Hallo,
gibt es eine nachvollziehbare Aufschlüsselung für die Unterhaltsangaben der Düsseldorfer Tabelle? Gibt es eine Aufteilung, wie viel Geld der Gesetzgeber für welchen Lebensbereich eines Kindes eingeplant hat?
Wie wäre es z.B., wenn ein Kind nach der Trennung zu gleichen Teilen im Wechsel bei beiden Elternteilen lebt, also die Eltern gleichermaßen zumindest für Wohnraum und Nahrungsmittel aufkämen. Gäbe es für solch eine Konstellation eine grobe Richtlinie, wie viel gesetzlicher Unterhalt für andere Lebensbereiche (z.B. Kleidung) zu zahlen wäre, sofern dieser nur von dem anderen Elternteil verantwortet würde?
Danke für Informationen.
A
imho
nein
noch dazu völlig unsinnig, weil z.B. in München mehr für die Miete ausgegeben werden muß. Braucht man in einer Großstadt nicht unbedingt ein Auto ist wer jwd wohnt oft darauf angewiesen.
Wohnt das Kind in BW hat es Lehrmittelfreiheit, wohnt es in RP müssen die Eltern die Schulbücher kaufen.
Die Liste lässt sich endlos fortsetzen und diese Unterschiede können natürlich nicht berücksichtigt werden.
Außerdem hängt es ja auch von der Höhe des Einkommens und natürlich des Unterhalts ab. Bei 200 €/Kind kann man nicht 50% für Kleidung ausgeben, bei 500 €/Kind könnte man schon.
Beim Wechselmodell erfolgt entweder gar keine Unterhaltszahlung oder die Elternteile zahlen sich gegenseitig nach Einkommen und DDT.
Wer was kauft bleibt der Einigung überlassen.
Es gibt allerdings soweit ich informiert bin Statistiken was ein Kind so kostet.
Bröselchen