Grüß Euch,
wenn ich eine Detektei beauftrage an meinem Objekt nach Minisendern zu suchen, könnte es doch sein, daß eben diese Detektei im Auftrag von Jemandem die Sender angebracht hat. Man wird dann eben nicht fündig.
Habe ich dann einfach nur Pech gehabt und das Geld zum Fenster rausgeworfen, oder gibt es Richtlinien oder Arbeitsgrundsätze, nach denen eine „solide“ Detektei in solchen Fällen arbeitet?
Oder wird folgende Lösung praktiziert, 1.Auftrag: Anbringen- wird ausgeführt, 2.Auftrag: Aufspüren- wird ausgeführt. ???
Für eine Antwort, vielen Dank!
Grüsse
DJ
Hallo DJ,
wenn ein Mensch die von Dir geschilderten Befürchtungen hegt, hat er wohl echte Probleme, vor allem großes Mißtrauen. Da fragt man sich natürlich, welchen Sinn es noch haben soll, eine Detektei mit der Suche nach Minisendern zu beauftragen. Denn wenn sie nichts finden bleibt das Mißtrauen und wenn doch, bleibt das Mißtrauen auch, nur gegenüber jemand anders.
Da ich jedoch erfahren durfte, wie schwierig es ist, aus einem Dilemma herauszukommen, habe ich mal versucht, unvoreingenommen zu überlegen, wie man hier vorgehen könnte. Ein Fachmann für solche Dinge bin ich aber nicht.
Gleichzeitig würde ich versuchen, das Problem ursächlich zu lösen.
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Ich könnte mir vorstellen, daß man sich gegenüber einer Detektei mittels Ausschlußklausel oder Sperrvermerk absichern kann. Ich meine damit, daß Du konkret denjenigen nennst, dem Du mißtraust, mit der Aufforderung, daß die Detektei deinen Auftrag nur annehmen darf, wenn Sie nicht für diese Person, auch nicht über Drittauftrag, tätig ist. Damit bist Du auf jeden Fall abgesichert.
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Mittels einer List kannst Du überprüfen, wie zuverlässig diese Detektei arbeitet. Du versteckst einen oder mehrere Minisender in der Erwartung, daß sie gefunden werden. Wenn Du ganz sicher sein willst, versteckst Du noch ein paar Fakes.
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Beratung hierzu würde ich mir bei der Detektei suchen, entweder unter einem Vorwand oder mit offenen Karten spielen.
Gruß