Servus,
damit das nicht zu sehr in Richtung Einzelfall geht, erzählt ich Dir mal, wie das die alte Tante DATEV macht, die seit über einer Generation Maßstäbe durch Praxis setzt:
Die einzelnen Felder auf der Rückseite Anlage N werden mit einer individuellen Anlage verknüpft, die seit der letzten gründlichen Renovierung des ESt-Programms von DATEV nichts anderes ist als eine integrierte Excel-Tabelle, in der man dann jede einzelne Position (z.B. Fahrten, Mehraufwand für Verpflegung etc.) auflisten kann, pro Fortbildungsmaßnahme in einer Vorspalte eine Zwischensumme ziehen und in der Hauptspalte eine Gesamtsumme bilden kann, deren Ergebnis dann automatisch ins Formular und in die Berechnung übernommen wird.
Das Ganze trägt dann üblicherweise die Überschrift „Name/Steuernummer - Anlage zur Anlage N 2005 - Zeile XY“
So sinds die veranlagenden Beamten gewohnt, das entspricht also einer mundgerechten Aufbereitung, die in der Regel zu einer flotten Veranlagung führt.
Aber es gibt keine Vorschrift dazu, jeder nachvollziehbare und klar strukturierte Aufbau ist möglich.
Als Aufsatz „Und dann sind wir gegenüber beim Italiener was essen gegangen, das hat zwar mehr gekostet, aber ich kann ja doch bloß die 12 Euro pauschal ansetzen; aber am Nachmittag wurde dann noch für das Material kassiert, das hat dann nochmal extra 27,50 € gekostet. Am Schlimmsten wars dann auf der Rückfahrt, als ich mich aus Versehen in einen ICE gesetzt hat, so dass der Zugbegleiter nochmal 18 € extra haben wollte etc. etc.“ würde ich es nicht formulieren, obwohl das vielleicht den veranlagenden Beamten freut, so dass er das Ganze durchwinkt, weil ihm die Lektüre Spaß gemacht hat und endlich mal jemand den Begriff Steuer-Erklärung wörtlich genommen hat.
Ob man Einzelbelege von vornherein dazupappt, oder sie erst auf Anforderung reingibt, ist Geschmackssache. Grundsätzlich müssen Bewirtungen und Geschenke im Original belegt sein; Größere Anschaffungen sinnvollerweise.
Und wie sieht es bei Bewerbungskosten aus? Habe gelesen, dass
wohl eine Auflistung mit den entstandenen Kosten für x
Bewerbungen ausreicht. Und man evtl als Nachweis nur die
Anschreiben bzw. die Antwortschreiben der Firmen nachreichen
müsste!
Bei plausiblen Beträgen ist das eine sinnvolle Arbeitsweise für alle Beteiligten. Der Steuerpflichtige wird auch nicht verhaftet, wenn er die vielen Bewerbungen, auf die er keine Antwort bekommen hat, nach Adressen und Datum auflistet - sofern er sie wirklich verfasst und abgeschickt hat.
Schöne Grüße
MM