Detailierte Aufstellugnen zur Steuererklärung?

Hallo zusammmen,

sollte man bei einer Steuererklärung, bei der relativ viele Werbungskosten (aufgrund einer Weiterbildung) anfallen, zu jedem Kostenpunkt eine detailierte Aufstellung beilegen?

Also quasi einmal die zusammenrechnung aller Kosten und dann jeweils für die einzelnen Sparten (Fahrten zur Weiterbildungsstätte, Fahrten zur Lerngemeinschaft, Bücher + Lernmaterialien …) aufstellen und diese dann auch direkt dabei tun?

Und wie sieht es bei Bewerbungskosten aus? Habe gelesen, dass wohl eine Auflistung mit den entstandenen Kosten für x Bewerbungen ausreicht. Und man evtl als Nachweis nur die Anschreiben bzw. die Antwortschreiben der Firmen nachreichen müsste! Also nicht die ganzen Kassenzettel…

Lieben Gruß, einen schönen Tag und vielen lieben Dank zur Beantwortung der Fragen… :smile:

Teufelchen

Also quasi einmal die zusammenrechnung aller Kosten und dann
jeweils für die einzelnen Sparten (Fahrten zur
Weiterbildungsstätte, Fahrten zur Lerngemeinschaft, Bücher +
Lernmaterialien …) aufstellen und diese dann auch direkt
dabei tun?

Hallo,

Porto xxx Euro
Literatur xxx Euro


Fahrtkosten (xxx km á 30ct) xxx Euro

SUMME Euro

sollte genügen. Die einzelnen Belege sollte man vorrätig halten, wenn
es zuviele sind (bspw. 30 Quittungen pro Posten, sollte man die nicht
direkt mitschicken).

Mfg vom

showbee

Servus,

damit das nicht zu sehr in Richtung Einzelfall geht, erzählt ich Dir mal, wie das die alte Tante DATEV macht, die seit über einer Generation Maßstäbe durch Praxis setzt:

Die einzelnen Felder auf der Rückseite Anlage N werden mit einer individuellen Anlage verknüpft, die seit der letzten gründlichen Renovierung des ESt-Programms von DATEV nichts anderes ist als eine integrierte Excel-Tabelle, in der man dann jede einzelne Position (z.B. Fahrten, Mehraufwand für Verpflegung etc.) auflisten kann, pro Fortbildungsmaßnahme in einer Vorspalte eine Zwischensumme ziehen und in der Hauptspalte eine Gesamtsumme bilden kann, deren Ergebnis dann automatisch ins Formular und in die Berechnung übernommen wird.

Das Ganze trägt dann üblicherweise die Überschrift „Name/Steuernummer - Anlage zur Anlage N 2005 - Zeile XY“

So sinds die veranlagenden Beamten gewohnt, das entspricht also einer mundgerechten Aufbereitung, die in der Regel zu einer flotten Veranlagung führt.

Aber es gibt keine Vorschrift dazu, jeder nachvollziehbare und klar strukturierte Aufbau ist möglich.

Als Aufsatz „Und dann sind wir gegenüber beim Italiener was essen gegangen, das hat zwar mehr gekostet, aber ich kann ja doch bloß die 12 Euro pauschal ansetzen; aber am Nachmittag wurde dann noch für das Material kassiert, das hat dann nochmal extra 27,50 € gekostet. Am Schlimmsten wars dann auf der Rückfahrt, als ich mich aus Versehen in einen ICE gesetzt hat, so dass der Zugbegleiter nochmal 18 € extra haben wollte etc. etc.“ würde ich es nicht formulieren, obwohl das vielleicht den veranlagenden Beamten freut, so dass er das Ganze durchwinkt, weil ihm die Lektüre Spaß gemacht hat und endlich mal jemand den Begriff Steuer-Erklärung wörtlich genommen hat.

Ob man Einzelbelege von vornherein dazupappt, oder sie erst auf Anforderung reingibt, ist Geschmackssache. Grundsätzlich müssen Bewirtungen und Geschenke im Original belegt sein; Größere Anschaffungen sinnvollerweise.

Und wie sieht es bei Bewerbungskosten aus? Habe gelesen, dass
wohl eine Auflistung mit den entstandenen Kosten für x
Bewerbungen ausreicht. Und man evtl als Nachweis nur die
Anschreiben bzw. die Antwortschreiben der Firmen nachreichen
müsste!

Bei plausiblen Beträgen ist das eine sinnvolle Arbeitsweise für alle Beteiligten. Der Steuerpflichtige wird auch nicht verhaftet, wenn er die vielen Bewerbungen, auf die er keine Antwort bekommen hat, nach Adressen und Datum auflistet - sofern er sie wirklich verfasst und abgeschickt hat.

Schöne Grüße

MM

Versetze Dich mal in die Rolle des Finazamt-Sachbearbeiters, der durchblicken und der Richtigkeit der eingereichten Unterlagen vertrauen soll:
Was würde Dich zum Schimpfen bringen, und was würde Dich erfreuen?

Alles nochmal in einer übersichtlichen Liste hilft ihm sehr. (und dem Steuerzahler bei der Berechnung der Summe auch.)

Und die Belege? Beim Anfertigen der Liste muss man sie sowieso sortieren und abheften (alt unten, neu oben).
Wenn man jetzt noch jedem Beleg eine fortlaufende Nummer verpasst und diese Nummern dann neben den Positionen in der Übersichtsliste stehen, ist das Ganze perfekt. Der Finazamt-Sachbearbeiter guckt ein paar Belege stichprobenartig an, lächelt, und die Sache ist erledigt.

Gruß JoKu