Hallo
Person A befindet sich seit einiger Zeit in einem privatwirtschaftlichen Zwischentief. Mitte des Jahres wurde der Gerichtsvollzieher vorstellig, man hat es vorgezogen, nicht zu öffnen, Person A wurde zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung geladen, zog es aber vor, dort fern zu bleiben.
Letzte Woche wurde der Gerichtsvollzieher erneut vorstellig, da man Besuch erwartete, öffnete „aus Versehen“ die Freundin von Person A. Dieser präsentierte der GV einen Haftbefehl, ausgestellt auf Person A. Die Freundin sagte aus, Person A sei dort nicht mehr wohnhaft, die neue Adresse sei ihr nicht bekannt. Die Nachfrage des GV, warum der Name von Person A noch an Briefkasten und Klingelschild zu finden sei, war mit „ich bin noch nicht dazu gekommen, das zu ändern, ausserdem holt er vielleicht mal seine Post ab“ offensichtlich ausreichend belastbar beantwortet, jedenfalls zog der Gerichtsvollzieher unverrichteter Dinge wieder Leine.
Nachfragen, auf wen denn der Mietvertrag läuft oder ob man sich in der Wohnung umschauen dürfe, wurden nicht gestellt. Denn natürlich läuft der Mietvertrag auf Person A und Person A war auch anwesend. Etwas mehr Nachdrücklichkeit hätte Person A in Anbetracht eines Haftbefehls schon erwartet. Man ist extrem angenehm überrascht, dass der Gerichtsvollzieher so gelassen „seinen Dienst nach Vorschrift“ macht.
Hat Person A tatsächlich so rein gar nichts zu befürchten? Sollte man damit rechnen, dass irgendwann „andere Seiten aufgezogen werden“. Oder liegt es im Interesse des Gerichtsvollziehers, erfolglos zu bleiben, damit er Person A häufig -auf Kosten der Gläubiger- aufsuchen kann?! Der Gerichtsvollzieher lebt ja schließlich davon?!
Bei der Arbeitsweise des Gerichtsvollziehers ist Person A im Augenblick definitiv lieber Schuldner als Gläubiger. Ist diese Gelassenheit bei Gerichtsvollziehern üblich?
Gruss
