Desinteressierter Gerichtsvollzieher

Hallo,

lesen hilft meistens…:smile:

Der Gerichtsvollzieher kann mit dem neuen Gesetz auf viel einfachere Weise erfahren,ob der Schuldner

-Lohneinnahmen
-Bankkonten
-Sparbücher
-Kfz.
-Gewerbeeinahmen

hat,denn er braucht nur die entsprechenden Stellen abzufragen.

Insoweit ist die EV eigentlich überflüssig,denn durch diese Neuregelung sind die Geldquellen erfasst.

Hallo,

nein,das ist ein dämlicher Schuldner,denn die Wirkung des Haftbefehles ist eine ganz andere.
Entgegen der landläufigen Meinung werden Haftbefehle zur Erzwingung der EV nämlich
_ nicht zur Fahndung _
ausgeschrieben.

Die eigentliche Wirkung des Haftbefehles ist die
Eintragung in das zentrale Schuldnerverzeichnis der Bundesländer.

Dieses ist ein öffentliches Verzeichnis,in das jeder bei berechtigtem Interesse Einsicht nehmen kann,was zum B. die Schufa macht.

Erfahren Banken und Versicherungen von so einem Eintrag,wird in der Regel der Vertrag/Konto gekündigt bzw. man bekommt es erst gar nicht.

Und heutzutage ohne ein Girokonto zu sein,ist unmöglich.

Guten Abend!

Entgegen der landläufigen Meinung werden Haftbefehle zur
Erzwingung der EV nämlich
_ nicht zur Fahndung _
ausgeschrieben.

Danke für die Berichtigung.

Gruß
Wolfgang

Hallo,

Also nochmal: was genau müsste in der Story anders sein, damit sie Dir plausibler erschiene?! Gibt es nun keine EV mehr?

Greetz
T.

Aber warum unterscheidet sich der Besuch des
Gerichtsvollziehers mit Haftbefehl nun so gar nicht von einem
Besuch des Gerichtsvollziehers ohne Haftbefehl? Wozu dient der
Haftbefehl, ausser zur Stadtkassensanierung, wenn der
Gerichtsvollzieher die Lüge doch so dankbar nutzt, den Heimweg
anzutreten?

weil der haftbefehl ein sehr eingreifende Massnahme in die
rechte des schuldners sind. es ist ein druchmittel, wenn der
schuldner nicht mitarbeiten will. ein hausdurchsuchung ist was
komplett anderes.

Achso? Und weil es eine so tiefgreifende Maßnahme ist, fühlte
es sich für den Schuldner doch erstaunlich bedeutungslos an?!

bis die er in haft sitzt

Keine Polizei, keine Fragen…

übringens ist der haftbefehl nichts, was nur
ein stück papier ist, der hat weitereichende folgen.
spätestens in der nächsten kontrolle wird man das merken

Das interessiert mich. Bei was für einer Kontrolle? Was soll
dann passieren? Kommt man wegen Schulden ins Gefängnis?

meistens nicht, aber zum erzwingen der eidesstattlichen versicherung sicherlich. da reicht jede passkontrolle oder polizeikontrolle, die setzen einen dann fest

der nächste Besuch dürfte auch bei Abwesenheit des Schuldner
mit richterlicher Anordnung zur zwangsweisen Öffnung der
Wohnung statt finden.

Falls der Gläubiger Bock drauf hat, hier mit mit zweifelhaften
Erfolgsaussichten nochmal wesentlich mehr Geld auszupacken?!

der haftbefehl läuft sag ich nur…

Aber was das jetzt genau bedeutet und worauf sich Person A
konkret einstellen muss, weißt Du auch nicht, oder?

das die person zur fahndung ausgeschrieben ist wie ein verbrecher. sobald sie kontakt mit der polizei oder dem zoll hat, wird sie festgenommen. wenn ich bedenke, wie weit unsere überwachung aktuell schon ist, reicht es fast schon, in einen bahnhof zu gehen
http://stadtleben.de/mainz/news/2006/09/26/gesichtsk…
so „kleinigkeiten“ wie amtsbesuche usw werden damit dann natürlich auch fast unmöglich

Aber warum unterscheidet sich der Besuch des
Gerichtsvollziehers mit Haftbefehl nun so gar nicht von einem
Besuch des Gerichtsvollziehers ohne Haftbefehl? Wozu dient der
Haftbefehl, ausser zur Stadtkassensanierung, wenn der
Gerichtsvollzieher die Lüge doch so dankbar nutzt, den Heimweg
anzutreten?

weil der haftbefehl ein sehr eingreifende Massnahme in die
rechte des schuldners sind. es ist ein druchmittel, wenn der
schuldner nicht mitarbeiten will. ein hausdurchsuchung ist was
komplett anderes.

Achso? Und weil es eine so tiefgreifende Maßnahme ist, fühlte
es sich für den Schuldner doch erstaunlich bedeutungslos an?!
Keine Polizei, keine Fragen…

bis die er in haft sitzt

Aber nochmal: Die Verhaftung, bzw. der Bemühung darum hat doch schon statt gefunden. Und der Gerichtsvollzieher ist alles andere als nachdrücklich aufgetreten. Welchen Anlass könnte es geben, dass die Behörden ihre Bemühungen intensivieren? Ausser aber der Gläubiger (zahlt den entsprechenden Vorschuss und) lässt den Gerichtsvollzieher nochmal klingeln?! Den kann man gerne nochmal belügen. Man steht ja wohl kaum unter Eid! :smile:

übringens ist der haftbefehl nichts, was nur
ein stück papier ist, der hat weitereichende folgen.
spätestens in der nächsten kontrolle wird man das merken

Das interessiert mich. Bei was für einer Kontrolle? Was soll
dann passieren? Kommt man wegen Schulden ins Gefängnis?

meistens nicht, aber zum erzwingen der eidesstattlichen
versicherung sicherlich. da reicht jede passkontrolle oder
polizeikontrolle, die setzen einen dann fest

Also dieser Punkt ist ja schon weiter oben in diesem Posting diskutiert und anders ausgelegt worden. Zivielrechtliche Haftbefehle -die zur Erzwingung der Abgabe einer EV dienen- interessieren die Behörden nämlich nicht!!
http://www.wi-j.de/index.php/de/component/k2/item/18…
http://www.frag-einen-anwalt.de/Haftbefehl-zur-Abgab…

der nächste Besuch dürfte auch bei Abwesenheit des Schuldner
mit richterlicher Anordnung zur zwangsweisen Öffnung der
Wohnung statt finden.

Falls der Gläubiger Bock drauf hat, hier mit mit zweifelhaften
Erfolgsaussichten nochmal wesentlich mehr Geld auszupacken?!

der haftbefehl läuft sag ich nur…

Aber was das jetzt genau bedeutet und worauf sich Person A
konkret einstellen muss, weißt Du auch nicht, oder?

das die person zur fahndung ausgeschrieben ist wie ein
verbrecher. sobald sie kontakt mit der polizei oder dem zoll
hat, wird sie festgenommen. wenn ich bedenke, wie weit unsere
überwachung aktuell schon ist, reicht es fast schon, in einen
bahnhof zu gehen
http://stadtleben.de/mainz/news/2006/09/26/gesichtsk…
so „kleinigkeiten“ wie amtsbesuche usw werden damit dann
natürlich auch fast unmöglich

Das ist -wie ich eben dargelegt habe- einfach nicht richtig. Es erfolgt keine Fahndung und auch keine Festnahme bei der nächsten Kontrolle!

es würde helfen, wenn du die links lesen würdest, das steht sogar relativ gut erklärt alles drin. der einzige strittige punkt ist, ob es nach der aktuellen rechtslage auch zur grenzfahndung kommen lassen kann, aber da gilt wie immer, 2 juristen 3 meinungen

Aber was das jetzt genau bedeutet und worauf sich Person A
konkret einstellen muss, weißt Du auch nicht, oder?

das die person zur fahndung ausgeschrieben ist wie ein
verbrecher. sobald sie kontakt mit der polizei oder dem zoll
hat, wird sie festgenommen. wenn ich bedenke, wie weit unsere
überwachung aktuell schon ist, reicht es fast schon, in einen
bahnhof zu gehen
http://stadtleben.de/mainz/news/2006/09/26/gesichtsk…
so „kleinigkeiten“ wie amtsbesuche usw werden damit dann
natürlich auch fast unmöglich

Das ist -wie ich eben dargelegt habe- einfach nicht richtig.
Es erfolgt keine Fahndung und auch keine Festnahme bei der
nächsten Kontrolle!

es würde helfen, wenn du die links lesen würdest, das steht sogar relativ gut erklärt alles :drin. der einzige strittige punkt ist, ob es nach der aktuellen rechtslage auch zur :grenzfahndung kommen lassen kann, aber da gilt wie immer, 2 juristen 3 meinungen …

Dann sind wir uns also einig, dass das Leben von Person A (mal vorausgesetzt, es besteht derzeit nicht die Absicht, das Bundesgebiet zu verlassen) durch den Haftbefehl nicht spürbar eingeschränkt wird, und dass Deine Aussage, Person A würde bei der nächsten Kontrolle festgenommen oder können gegenwärtig bereits zur Fahndung ausgeschrieben sein, eine Falschinformation war!?

Behörden stellen keine Haftbefehle aus - das darf nur ein Richter.
Ob Gebühren anfallen, kann ich jetzt nicht sagen, aber wenn, das sicher nicht für die Stadt.
(Justiz ist Landessache - und vergleich mal bitte eine Gebühr mit der Arbeit, die dahinter steckt - ob da noch was übrig bleibt?)

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nein, es besteht nur zweifel daran, ob der haftbefehl auch von allen grenzbeamten durchgesetzt werden würde. die innerdeutsche fahrnung seh ich immer noch nicht als problem