Desinteressierter Gerichtsvollzieher

Hallo
Person A befindet sich seit einiger Zeit in einem privatwirtschaftlichen Zwischentief. Mitte des Jahres wurde der Gerichtsvollzieher vorstellig, man hat es vorgezogen, nicht zu öffnen, Person A wurde zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung geladen, zog es aber vor, dort fern zu bleiben.
Letzte Woche wurde der Gerichtsvollzieher erneut vorstellig, da man Besuch erwartete, öffnete „aus Versehen“ die Freundin von Person A. Dieser präsentierte der GV einen Haftbefehl, ausgestellt auf Person A. Die Freundin sagte aus, Person A sei dort nicht mehr wohnhaft, die neue Adresse sei ihr nicht bekannt. Die Nachfrage des GV, warum der Name von Person A noch an Briefkasten und Klingelschild zu finden sei, war mit „ich bin noch nicht dazu gekommen, das zu ändern, ausserdem holt er vielleicht mal seine Post ab“ offensichtlich ausreichend belastbar beantwortet, jedenfalls zog der Gerichtsvollzieher unverrichteter Dinge wieder Leine.
Nachfragen, auf wen denn der Mietvertrag läuft oder ob man sich in der Wohnung umschauen dürfe, wurden nicht gestellt. Denn natürlich läuft der Mietvertrag auf Person A und Person A war auch anwesend. Etwas mehr Nachdrücklichkeit hätte Person A in Anbetracht eines Haftbefehls schon erwartet. Man ist extrem angenehm überrascht, dass der Gerichtsvollzieher so gelassen „seinen Dienst nach Vorschrift“ macht.
Hat Person A tatsächlich so rein gar nichts zu befürchten? Sollte man damit rechnen, dass irgendwann „andere Seiten aufgezogen werden“. Oder liegt es im Interesse des Gerichtsvollziehers, erfolglos zu bleiben, damit er Person A häufig -auf Kosten der Gläubiger- aufsuchen kann?! Der Gerichtsvollzieher lebt ja schließlich davon?!
Bei der Arbeitsweise des Gerichtsvollziehers ist Person A im Augenblick definitiv lieber Schuldner als Gläubiger. Ist diese Gelassenheit bei Gerichtsvollziehern üblich?

Gruss

Hallo
Person A befindet sich seit einiger Zeit in einem
privatwirtschaftlichen Zwischentief. Mitte des Jahres wurde
der Gerichtsvollzieher vorstellig, man hat es vorgezogen,
nicht zu öffnen, Person A wurde zur Abgabe der
eidesstattlichen Versicherung geladen, zog es aber vor, dort
fern zu bleiben.
Letzte Woche wurde der Gerichtsvollzieher erneut vorstellig,
da man Besuch erwartete, öffnete „aus Versehen“ die Freundin
von Person A. Dieser präsentierte der GV einen Haftbefehl,
ausgestellt auf Person A. Die Freundin sagte aus, Person A sei
dort nicht mehr wohnhaft, die neue Adresse sei ihr nicht
bekannt. Die Nachfrage des GV, warum der Name von Person A
noch an Briefkasten und Klingelschild zu finden sei, war mit
„ich bin noch nicht dazu gekommen, das zu ändern, ausserdem
holt er vielleicht mal seine Post ab“ offensichtlich
ausreichend belastbar beantwortet, jedenfalls zog der
Gerichtsvollzieher unverrichteter Dinge wieder Leine.

Ds Verhalten des GV ist bis jetzt nicht zu beanstanden.

Nachfragen, auf wen denn der Mietvertrag läuft oder ob man
sich in der Wohnung umschauen dürfe, wurden nicht gestellt.

Wenn eine Frau die Tür öffnet und erklärt, dass A hier nicht mehr wohnhaft sei,
darf der GV keine weiteren Maßnahmen ergreifen; die Frage nach einem neuen Wohnort/Postanschrift wurde von der Frau bewußt und vorsätzlich falsch beantwortet.(Strafvereitelung (Vollstreckungsvereitelung), § 258 StGBVollstreckungsvereitelung, strafbar)

Denn natürlich läuft der Mietvertrag auf Person A und Person A
war auch anwesend. Etwas mehr Nachdrücklichkeit hätte Person A
in Anbetracht eines Haftbefehls schon erwartet. Man ist extrem
angenehm überrascht, dass der Gerichtsvollzieher so gelassen
„seinen Dienst nach Vorschrift“ macht.

Der kommt wieder, ggf. ein Schreiben der Staatsanwaltschaft, der GV wird dem Gläubiger mitteilen, Schuldner sei unbekannt verzogen; der Gläubiger wird EMA-Antrag stellen (Einwohnermeldeamt), das Einwohnermeldeamt teilt mit, dass Wegzug nicht bekannt ist und dürfte ggf. eigene Ermittlungen anstellen.

Hat Person A tatsächlich so rein gar nichts zu befürchten?

Wie oben, versuchte Vollstreckungsvereitelung, das geht nicht mit 15 € Bußgeld.

Sollte man damit rechnen, dass irgendwann „andere Seiten
aufgezogen werden“.

Wie oben beschrieben.

Oder liegt es im Interesse des

Gerichtsvollziehers, erfolglos zu bleiben, damit er Person A
häufig -auf Kosten der Gläubiger- aufsuchen kann?! Der
Gerichtsvollzieher lebt ja schließlich davon?!

Der GV erhält für jeden Besuch die Gebühr, unabhängig davon, wie erfolgreich er ist.

Bei der Arbeitsweise des Gerichtsvollziehers ist Person A im
Augenblick definitiv lieber Schuldner als Gläubiger. Ist diese
Gelassenheit bei Gerichtsvollziehern üblich?

Das hat mit Gelassenheit nichts zu tun sondern mit der Straftat der Freundin; man sollte nicht glauben, dass der GV hier erstmals mit solch einer infamen Lüge konfontriert wurde; der nächste Besuch dürfte auch bei Abwesenheit des Schuldner mit richterlicher Anordnung zur zwangsweisen Öffnung der Wohnung statt finden.

Oder liegt es im Interesse des
Gerichtsvollziehers, erfolglos zu bleiben, damit er Person A
häufig -auf Kosten der Gläubiger- aufsuchen kann?! Der
Gerichtsvollzieher lebt ja schließlich davon?!

Der GV erhält für jeden Besuch die Gebühr, unabhängig davon,
wie erfolgreich er ist.

Also liegt es tatsächlich im Interesse des Gerichtsvollziehers eine Vollstreckung zu verzögern?

Bei der Arbeitsweise des Gerichtsvollziehers ist Person A im
Augenblick definitiv lieber Schuldner als Gläubiger. Ist diese
Gelassenheit bei Gerichtsvollziehern üblich?

Das hat mit Gelassenheit nichts zu tun sondern mit der
Straftat der Freundin; man sollte nicht glauben, dass der GV
hier erstmals mit solch einer infamen Lüge konfontriert wurde;

Aber warum unterscheidet sich der Besuch des Gerichtsvollziehers mit Haftbefehl nun so gar nicht von einem Besuch des Gerichtsvollziehers ohne Haftbefehl? Wozu dient der Haftbefehl, ausser zur Stadtkassensanierung, wenn der Gerichtsvollzieher die Lüge doch so dankbar nutzt, den Heimweg anzutreten?

der nächste Besuch dürfte auch bei Abwesenheit des Schuldner
mit richterlicher Anordnung zur zwangsweisen Öffnung der
Wohnung statt finden.

Falls der Gläubiger Bock drauf hat, hier mit mit zweifelhaften Erfolgsaussichten nochmal wesentlich mehr Geld auszupacken?!

Moin auch,

Aber warum unterscheidet sich der Besuch des
Gerichtsvollziehers mit Haftbefehl nun so gar nicht von einem
Besuch des Gerichtsvollziehers ohne Haftbefehl?

Ein Haftbefehl berechtigt nicht zur zwangsweisen Wohnungsuntersuchung. Beim nächsten Termin dürfte diese Untersuchung aber stattfinden.

Ralph

Oder liegt es im Interesse des
Gerichtsvollziehers, erfolglos zu bleiben, damit er Person A
häufig -auf Kosten der Gläubiger- aufsuchen kann?! Der
Gerichtsvollzieher lebt ja schließlich davon?!

Der GV erhält für jeden Besuch die Gebühr, unabhängig davon,
wie erfolgreich er ist.

Also liegt es tatsächlich im Interesse des Gerichtsvollziehers
eine Vollstreckung zu verzögern?

nein, der Gerichtsvollzieher ist Beamter und der bekommt sein Geld vom Staat, die Gebühr geht an den Staat

Bei der Arbeitsweise des Gerichtsvollziehers ist Person A im
Augenblick definitiv lieber Schuldner als Gläubiger. Ist diese
Gelassenheit bei Gerichtsvollziehern üblich?

Das hat mit Gelassenheit nichts zu tun sondern mit der
Straftat der Freundin; man sollte nicht glauben, dass der GV
hier erstmals mit solch einer infamen Lüge konfontriert wurde;

Aber warum unterscheidet sich der Besuch des
Gerichtsvollziehers mit Haftbefehl nun so gar nicht von einem
Besuch des Gerichtsvollziehers ohne Haftbefehl? Wozu dient der
Haftbefehl, ausser zur Stadtkassensanierung, wenn der
Gerichtsvollzieher die Lüge doch so dankbar nutzt, den Heimweg
anzutreten?

weil der haftbefehl ein sehr eingreifende Massnahme in die rechte des schuldners sind. es ist ein druchmittel, wenn der schuldner nicht mitarbeiten will. ein hausdurchsuchung ist was komplett anderes. übringens ist der haftbefehl nichts, was nur ein stück papier ist, der hat weitereichende folgen. spätestens in der nächsten kontrolle wird man das merken

der nächste Besuch dürfte auch bei Abwesenheit des Schuldner
mit richterlicher Anordnung zur zwangsweisen Öffnung der
Wohnung statt finden.

Falls der Gläubiger Bock drauf hat, hier mit mit zweifelhaften
Erfolgsaussichten nochmal wesentlich mehr Geld auszupacken?!

der haftbefehl läuft sag ich nur…

Verrätst du mir, was die Stadtkasse mit dem Gerichtsvollzieher zu tun hat?

Hallo!

Ja, er ist Beamter und bekommt ein Gehalt.

da er aber selbstständig arbeitet, bekommt er von den Gebühren einen Anteil und einen weiteren Teil zur Unterhaltung seines Büros und evtl. Büroangestellten.

MfG
duck313

Hallo,
wo hast Du denn den Unsinn her? Gerichtsvollzieher sind entweder Beamte der Justiz oder (unter anderem Namen) der Stadt-/Kreisverwaltung und nicht selbständig. Entsprechend bekommen sie kein Gehalt, sondern Besoldung und haben auch kein selbständiges Büro.

Gruß vom
Schnabel

da fehlen aber einige Informationen

Person A befindet sich seit einiger Zeit in einem privatwirtschaftlichen Zwischentief. Mitte
des Jahres wurde der Gerichtsvollzieher vorstellig, man hat es vorgezogen, nicht zu
öffnen, Person A wurde zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung geladen, zog es
aber vor, dort fern zu bleiben.

Zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung bedarf es aber eines erfolglosen Pfändungsversuches.
Deswegen hat der Gesetzgeber 1999 das Verfahren ja auch gestrafft und den GVZ ermächtigt,die EV sofort beim ersten,erfolglosen Pfändungsversuch abzunehmen,was ja auch den Vorteil hat,das Dokumente des Schuldners direkt greifbar sind.

Wieso sollte es also da zu einem extra Termin für die EV kommen ??

Der nächste Punkt wäre der Haftbefehl,der GVZ würde damit nicht alleine beim Schuldner auftauchen sondern in Polizeibegleitung.

Außerdem müßte der Gläubiger auch vorher einen Haftvorschuß eingezahlt haben,da die Kosten der Erzwingungshaft nämlich zunächst vom Gläubiger bezahlt werden müssen.

Von daher glaube ich,das uns hier wichtige Fakten vorenthalten werden.

da irrst du dich gewaltig,GVZ sind ein Zwitterwesen zwischen Freiberufler und Beamter.

Siehe hier:

Verordnung über die Vergütung für Beamte im Vollstreckungsdienst (Vollstreckungsvergütungsverordnung - VollstrVergV)

§ 1

(1) Die im Außendienst beschäftigten Gerichtsvollzieher (planmäßige und hilfsweise beschäftigte Beamte) erhalten als Vergütung einen Anteil an den durch sie vereinnahmten Gebühren.

(2) Die Vergütung beträgt 15 vom Hundert der durch den Beamten für die Erledigung der Aufträge vereinnahmten Gebühren.

Oh, man lernt nie aus, allerdings gucke ich auch selten über meinen Tellerrand NRW hinaus und hier werden dafür immer noch hauptsächlich Vollzugsbeamte „benutzt“. Mir ist jedenfalls noch niemand anderes dahingehend begegnet, aber was nicht ist, kann ja noch werden.

Gruß vom
Schnabel

Es werden überall Beamte eingesetzt,nur das sie eben nicht in der normalen Organsiation eingebunden sind.
Es handelt sich um eine Sonderlaufbahn

Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des
Gerichtsvollzieherdienstes vom 14. März 2005 (APOGV)

Er ist ein selbständiges Organ der Rechtspflege, dem bestimmte Aufgaben der Staatsgewalt in eigener Verantwortung anvertraut sind. Als Beamter unterliegt er der Dienstaufsicht des aufsichtführenden Richters des Amtsgerichts. Der Dienstvorgesetzte kann jedoch nicht im Wege der Dienstaufsicht Einzelanweisungen in einer konkreten Vollstreckungssache erteilen. Amtspflichtverletzungen des Gerichtsvollziehers begründen die Staatshaftung nach Art. 34 Grundgesetz.

Er unterhält eine eigenes Büro,in dem er mindestens 2 mal pro Woche Sprechzeiten einzurichten hat und telefonisch erreichbar sein muss.

Die Laufbahn besteht nur aus dem Eingangsamt als
-Gerichtsvollzieher und dem Endamt
-Obergerichtsvollzieher

Dafür ist der Gerichstvollzieher prozentual an den Erlösen der Zwangsvollstreckung mit 15 % beteiligt.
Dieses soll als besonderer Anreiz zur Vollstreckung von Wertsachen dienen.Je mehr erfolgreiche Vollstreckungen,desto höher die Einnahmen des GVZ.

da fehlen aber einige Informationen

um welche Frage zu bantworten?

Person A befindet sich seit einiger Zeit in einem privatwirtschaftlichen Zwischentief. Mitte
des Jahres wurde der Gerichtsvollzieher vorstellig, man hat es vorgezogen, nicht zu
öffnen, Person A wurde zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung geladen, zog es
aber vor, dort fern zu bleiben.

Zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung bedarf es aber
eines erfolglosen Pfändungsversuches.

Oben steht doch: Der Knilch war da, Person A ging in Deckung, dann kam Post. Könnte es sich nicht bei dem beschriebenen Besuch um den erfolglosen Pfändungsversuch gehandelt haben?

Deswegen hat der Gesetzgeber 1999 das Verfahren ja auch
gestrafft und den GVZ ermächtigt,die EV sofort beim
ersten,erfolglosen Pfändungsversuch abzunehmen,was ja auch den
Vorteil hat,das Dokumente des Schuldners direkt greifbar sind.
Wieso sollte es also da zu einem extra Termin für die EV
kommen ??

Weil Person A halt nicht aufgemacht hat und dann eingeladen wurde, den Gerichtsvollzieher aufzusuchen, um die EV abzugeben.

Der nächste Punkt wäre der Haftbefehl,der GVZ würde damit
nicht alleine beim Schuldner auftauchen sondern in
Polizeibegleitung.

Vielleicht liest du mal das Posting? Polizei war aber nicht dabei.

Außerdem müßte der Gläubiger auch vorher einen Haftvorschuß
eingezahlt haben,da die Kosten der Erzwingungshaft nämlich
zunächst vom Gläubiger bezahlt werden müssen.

Muss also für den Erlass des Haftbefehls auch ein Vorschuss für die Erzwingungshaft gezahlt werden? Was soll denn genau erzwungen werden?

Von daher glaube ich,das uns hier wichtige Fakten vorenthalten
werden.

Person A weiß nicht, was der Gläubiger bisher alles so veranstaltet hat, wundert sich aber ein bisschen, dass die Schergen der Justiz ihn so in Watte packen.

Aber warum unterscheidet sich der Besuch des
Gerichtsvollziehers mit Haftbefehl nun so gar nicht von einem
Besuch des Gerichtsvollziehers ohne Haftbefehl? Wozu dient der
Haftbefehl, ausser zur Stadtkassensanierung, wenn der
Gerichtsvollzieher die Lüge doch so dankbar nutzt, den Heimweg
anzutreten?

weil der haftbefehl ein sehr eingreifende Massnahme in die
rechte des schuldners sind. es ist ein druchmittel, wenn der
schuldner nicht mitarbeiten will. ein hausdurchsuchung ist was
komplett anderes.

Achso? Und weil es eine so tiefgreifende Maßnahme ist, fühlte es sich für den Schuldner doch erstaunlich bedeutungslos an?! Keine Polizei, keine Fragen…

übringens ist der haftbefehl nichts, was nur
ein stück papier ist, der hat weitereichende folgen.
spätestens in der nächsten kontrolle wird man das merken

Das interessiert mich. Bei was für einer Kontrolle? Was soll dann passieren? Kommt man wegen Schulden ins Gefängnis?

der nächste Besuch dürfte auch bei Abwesenheit des Schuldner
mit richterlicher Anordnung zur zwangsweisen Öffnung der
Wohnung statt finden.

Falls der Gläubiger Bock drauf hat, hier mit mit zweifelhaften
Erfolgsaussichten nochmal wesentlich mehr Geld auszupacken?!

der haftbefehl läuft sag ich nur…

Aber was das jetzt genau bedeutet und worauf sich Person A konkret einstellen muss, weißt Du auch nicht, oder?

Verrätst du mir, was die Stadtkasse mit dem Gerichtsvollzieher
zu tun hat?

Ich stelle mir vor, dass der Haftbefehl, den der Gerichtsvollzieher präsentiert hat, von den Behörden ausgestellt wurde und dass hierfür ein Obolus fällig war, der ins Säckel der Stadt und nicht in die Tasche des stempelnden Beamten gewandert ist, liege ich da falsch?

Moin auch,

Aber warum unterscheidet sich der Besuch des
Gerichtsvollziehers mit Haftbefehl nun so gar nicht von einem
Besuch des Gerichtsvollziehers ohne Haftbefehl?

Ein Haftbefehl berechtigt nicht zur zwangsweisen
Wohnungsuntersuchung. Beim nächsten Termin dürfte diese
Untersuchung aber stattfinden.

Gibts da einen Automatismus für den nächsten Termin? Oder müsste der Gläubiger erstmal entsprechend optimistisch entgegen der alten Empfehlung „schlechtem Geld kein Gutes hinterher zu werfen“ wieder in Vorleistung gehen?

Greetz
T.

Dafür ist der Gerichstvollzieher prozentual an den Erlösen der
Zwangsvollstreckung mit 15 % beteiligt.

Wo kommen die 15% her? Muss der Gläubiger 15% abtreten? Oder zahlt der Schuldner 15% mehr?

Hallo,

offensichtlich bist du nicht auf dem neuesten Stand der Dinge…:smile:

seit 2013 ist alles anders…

Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2258)

Gerichtsvollzieher können aufgrund des Gesetzes direkt auf die bei den Behörden gespeicherten Daten einer Person zugreifen als da sind
-Kraftfahrzeuge
-Bankkonten
-Sozialversicherung (Arbeitgeber)

Mithin ist deine Geschichte ein Märchen…:smile:)

Hallo!

… Person A wurde zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung geladen, zog es aber :vor, dort fern zu bleiben.

Spätestens ab diesem Zeitpunkt handelte der Schuldner nicht besonders schlau, weil kostentreibend und Ärger verursachend. Die Abgabe der EV schafft zunächst zeitliche Luft, die zur Geldbeschaffung oder für Vergleichslösungen mit dem Gläubiger/den Gläubigern genutzt werden könnte.

Der Schuldner zieht in jedem Fall den Kürzeren, denn wenn er nicht zahlt/nicht zahlen kann, hat er die Wahl, Insolvenz anzumelden oder 30 Jahre lang jederzeit mit dem Auftauchen des Gerichtsvollziehers rechnen zu müssen. Der zivilrechtliche Haftbefehl besteht nur begrenzte Zeit (Zeitraum bitte selbst ergoogeln), aber während dieser Zeit sollte sich der Schuldner nirgends blicken lassen, an keinem Flughafen, in keiner Polizeikontrolle…

Letzte Woche wurde der Gerichtsvollzieher erneut vorstellig,
da man Besuch erwartete, öffnete „aus Versehen“ die Freundin
von Person A. Dieser präsentierte der GV einen Haftbefehl,
ausgestellt auf Person A. Die Freundin sagte aus, Person A sei
dort nicht mehr wohnhaft, die neue Adresse sei ihr nicht
bekannt.

Ziemlich unsinnige Aktionen, weil damit nur weitere Kosten entstehen, aber nichts zur Lösung beigetragen wird.

Etwas mehr Nachdrücklichkeit hätte Person A
in Anbetracht eines Haftbefehls schon erwartet. Man ist extrem
angenehm überrascht, dass der Gerichtsvollzieher so gelassen
„seinen Dienst nach Vorschrift“ macht.

Wie denn sonst, wenn nicht Dienst nach Vorschrift. Für den Gerichtsvollzieher gibt es keinen Anlass, sich womöglich in die Nesseln zu setzen.

Hat Person A tatsächlich so rein gar nichts zu befürchten?

Herr A wird um zielführende Maßnahmen nicht herum kommen, es sei denn, er möchte 30 Jahre lang mit der Gefahr einer jederzeit stattfindenden Zwangsvollstreckung leben. Es ist also nicht am Gerichtsvollzieher, mehr Aktion zu zeigen. Vielmehr ist es für den Schuldner höchste Zeit, seine finanziellen Angelegenheiten zu regeln.

Bei der Arbeitsweise des Gerichtsvollziehers ist Person A im
Augenblick definitiv lieber Schuldner als Gläubiger.

Verzerrte Sichtweise, denn die Realität sieht anders aus: Der Gläubiger kann vermutlich ruhig schlafen, während der Schuldner bei jedem Klingeln an der Haustür zusammenzucken und sich bei erstbester Kontrolle seiner Personalien zunächst in einer JVA wiederfinden wird. Die gesamten Umstände können die Lebensqualität empfindlich beeinträchtigen. Daran ändern auch schnoddrige Aussagen, man sei lieber Schuldner als Gläubiger, rein gar nichts.

Gruß
Wolfgang

Hallo

Und an welcher Stelle genau passt diese Geschichte nicht? Wo genau ist jetzt der Widerspruch zu den von Dir beschriebenen neuen Möglichkeiten des Gerichtsvollziehers?

Greetz
T.