Details Brandschutzverordnung -> Rauchwarnmelder

Moin zusammen,

Person A wohnt in einer Mietwohnung eines 8-Parteien Wohnhauses einer städtischen Wohnungsbaugesellschaft in Rheinland-Pfalz.

Plötzlich kommt eine Vorankündigung, das aufgrund bestehender Bestimmungen spätestens ab 2012 Rauchwarnmelder auch in Altbauten Pflicht seien.

Daher würde zwangsweise in Schlaf, Wohn- & Kinderzimmern, sowie im Flur ein solcher Melder von der Firma Pyrexx installiert werden.
Der Spaß kostet zukünftig für jeden Melder 5,50€ also bei einer Dreizimmerwohnung 22€ pro Jahr, für Wartung und Kontrolle. Egal ob der Mieter selber schon (vielleicht sogar kostenaufwändig) selber Rauchmelder installiert hat.

Folgende Fragen tauchen auf:

  1. Sind die Bestimmungen so, das ab 2012 die Melder nachgerüstet werden müssen und der Vermieter dafür zuständig ist?
  2. Sind die oben angebeben Kosten realistisch?
  3. Warum wird gerade in der Küche kein Melder installiert? Ich finde das gerade die Küche ein erhebliches Brandpotential birgt. Gibt es hierzu vielleicht Bestimmungen, wo Melder installiert werden müssen und wo nicht?

Ich weiß das es zur Sicherheit der Mieter gemacht wird. Was mich persönlich dabei nur sehr ärgert, das hier einem nicht die Wahl gelassen wird, sondern wieder einmal etwas festlegt, und die Kosten dann der Mieter zu tragen hat. Egal ob man vielleicht voher schon ´ne Menge Geld für ordentliche Melder ausgeben hat.
Die Fragen kommen daher auf, weil die Wohnungsbaugesellschaft mittlerweile mehr und mehr Dinge festlegt die mit teilweise nicht unerheblichen Nebenkosten verbunden sind, wie z.B. das Putzen des Treppenhauses, dann die Melder, demnächst eine energetische Sanierung die mit erheblichen Mietsteigerungen verbunden sind etc.

So langsam wird das wohnen dort ziemlich teuer.

Würde mich über Antworten sehr freuen.

CU - Dominik

  1. Sind die Bestimmungen so, das ab 2012 die Melder
    nachgerüstet werden müssen und der Vermieter dafür zuständig
    ist?

ja

  1. Sind die oben angebeben Kosten realistisch?

ja, da ist dann die wartung mit drin. kosten sind normal.

  1. Warum wird gerade in der Küche kein Melder installiert? Ich
    finde das gerade die Küche ein erhebliches Brandpotential
    birgt. Gibt es hierzu vielleicht Bestimmungen, wo Melder
    installiert werden müssen und wo nicht?

damit der nicht jedesmal losgeht, wenn dir dein essen etwas anbrennt. außerdem: wenn in der küche wirklich was brennt, dann „merken“ das die anderen melder auch. und wichtig sind die in den schlafzimmern. denn die wecken dich, wenn es mal brennen sollte, während du schläfst.

Egal ob man
vielleicht voher schon ´ne Menge Geld für ordentliche Melder
ausgeben hat.

es geht nicht um die anschaffung, sondern um die wartung (batteriewechsel). die melder bekommt man ja mittlerweile für’n appel und 'n ei.

Die Fragen kommen daher auf, weil die Wohnungsbaugesellschaft
mittlerweile mehr und mehr Dinge festlegt die mit teilweise
nicht unerheblichen Nebenkosten verbunden sind, wie z.B. das
Putzen des Treppenhauses, dann die Melder, demnächst eine
energetische Sanierung die mit erheblichen Mietsteigerungen
verbunden sind etc.

das sind aber alles dinge, die vollkommen zulässig sind. wenn es dir zu teuer wird, hilft nur umziehen. aber sieh es mal so: ich bin sehr froh, dass ich das treppenhaus zu meiner wohnung nicht noch regelmäßig putzen muss…

Hi,

  1. Sind die Bestimmungen so, das ab 2012 die Melder
    nachgerüstet werden müssen und der Vermieter dafür zuständig
    ist?

Ja, siehe hier: http://rlp.juris.de/rlp/BauO_RP_P44.htm Für die Einhaltung dieser Vorschrift ist der Vermieter verantwortlich.

  1. Sind die oben angebeben Kosten realistisch?

Ja, durchaus. Im Zweifel kannst sich ein Mieter ja die Abrechnung zeigen lassen. Man hat immer das Recht die Belege für die Nebenkostenabrechnung einzusehen.
Aber allein der 9V-Block, der alle zwei, drei Jahre gewechselt werden muß (Herstellervorschrift), dürfte mit einem solchen Preis angerechnet werden.

  1. Warum wird gerade in der Küche kein Melder installiert? Ich
    finde das gerade die Küche ein erhebliches Brandpotential
    birgt. Gibt es hierzu vielleicht Bestimmungen, wo Melder
    installiert werden müssen und wo nicht?

Diese Dinger heißen nicht umsonst Rauch warn melder. Sie ersetzen keine Brandmeldeanlage, ihr Zweck ist es, vor detektiertem Rauch mit einem lauten Ton zu warnen.
Hintergrund ist, daß die meisten Brandopfer an einer Rauchgasinhalation sterben, weil sie (wenn überhaupt) den Rauch zu spät bemerken. Sehr oft trifft es Schlafende, die ohne aufzuwachen versterben. Davor sollen die RWM schützen.
In der Küche sind die klassischen Streulichtmelder denkbar ungeeignet weil sie z.B. auch auf Wasserdampf reagieren. Die Fehlalarmquote wäre unerträgich hoch.
Es gibt zwar auch intelligente Melder, die das besser unterscheiden können (sollen - die Hersteller versprechen manchmal mehr als sie halten können), aber die sind auch ungleich teurer. Ich weiß auch gar nicht, ob sie als „Homemelder“ überhaupt verfügbar sind (in „richtigen“ Brandmeldeanlagen werden sie heutzutage eingebaut).
In der Küche wäre ein Wärmemelder angebracht. Da der Nutzen aber relativ gering wäre (es geht ja nicht darum Sachschaden zu verhindern sondern nur um den Personenschutz), schreibt sie der Gesetzgeber auch nicht vor.

und die Kosten dann der Mieter zu tragen hat. Egal ob man
vielleicht voher schon ´ne Menge Geld für ordentliche Melder
ausgeben hat.

Das ist eine Frage, die durchaus näherer Betrachtung bedarf. Wenn ich aus eigenem Interesse schon vorher eigene RWM installiert habe, muß ich dann wirklich dulden daß der VM neue aufhängt und kostenpflichtig warten läßt?
Da die Melderpflicht neu ist, kann das in der Rechtsprechung auch noch nicht geklärt sein.

Viele Grüße
Stefan

Hallo,

die Kosten sind meiner Meinung nach überhöht…

Es gibt vom Verband der Sachversicherer (VdS) geprüfte Rauchmelder mit Langzeit-Batterien zum B. schon für 20 € das Stück und diese halten 10 Jahre lang ohne irgendwelche Wartung.
Ich denke mir,das hier ein ebensolches Abzocke-Modell aufgemacht werden soll wie mit den Elektronischen Heizkostenverteilern…

die Kosten sind meiner Meinung nach überhöht…

Es gibt vom Verband der Sachversicherer (VdS) geprüfte
Rauchmelder mit Langzeit-Batterien zum B. schon für 20 € das
Stück und diese halten 10 Jahre lang ohne irgendwelche
Wartung.
Ich denke mir,das hier ein ebensolches Abzocke-Modell
aufgemacht werden soll wie mit den Elektronischen
Heizkostenverteilern…

Man kann es nicht oft genug wiederholen: Schuster, bleib bei deinen Leisten!

Zum einen, der VdS ist schon seit Jahren kein eigener Verband mehr sondern ein Unternehmen.
Und bitte, zeige mir den vom VdS zertifizierten Rauchwarnmelder, dessen Zulassung 10 Jahre ohne jede Wartung oder Überprüfung erlaubt.
Dürfte Dir schwer fallen, da DIN 14676 eine jährliche Sicht- und Funktionsprüfung zwingend vorschreibt…

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Hallo,

Und bitte, zeige mir den vom VdS zertifizierten
Rauchwarnmelder, dessen Zulassung 10 Jahre ohne jede Wartung
oder Überprüfung erlaubt.
Dürfte Dir schwer fallen, da DIN 14676 eine jährliche Sicht-
und Funktionsprüfung zwingend vorschreibt…

Nö,
gibt es bei der Provinzial Versicherung VdS- zerzifiziert zu kaufen.

Nach DIN/EN 14604 und 14676. 10 Jahre Garantie und wartungsfrei. Batterie ist eingeschweisst, kann nicht entfernt werden und hält 10 Jahre.
Ich habe gerade einige bestellt.

Also bleib bei Deinen Leisten:wink:

Gruß:
Manni

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Hallo,

Nach DIN/EN 14604 und 14676. 10 Jahre Garantie und
wartungsfrei. Batterie ist eingeschweisst, kann nicht entfernt
werden und hält 10 Jahre.
Ich habe gerade einige bestellt.

Hast Du sie auch schon zu hause? Wirf mal einen Blick in die Bedienungsanleitung…

Die DIN ist eindeutig: „Der Rauchwarnmelder ist entsprechend der Bedienungsanleitung, jedoch mindestens einmal jährlich einer Funktionskontrolle zu unterziehen“

Ein RWM nach DIN kann gar nicht völlig wartungsfrei sein, denn der Hersteller darf die Prüfintervalle höchstens kürzer, keinesfalls aber länger gestalten.

Wenn ein Hersteller oder Verkäufer Wartungsfreiheit verspricht, bezieht sich das möglicherweise auf den Batteriewechsel. Die jährliche Überprüfung des RWM darf aber nicht entfallen.
Offensichtlich hast Du die Versprechungen des Prospektes oder des Beraters falsch verstanden oder der Berater hat Blödsinn erzählt.

Also bleib bei Deinen Leisten:wink:

Keine Angst, das mache ich.

Stefan

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Hallo,

das erinnert mich irgendwie an die Schornsteinfeger…angeblich ging es ja auch nicht ohne sie…nur weil ein kleiner österreichischer Gefreiter mal vor 70 Jahren ein Standes-Schutz-Gesetz geschaffen hat…

Und so eine ähnliche „Mafia“ haben wir hier wohl auch…
denn in der NORM steht nur:

Wartung/Instandhaltung
Der Rauchwarnmelder ist gemäß Bedienungsanleitung, jedoch mindestens einmal jährlich auf seine Funktion zu überprüfen. Dazu gehört eine Sichtprüfung, ob die Raucheintrittsöffnungen frei zugänglich sind und der Rauchwarnmelder nicht beschädigt ist; Mängel in diesen Punkten müssen sofort beseitigt, ein beschädigter Rauchwarnmelder muss sofort ausgetauscht werden.
Gleichzeitig ist eine Alarmprüfung vorzunehmen. Diese beinhaltet die Auslösung eines Probealarms über die Prüftaste. Bei Rauchwarnmeldern mit 230-V-Netzanschluss muss der Probealarm einmal mit und einmal ohne 230-V-Netz durchgeführt werden. Bei Fehlverhalten muss die Batterie ersetzt oder ggf. der Rauchwarnmelder ausgetauscht werden (bei Beschädigung oder starker Verschmutzung).

Das Knöpche drücke…das kann ja wohl jeder…
mal ganz davon abgesehen,das die modernen Geräte sich ohnehin laufend selber überwachen…

Hallo,

das erinnert mich irgendwie an die Schornsteinfeger…

Prima Stammtisch hier…
Gruß
loderunner

Danke für die Antworten
Moin,

danke an alle für die Antworten. Sagen wir mal so… als Elektriker ärgert es mich das ich für Sachen die ich locker selber machen könnte, eben Fremde in die Wohnung lassen muß und dafür noch löhnen muß.
Andererseits gibt es auch 80-jährige die in Panik verfallen werden wenn der RWM wegen eines Defektes anfängt zu piepsen und froh sind wenn Hilfe kommt.

Naja, ist halt in der Tat hier wie bei den Schornsteinfegern - mittlerweile geht pro Jahr zusammengerechnet ein Tag Urlaub drauf für all die Handwerker und Techniker dir irgendwelche Arbeiten durchführen müssen. :frowning:

CU - Dominik

Hi,

danke an alle für die Antworten. Sagen wir mal so… als
Elektriker ärgert es mich das ich für Sachen die ich locker
selber machen könnte, eben Fremde in die Wohnung lassen muß
und dafür noch löhnen muß.

Naja, ist halt in der Tat hier wie bei den Schornsteinfegern -
mittlerweile geht pro Jahr zusammengerechnet ein Tag Urlaub
drauf für all die Handwerker und Techniker dir irgendwelche
Arbeiten durchführen müssen. :frowning:

ich denke, das wird in den nächsten Jahren sicher noch zu gerichtlichen Auseinandersetzungen führen.
Im Gegensatz zum Schornsteinfeger oder zum Heizungsableser benötigt man für die Prüfung der RWM weder besondere Fähigkeiten noch besteht ein Interessenkonflikt, wenn die Arbeit vom Mieter selbst erledigt wird. Es stellt sich durchaus die Frage, ob oder unter welchen Umständen ein VM akzeptieren muß daß ein Mieter die jährliche Prüfung selbst durchführen will.

Gruß Stefan

Aber Axel…DA fühlst du dich doch wohl…:smile:))

Hallo,

wo soll da:

im Gegensatz zum Schornsteinfeger oder zum Heizungsableser benötigt man für die Prüfung der RWM weder besondere Fähigkeiten noch besteht ein Interessenkonflikt, wenn die Arbeit vom Mieter selbst erledigt wird. Es stellt sich durchaus die Frage, ob oder unter welchen Umständen ein VM akzeptieren muß daß ein Mieter die jährliche Prüfung selbst durchführen will.

ein Interessenkonflikt sein ??..

Da ist nur altes Standes-Denken (oder besser gesagt Mafiöse Strukturen)

Wir sind im 21. Jahrhundert und die Technik sowohl bei Heizungsanlagen als auch bei Heizkosten-Meßgeräten ist mittlerweile soweit,das man das selber kann bzw. bei Heizungsanlagen der Heizungsfachmann besser erledigen kann als ein Schornsteinfeger.Denn bei den modernen Heizungen
ist ohnehin eine Computersteuerung vorhanden,die die Anlage ständig überwacht udn bei Störungen ohnhin zwingend den Heizungsfachmann erforderlich macht,da man als Privatmann die Anlage nicht mehr gestartet bekommt.

Aber Axel…DA fühlst du dich doch wohl…:smile:))

Ich weiß nicht, wer Axel ist, aber mit Dir fühle ich mich mit Sicherheit nicht dort wohl - Dein Benehmen passt einfach nicht.

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