Detaillierter Arbeitsnachweis

Hallo Leute,

meine Frau arbeitet im Hotel auf „Akkord“. Sie bekommt pro Zimmer 3,85€

Diesen Monat war sehr wenig Geld auf dem Lohnzettel.

Kann man vom Arbeitgeber (Fremdfirma im Hotel) einen detaillierten Arbeitsnachweis verlangen, wo alle Zimmer aufgelistet sind ??

Sie bekommt am Monatsende nur einen „Steuer“-Wisch wo die Abzüge draufstehen, sowie Brutto Netto. Aber von Stunden oder Zimmer steht da gar nichts.

gruß

dennis

Hi Dennis,
da trifft man sich ja mal in einem anderen Brett als gewöhnlich :wink:
Mir stellt sich die Frage, auf welcher Basis abgerechnet wird. Führt Deine Frau einen Stundenzettel o.ä.?
Wenn kein festes Gehalt vereinbart wurde, muss die Abrechnungsgrundlage für beide Seiten klar ersichtlich sein.
Jeder Arbeiter, der auf Stundenbasis bezahlt wird. hat auf seinem Gehaltszettel stehen:

X Stunden mal Faktor Y (Stundenlohn) = Summe Z

Basis für die Abrechnung sind dann Zeiterfassungssysteme. Ausserdem muß der Arbeitgeber ja auch dem Steuerberater erklären können, warum Deine Frau mal so und mal so viel (oder wenig) verdient. Existiert also ein innerbetrieblicher Stundennachweis, so ist dieser (zumindest als Kopie) Teil der Gehaltsabrechnung und muss Deiner Frau mit ausgehändigt werden. Bei mir in der Firma führen die „geringfügig“-Beschäftigten einen Stundenzettel der von mir gegengezeichnet die Basis der Abrechnung ist.
Ansonsten wäre der Schummelei von beiden Seiten ja Tür und Tor geöffnet.
Aber ich mach mich gern noch etwas schlauer und frage morgen nochmal unsere Frau von der Buchhaltung (die einsame Spitze ist).
Gruss Sebastian

Hallo Dennis,

nur für gewerbliche Arbeitnehmer in Betrieben mit in der Regel mindestens 20 Arbeitnehmern ist gesetzlich eine schriftliche Lohnabrechnung mit Angaben des verdienten Lohns und der einzelnen Abzüge vorgeschrieben (§§ 133h, 134 Gewerbeordnung). Aber auch für alle anderen Arbeitnehmer wird nach richtiger Anschauung aus Treu und Glauben hergeleitet, dass sie Anspruch auf eine Lohnabrechnung mit Angabe über Art, Berechnung und Höhe des Lohns und der Abzüge haben. Auch nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 11.02.1987, DB 1987 S.1303) gehört zum Lohnanspruch als notwendiger Bestandteil auch die Lohnabrechnung.
(aus Halbach, Paland, Schwedes, Wlotzke)

Grüße
Michael

Hi Sebastian,

da trifft man sich ja mal in einem anderen Brett als
gewöhnlich :wink:

Tja, so ist das Leben.

Mir stellt sich die Frage, auf welcher Basis abgerechnet wird.
Führt Deine Frau einen Stundenzettel o.ä.?

Nein, alles wird von der Firma notiert, welche und wieviel Zimmer.

Wenn kein festes Gehalt vereinbart wurde, muss die
Abrechnungsgrundlage für beide Seiten klar ersichtlich sein.
Jeder Arbeiter, der auf Stundenbasis bezahlt wird. hat auf
seinem Gehaltszettel stehen:

X Stunden mal Faktor Y (Stundenlohn) = Summe Z

Da steht nur „Monatslohn“ alle anderen Felder (Faktor, Menge etc,. ) sind leer. Hinten in der Spalte steht dann der Bruttobetrag und unten in den Feldern die Abzüge…

Existiert also ein innerbetrieblicher
Stundennachweis, so ist dieser (zumindest als Kopie) Teil der
Gehaltsabrechnung und muss Deiner Frau mit ausgehändigt
werden.

Bei mir in der Firma führen die
„geringfügig“-Beschäftigten einen Stundenzettel der von mir
gegengezeichnet die Basis der Abrechnung ist.

Wir arbeiten mit IV/IV also nix geringfügig…

Ansonsten wäre der Schummelei von beiden Seiten ja Tür und Tor
geöffnet.

Sehe ich auch so.

Aber ich mach mich gern noch etwas schlauer und frage morgen
nochmal unsere Frau von der Buchhaltung (die einsame Spitze
ist).

Tu das… Danke

gruß

dennis

Abrechnung ja; Gegenkontrolle unmöglich…
Hallo Michael,

Sie bekommt ja eine Abrechnung, nur ist für uns absolut unersichtlich wie die Summe zustandenkommt, da keine Anzahl der Zimmer etc. aufgeführt ist.

gruß

dennis

Noch was… Gesetzestexte wenn möglich bitte…
Danke

gruß

dennis