Deu --> engl 'auflösende Bedingung'

Hallo,

ich suche nach dem englischen Begriff für „auflösende Bedingung“ … wer kann mir helfen?

Danke.
Gruß
Sarah

Hi Sarah,

tut mir leid aber ich verstehe das noch nicht mal auf Deutsch. Wenn du willst dass dir jemand hilft solltest du vielleicht besser schreiben worum es geht.

Gruss
Matti

NOCONOTRA
Hallo,

NOCONOTRA= no context, no translation

LEO sagt: resolutive condition, resolutory condition.

Gruß,

Myriam

Hallo,

bin wieder da…diesmal mit einem Satz…

„Der Vertrag steht unter der auflösenden Bedingung, dass der Beitrag innerhalb von vier Wochen auf dem angegebenen Konto eingegangen ist.“

Ich habe angenommen, dass „auflösende Bedingung“ in der Rechtssprache ein fester Begriff wäre.

Danke nochmals.
Gruß
Sarah

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

au weia, das habe ich noch nicht gehoert. Einmal oefter etwas dazugelernt.
Ich wuerde schreiben „the contract will be void if“

Also der Vertrag verliert Gueltigkeit. Das ist nicht die genaue Uebersetzung aber das Ergebnis ist das Gleiche.

Gruss
Matti

Servus,

meines Erachtens ist der Begriff unabhängig vom Kontext eindeutig.

Der „Schäfer“ bei Vahlen schlägt dafür vor:

„auflösend bedingt“ = subject to a condition subsequent
„auflösende Bedingung“ [§ 158 II BGB]= condition subsequent

ergänzend: aufschiebende Bedingung = condition precedent

Bemerkenswert die in diesem Zusammenhang nachgestellten Attribute.

Schöne Grüße

MM

Servus,

das ist die Crux des Fachübersetzers: Fachsprachlich eindeutig definierte Begriffe sind nur dann allgemeinsprachlich wiederzugeben, wenn sie in der fremden Sprache nicht analog existieren; umgekehrt kann es passieren, dass man einen fachsprachlichen Begriff allgemeinsprachlich umschreiben muss, obwohl er in der fremden Sprache existiert, weil er da etwas anderes bezeichnet.

Eine Rändelmutter ist halt eine Rändelmutter, und eine Dreipunkthydraulik ist eine Dreipunkthydraulik; lustigerweise heißt Lohnsteuer nur sehr bedingt „payroll tax“, obwohl das wörtlich natürlich richtig ist, weil Englisch payroll tax inhaltlich etwas ganz anderes bezeichnet als die deutsche Lohnsteuer.

Schöne Grüße

MM

1 „Gefällt mir“

Servus Myriam,

meines Erachtens ist der Vorschlag von Leo nicht geeignet, weil resolution abgesehen von Beschluss, Entschlossenheit und der chemisch-physikalisch-technischen Auflösung in Kontext Handels- und Zivilrecht (der hier eindeutig vorliegt) die Auflösung z.B. einer Gesellschaft oder sonst eines aus mehreren Elementen „zusammengefügten“ Komplexes bezeichnet, nicht die eines Rechtsverhältnisses (das ja nicht aus mehreren Einzelverhältnissen „zusammengefügt“ ist, sondern als eine Einheit besteht oder nicht besteht). „Resolving“ bezöge sich auf eine derartige Zerlegung, auf einen Beschluss oder auf die Lösung eines Problems.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

NOCONOTRA= no context, no translation

Im engl. Zivilrecht kenne ich mich leider nicht aus, aber hier zumindest zur Bedeutung:

BGB § 158
Aufschiebende und auflösende Bedingung
(1) Wird ein Rechtsgeschäft unter einer aufschiebenden Bedingung vorgenommen, so tritt die von der Bedingung abhängig gemachte Wirkung mit dem Eintritt der Bedingung ein.

(2) Wird ein Rechtsgeschäft unter einer auflösenden Bedingung vorgenommen, so endigt mit dem Eintritt der Bedingung die Wirkung des Rechtsgeschäfts; mit diesem Zeitpunkt tritt der frühere Rechtszustand wieder ein.

Im französ. Code Civil selten schön entsprechend: CC Art. 1181f: De la condition suspensive, et Art. 1183f: De la condition résolutoire

Bye
Heinrich

Eine Rändelmutter ist halt eine Rändelmutter, und eine
Dreipunkthydraulik ist eine Dreipunkthydraulik; lustigerweise
heißt Lohnsteuer nur sehr bedingt „payroll tax“, obwohl das
wörtlich natürlich richtig ist, weil Englisch payroll tax
inhaltlich etwas ganz anderes bezeichnet als die deutsche
Lohnsteuer.

Hallo, Martin, aber gerade damit lieferst Du m.E. den Nachweis, dass es sinnlos ist, hier eine Vokabel in die Runde zu werfen, ohne den Kontext dazu zu liefern.

Wenn jemand hier nach der Übersetzung eines Begriffs fragt, gehe ich selbstverständlich davon aus, dass er/sie die zugänglichen Lexica befragt hat. Erst wenn - eben wegen des Kontextes - sich dort keine passende Vokabel anbietet, kann man hier weiterkommen. Und dann eben sollte man diesen Kontext hier vorstellen. Eine Glaskugel gehört nicht zum Standardwerkzeug des Übersetzers.

Und selbst für deine „Rändelmutter“ verzeichnet Leo drei verschiedene Möglichkeiten.

Gruß
Eckard

1 „Gefällt mir“

Servus Eckard,

im vorliegenden Fall ist der deutsche Begriff im Zivilrecht eindeutig definiert, er könnte meines Erachtens von einem Anglophonen, der englisches und deutsches Zivilrecht kennt, auch eindeutig wiedergegeben werden, selbst wenn er ganz alleine stünde.

Meine Bemerkung bezieht sich vornehmlich darauf, dass jemand, der den deutschen Begriff nicht kennt, auch mit einer deutschen Erklärung zum deutschen Begriff für den englischen Begriff sicherlich keinen brauchbaren Vorschlag machen kann, da ihm auch die englischen Fachtermini fremd sein müssen: So dass das Ergebnis möglicherweise sinngemäß trifft, aber wörtlich eher zufällig richtig oder falsch ist.

Das macht freilich meinen Vorschlag aus dem Schäfer nicht besser oder verlässlicher - der Schäfer gilt als Referenz in Wirtschaftsenglisch, aber selbst viel höher spezialisierte Fachlexika enthalten überraschend viele Fehler.

Die Suche kann hier bloß auf der englischen Seite weiter gehen: Indem plausible Vermutungen mit dem Vorkommen in englischen Texten abgeglichen werden. Im vorliegenden Fall würde sich englische Grundlagenliteratur für die ersten Semester Zivilrecht anbieten, ein Gang zur nächsten UB wird da wenns drauf ankommt nicht zu umgehen sein. Generell ist allerdings die große Zahl von online zu findenden Texten bei solchen Recherchen eine bedeutende Hilfe, man kann relativ leicht erkennen, wie seriös ein „irgendwie“ gefundener Text ist.

Ich hab das Spielchen grade ausprobiert und bin jetzt ziemlich sicher, dass „resolutive condition“ und „dissolving condition“ im wesentlichen in Ländern außerhalb UK und USA gebraucht wird, während „condition subsequent“ sozusagen klassisches Juristen-BE und -AE ist.

Und selbst für deine „Rändelmutter“ verzeichnet Leo drei
verschiedene Möglichkeiten.

Hiermit zurück zum Start: Die Beurteilung dieser Möglichkeiten setzt wenigstens eine ungefähre Vorstellung davon voraus, was eine Rändelmutter ist bzw. was sie noch sein könnte. Wenn man mit dem deutschen Begriff von vornherein nichts anfangen kann, braucht man den englischen nicht suchen wollen. Bloß dieses war der Sinn meiner Rede.

Schöne Grüße

MM

Ein’ hammer noch:

Unter anglophonen Fachübersetzern werden offenbar verschiedene Möglichkeiten als gleichwertig erachtet:

http://www.proz.com/kudoz/497031

Wobei der Satz, in dem der gegebene Begriff hier steht, diesen nicht weiter illustriert - es gibt ihn halt, den Begriff. Die Erläuterung von David Moore scheint mir übrigens recht plausibel: Tendenziell ein Unterschied zwischen dem unmittelbar verständlichen und dem Begriff im juristischen Sprachgebrauch.

Jagut, das muss ich jetzt auch zugeben: Falls „auflösende Bedingung“ tatsächlich in einem nicht-fachsprachlichen Text vorkommen sollte, spräche in diesem Fall der Kontext tatsächlich für „resolutory condition“. Und damit ist der Kontext wieder zu seinem Recht gekommen…

Schöne Grüße

MM

Hallo Martin,

wobei wir eben wieder bei der Glaskugel waeren. Dies ist kein Forum fuer Zivilrecht sondern fuer Fremdsprachen daher kann nicht jeder davon ausgehen dass ein zivilrechtkennender Martin May vorbeikommt der es weiss. Man versucht hier zu helfen und man kann bei zwei einfachen deutschen Woertern wie „aufloesend“ und „Bedingung“ nicht davon ausgehen dass es sich um Zivilrecht handelt. Auch um in der passenden Literatur nachzuschlagen muss man erst wissen um was es geht. Wenn es nach dir ginge waere es genauso wenn ich als Ersthelfer der zu einem Unfallort komme und ein Opfer frage warum es kalten Schweiss auf der Stirn hat und ob ich helfen kann dann ein Arzt vorbei kaeme und zu mir sagt „Bist du bloed erkennst du nicht die Syptome er steht unter Schock?“ Man versucht hier einfach zu helfen auch wenn man einfach nicht vorhersehen kann, dass Martin kommt und Martin es weiss (oder jemand anderes). Denn wenn als Ueberschrift dagestanden waere es ginge um Zivilrecht und es kommt gleich jemand und beantwortet die Frage, dann haette ich ganz brav meine Klappe gehalten. ;o)

Nichtsdestotrotz um auf deine Uebersetzung zu kommen bringt es auch nichts wenn hier versucht werden wuerde den Satz Wort fuer Wort zu uebersetzen wenn jemand die Uebersetzung nimmt die du angegeben hast. Denn wenn man sich nicht auskennt und beide Woerter in den Satz uebernimmt dann wuerde der Satz naemlich keinen Sinn machen wenn die Kausale Folge as solche nicht angegeben wird.
Waehrend im deutschen das Wort „aufloesend“ eine Aufloesung eindeutig impliziert tut es das im Englischen naemlich nicht eindeutig. Ich bin noch nicht einmal sicher ob die Formulierung im Deutschen richtig gewaehlt ist aber im Englischen wuerde ein Satz
der nicht spezifisch darauf hinweist dass eine Aufloesung eines Vertrages erfolgt sondern nur „condition subsequent“ beinhaltet nicht ausreichen. Es muesste meiner kleinen bescheidenen Meinung nach spezifisch eine Annulierung des Vertrages aufgefuehrt werden.

Gruss
Matti

Hallo,

vielen Dank für die ganze Diskussion… ‚resolutory condition‘ passt wahrscheinlich am besten in diesem Fall.

zum Spaß dachte ich, ich würde mal die englische Übersetzung, die ich für den Satz an der Website vorgefunden habe hier rein schreiben… (da ich englische Muttersprachlerin bin, wusste ich, dass der Satz den deutschen Text nicht entsprochen hat).

„The contract stands on the disruptive condition that the amount billed has been paid within four weeks to the indicated bank account.“

Besser wäre: „The contract is subject to the resolutory condition that…“

Gruß
Sarah

Hallo Sarah,

du hast mich ganz verrueckt gemacht mit deiner Frage und ich weiss jetzt was ich so komisch an dem Satz fand.

So wie der Satz geschrieben ist heisst es, dass der Vertrag dann endet sobald das Geld ueberwiesen ist. Ich hatte das am Anfang gerade anders herum gedacht. Deutsche Sprache schwere Sprache… au au

Gruss
Matti

stimmt glaub ich nicht
hilfe… und nochmal…
habe den Satz nochmals gelesen und bin nun eigentlich fast sicher dass er falsch ist. Das hat kein Anwalt geschrieben oder?

Gruss
Matti

Hallo Matti,

der Text lautet:
„Der Vertrag steht unter der auflösenden Bedingung, dass der Betrag innerhalb von vier Wochen auf dem angegebenen Konto eingegangen ist.“
und geht dann so weiter… „Andernfalls wird die Leistung von Firma ABC automatisch und ohne weitere Erklärung zum Ablauf der vierwöchigen Frist eingestellt.“
(Es geht um einen Zugang zu Daten über eine Website.)

Ich würde hoffen, dass ein Anwalt/Jurist den Text geschrieben hätte.

Gruß
Sarah

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Sarah,

hm, ich bin zwar kein Jurist aber meiner Meinung nach ist der Vertrag nichtig oder zumindest total falsch formuliert. Denn gem.
BGB heisst es

„(2) Wird ein Rechtsgeschäft unter einer auflösenden Bedingung vorgenommen, so endigt mit dem Eintritt der Bedingung die Wirkung des Rechtsgeschäfts; mit diesem Zeitpunkt tritt der frühere Rechtszustand wieder ein.“

Also Eintritt der Bedingung und nicht Nichteintreten dieser.

Das heisst wenn wie in dem Satz formuliert das Geld eingeht „endigt“ eigentlich die Wirkung des Rechtsgeschaefts. Diese Formulierung wird so wie ich es verstehe eher benutzt fuer z.B. Vertraege mit Minderjaehrigen. Ein Vertrag der z.B. einem Elternteil das Recht gibt ueber das Vermoegen eines Kindes zu verfuegen mit der aufloesenden Bedingung dann das Eintreten der Volljaehrigkeit oder sowas. In deinem Fall denke ich die Formulierung ist falsch. Je nachdem um wieviel Geld es hier geht wuerde ich mich da nochmal erkundigen. Vielleicht im Rechtsbrett.

Gruss
Matti

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]