Hallo,
beruhend auf der WISO-Steuer-Sparbuch-Eingabemaske folgende Problemstellungen:
- Kann man die Maklerkosten für einen Umzug Anfang des Jahres zu 2012 absetzen, obwohl man den Makler schon Ende 2011 bezahlt hat?
- Wie setze man einen geborgten LKW (genauer gesagt die Benzinkosten) bei den Transportkosten ab?
- Kann man für unterstützende Personen die nicht zum Haushalt gehören ebenfalls eine Verpflegungspauschale absetzen?
- Muss man sich selbst als „Am Umzug beteiligte Haushaltszugehörige“ mitzählen?
Vielen Dank und viele Grüße
Stephan
Hallo,
- Kann man die Maklerkosten für einen Umzug Anfang des Jahres
zu 2012 absetzen, obwohl man den Makler schon Ende 2011
bezahlt hat?
bin mir nicht sicher, aber eigentlich zählt das Abflussprinzip: in dem Jahr wo gezahlt wird muss es auch angegeben werden. Sprich: der Makler wird in der Erklärung 2011 angegeben.
- Wie setze man einen geborgten LKW (genauer gesagt die
Benzinkosten) bei den Transportkosten ab?
Tankquittung wäre am einfachsten, da der LKW doch wieder am Ende voll gefüllt wird …
- Kann man für unterstützende Personen die nicht zum Haushalt
gehören ebenfalls eine Verpflegungspauschale absetzen?
Nein. Oder sie schreiben eine Rechnung (die natürlich wieder bei denen in der Erklärung anzugeben ist).
- Muss man sich selbst als „Am Umzug beteiligte
Haushaltszugehörige“ mitzählen?
das sagt mir nix. Wo muss man dass ausfüllen? Wer will das wissen?
LG Tobi@s