Studie) den Gebrauch dieser Desinfektionsmittelspender ablehnen, dann werden Sie auch nicht vom Arbeitgeber überwacht gezwungen diese weiterhin zu benutzen (Persönlichkeitsrecht), oder?! Ebenso ist es auch die freie Entscheidung der anderen Arbeitnehmer, sie weiterhin zur Desinfektion ihrer Hände zu nutzen. Es gibt viele Studien darüber, was das Immunsystem des Menschen schwächt bzw. schwächen könnte.Z. B. die übertriebene Reinlichkeit im eigenen Haushalt.Aber was ist „übertrieben“? Es liegt trotzdem weiterhin in meiner eigenen Entscheidung, ob ich in einem sauberen Haushalt oder einem verkeimten Wohnumfeld wohnen möchte.
Sollten Sie die Entfernung der Desinfektionsmittelspender weiterhin als sehr wichtig empfinden, dann teilen Sie Ihre Bedenken Ihrem Arbeitgeber oder dem Personalrat mit. Vielleicht gibt es innerbetrieblich eine einvernehmliche Lösung dafür. Aber ich bin mir sicher, dass es in Ihrem Betrieb noch ausreichende andere Keime gibt, die Ihr Immunsystem auf Abwehrstoff trainieren lassen können.

Hallo,

jeder Arbeitgeber hat das Recht Einrichtungen zur Aufrechterhaltung seiner Hygieneverpflichtungen zu installieren. Wenn Sie von dieser Einrichtung nicht überzeugt sind, dann sollten Sie einen schlüssigen und nachvollziehbaren Beweis über den möglich Schaden führen. Da reichen allgemeine Veröffentlichungen nicht aus.

Ansonsten gilt der Arbeitgeber hat das Sagen und kann dies auch gegen den Willen der Belegschaft durchsetzen.
Sie müssen dort ja nicht arbeiten oder ?

Herzliche Grüße aus Illertissen
efuessl

Das Problem ist, dass durch den Gebrauch von Desinfektionsmitteln multiresistente Keime entstehen. Jeder einzelne, der Desinfektionsmittel verwendet trägt damit zum Schaden aller bei. Das Beispiel der Krankenhäuser zeigt deutlich, dass hier eine konkrete Anbahnungsgefahr besteht. Im Übrigen sehe ich nicht, welche noch höheren Instanzen man heranziehen sollte als die Helmholtz-Gemeinschaft in Deutschland, welche deutlich und generell vor dem Gebrauch von Desinfektionsmitteln warnt!

Den fiktiven Arbeitgeber ist nicht verpflichtet Desinfektionsmittel zur Verfügung zu stellen. Das Geld könnte man sich also sparen. Lediglich die Pharmaindustrie wird dadurch gefördert; einmal durch den Kauf der Desinfektionsmittel und zum anderen später durch den Kauf von Medikamenten um multiresistente Keime zu bekämpfen.

Hallo!
Nein den Ag kann man nicht rechtlich zwingen die Desinfektionsspender zu demontieren,oder zu versiegeln.
Es gibt halt mal kein Gesetz das die Spender weg müssen.Kein Gesetz,kein Grund zum Zwang.Ist haltlos da eine Klage anzuleiern,auch wenn Studien,usw,usw,usw vorliegen,die beweisen, dass die Spendernutzung das Gegenteil bringt.Der Richter würde nach §§§§§§§ fragen,usw,usw, nicht nach Forschungsergebnissen.
LG
E. Koch

Diese Angst kann ich Ihnen leider auch nicht nehmen. Einerseits verteufeln Sie mit Ihren Beispielen die „Überdesinfektion“ und die daraus resultierenden zunehmenden Allergien, andererseits prangern Sie an, dass an solchen Desinfektionsbehältern Keime herangezogen werden und somit übertragen. Ich habe Ihnen den Hinweis gegeben, dass Sie Ihre Bedenken dem Arbeitgeber oder dem Personalrat mitteilen sollten. Natürlich kann durch Sie (auch anonym) die Arbeitsschutzinspektion informiert werden. Die Spezialisten können dann Ihre Bedenken überprüfen und notfalls abstellen lassen.

Guten Abend,

ja, das ist korrekt, dass man durch zuviel Sterilität Bakterien oder Keime resistent machen kann. Sie können erst einmal einen Brief an ihren AG senden, vielleicht auch mit einer Unterschriftenliste, worin Sie ihn bitten, die Spender zu entfernen mit dem Verweis auf mehrere wissenschaftliche Studien. Sollte dies nicht zum Erfolg führen, wenden Sie sich bitte an einen Arzt der Sie im Prozeß gegen den AG unterstützt. Zwingen jedoch die Spender zu benutzten, kann er sie aber nicht. Somit liegt es im Ermessen der Angestellten diese zu benutzten, außer natürlich sie arbeiten in einem Betrieb, wo man mit Lebensmitteln zu tun hat. LG

Hallo,

sofern die Desinfektion von den AN nicht zwingend verlangt wird, ist gegen das Angebot arbeitsrechtlich nicht einzuwenden

&Tschüß
Wolfgang

kann ich leider nicht helfen

Liebe/-r Experte

in einem fiktiven Betrieb werden Desinfektionsmittelspender
neben den Waschbecken bereitgehalten. Die Mitarbeiter wurden
angehalten nach dem Händewaschen das bereitgestellte Mittel
zum Händedesinfizieren zu verwenden. Eingeführt wurde diese
Maßnahme nach der Hysterie u.a. um die Schweinegrippe etc. Ein
Mitarbeiter des fiktiven Betriebes macht sich Sorgen, dass
durch den Einsatz des Desinfektionsmittels, wie in
Krankenhäusern bereits zu beobachten ist, multiresistente
Krankheitserreger in seinem unmittelbaren Arbeitumfeld
herangezüchtet werden.

Gibt es rechtliche Möglichkeiten den Arbeitgeber zu zwingen
die Desinfektionsmittelspender zu entfernen bzw. zu versiegeln
und damit den weiteren Gebrauch von Desinfektionsmitteln zu
verhindern?

Zur Kritik am breiten Einsatz von Desinfektionsmitteln siehe
u.a. auch:

Helmholtz-Gemeinschaft:

http://www.helmholtz-muenchen.de/fileadmin/FLUGS/PDF…

Wikipedia:

„Wissenschaftliche Studien weisen auf einen Zusammenhang
zwischen penibler Hygiene und dem Auftreten von Allergien hin.
Durch den verringerten Kontakt mit Keimen besonders während
der frühen Kindheit tendiere das Immunsystem dazu, Reaktionen
auf eigentlich harmlose Stoffe wie zum Beispiel Pollen oder
Hausstaub zu zeigen. Evolutionsforscher vermuten außerdem,
dass der menschliche Körper darauf angewiesen sei, dass
bestimmte Bakterien und auch Würmer in ihm oder seiner
Umgebung leben.[Spiegel 40/2009]“

Hallo,

Ja, natürlich gibt es auch rechtliche Möglichkeiten um seine eigenen Interessen (!) zu schützen. Man verfasst eine Klageschrift in der man detailliert den Mangel bzw. die Schädigung die man selbst (nicht andere!), erleidet oder erlitten hat, darstellt. Den Schaden muß man beziffern in einer Klageschrift. Wenn man das Gericht dann mit seinen Argumenten von der Abweichung des Anderen vom Gesetz überzeugt, hat man einen Prozeß gewonnen und somit seine Interessen wieder hergestellt.

Wenn der Schaden oder das schädigende Ereignis mehrere Personen betrifft, bzw. eine Gefahr für andere oder für die Allgemeinheit ausgeht, dann gibt es eine Reihe von Behörden die ein bestimmtes Sachgebiet im Staatsinteresse vertritt. In diesem Fall wäre dann das Gesundheitsamt der zuständige Ansprechpartner. Man sollte dann eine schriftliche, formlose Eingabe oder Beschwerde, mit der Schilderung des Sachverhaltes und seiner Argumente, einreichen und eine 4 wöchige Auskunftserteilungsfrist setzen. Wenn man mit der Antwort nicht einverstanden ist, dann sollte man seinen Einspruch in der im Rechtsbehelf genannten Stelle, einlegen.
Im Verwaltungsrecht sind auch dafür Bearbeitungsfristen festgelegt. Vergessen sollte man auf keinen Fall, dass solche Verfahren teilweise sehr kostenintensiv werden könnten. Manchmal macht es Sinn, einen Rechtsanwalt oder den kostenlosen Rechtsschutz der Gewerkschaften zu nutzen.

Wie könnte eine Prognose aussehen: Der Unternehmer (als Beklagter) des fiktiven Unternehmens wird auf die Einhaltung seine Fürsorgepflichten am Arbeitsplatz hingewiesen. Der Beklagte wird dann das Gesetz anwenden müssen sonst drohen Zwangsmaßnahmen! Also untersagt es dem Kläger (also explizit einer Person), künftig die Box mit dem Des-Mittel zu verwenden. Das macht er als Arbeitsanweisung und hat somit den Richterspruch erfüllt. Wenn andere Mitarbeiter auch dieses Begehren haben, so müssen Sie einzeln klagen und können sich unter Umständen auf das Ersturteil berufen. Bitte nicht vergessen, private Zivilprozesse müssen vom Kläger vorfinanziert werden. Ausser für Gewerkschaftsmitglieder im Arbeitsrecht, für die ist es immer kostenlos.

Soweit eine Antwort, welche rechtlichen Möglichkeiten es unter anderem gibt.

Hallo Neon77,
warum nutzen die fiktiven Arbeitnehmer in der fiktiven Firma denn das fiktive Desinfektionsmittel? Warum geht das eigentlich nicht ohne „fiktiv“???
Soweit ich verstanden habe wurden die Mitarbeiter lediglich dazu angehalten, das Mittel zu nutzen. Was ist an einer solchen Vorsichtsmaßnahme zu kritisieren? Gerade zur Zeit der Schweinegrippe wurden solche Maßnahmen durch die allgemeine Hysterie nahezu herausgeforderet. Aber das ist nicht der Punkt.
Es wird niemand gezwungen, dieses Mittel zu nutzen, oder???
Dann lass es doch einfach. Und überlasse jedem mündigen Mitarbeiter selbst die Entscheidung, ob er es benutzen möchte oder nicht.
Und zu Deiner Frage: nein, die Möglichkeit gibt es nicht.
Gruß
Brigitte

Wie aus dem Helmholtz-Papier ersichtlich werden durch den Einsatz von Desinfektionsmitteln multiresistente Krankheitserreger gezüchtet. Die Resistenz gegen Desinfektionsmittel wird dabei an andere Krankheitserreger weitergegeben. Die Folge ist, Zitat:

„Humane Infektionen mit diesen Bakterien können zu
schwerwiegendem Therapieversagen führen, ein Problem, das momentan vor allem in Krankenhäusern und in der Nutztierhaltung beobachtet wird, sich jedoch mit der Änderung der täglichen Praxis des Haushaltsputzes auch auf private Haushalte ausdehnen könnte.“

…oder eben an jedem Ort wo Desinfektionsmittel eingesetzt werden.

Die Studien belegen aber, dass durch den Desinfektionsmitteleinsatz die Gesundheit der Arbeitnehmer gefährdet wird: Therapieversagen bei Erkrankung. Ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet die Gesundheit seiner Mitarbeiter zu schützen?

Vielen Dank. Frage zu 100% beantwortet!

Wie man bei Krankenhäusern sehen kann führte der Einsatz von Desinfektionsmitteln zu multiresistenten Krankheitserregern. Therapieversagen bei Erkrankung war die Folge. Jeder der Desinfektionsmittel verwendet züchtet diese multiresistenten Krankheitserreger heran. Weil ständig in den Medien nur Angst vor Seuchen geschürt wird kommt man gar nicht mehr zur Ruhe um mal darüber nachzudenken, was Desinfektionsmittel eigentlich bewirken.

Es entsteht eben keine keimfreie Umgebung. Sondern es entstehen immer aggressivere Keime, die gegen das Desinfektionsmittel resistent werden.

Hallo,

ich habe keine guten Nachrichen. Nein, man kann das nicht verbieten.
Mann kann aber Hinweise aushängen, die eine kritische Sichtweise beinhalten.

Viel Glück!

Ja,Sie haben ja rechtdass der Ag dazu verpflichtet ist…
Dann gehen Sie halt den RECHTSWEG.
LG
E. Koch

Gibt es rechtliche Möglichkeiten den Arbeitgeber zu zwingen die Desinfektionsmittelspender zu entfernen bzw. zu versiegeln und damit den weiteren Gebrauch von Desinfektionsmitteln zu verhindern?

Guten Tag,
ausgehend von der Fragestellung hat der AG das Desinfektionsmittel angeboten und weder den Gebrauch angeordnet noch kontrolliert.
Es steht also dem einzelnen Mitarbeiter frei, dieses Mittel anzuwenden.
Geht man davon aus, dass es sich um nach heutigem Stand zugelassene Mittel handelt, dann gibt es keine Grundlage dieses Mittel im Betrieb zu verbieten.
Es mag zwar hier ähnlich wie beim Passivrauchen sein. Es dauerte etwa 30 Jahre bis man von der Außenseitermeinung der Schädlichkeit zum Stand der Wissenschaft gelangte. Dennoch wird man auch heute – da in Ihrer fiktiven Frage ja gerade der Gebrauch nicht angeordnet ist – keinen Richter zum Verbot bringen, wenn solche Mittel in Krankenhäusern immer noch Stand der Technik sind.
Schönen Tag noch