Deut. Nationalhymne 1. & 2. Strophe

Hy
Mein Sohn soll für den Polikitkunterricht den Text der deutschen Nationalhymne mitbringen. Aus dem Internet hab ich jetzt eine Version mit 1. und 2. Strophe gefunden.
Dabei tauchte die Frage auf:
In wie weit sind diese verboten?
Sind sie überhaupt verboten oder sind sie nur unerwünscht?
mfg
Jacob

Hi,
die sind nicht verboten. Aber die deutsche Hymne ist nur die 3. Strophe. Die ersten beiden gehören nur zum Deutschlandlied aber nicht zur Hymne.
Ausserdem sind die ersten beiden Strophen ja auch nicht schlimm, also gibt es keinen Grund warum sie verboten sein könnten.
gruß
freak

Ei gugge mo do :
http://www.frankfurter-verbindungen.de/studentenlied…

*ggg

Eigentlich war von den Ereignissen um Horst Wessel, einem gewissen Adolf Hitler mit nebst dessen illustren Kampfgefährten noch keine Rede, als im vorletzten Jahrhundert sich ein gewisser Heinrich Hoffmann von Fallersleben, wahrscheinlich vom Weine beschwingt, entschloss, eine wunderschöne Ode auf sein seinerzeit in Fürsten-, Erzherzog- und Bistümer sowie diverse Königreiche zerspaltenes deutsches Vaterland zu dichten. Nachher fand wohl ein findig´s Köpfchen heraus, dass der Text hervorragend zur nachher „Kaiserquartett [wie mag da der Schwarze Peter ausgesehen haben bei diesem Spiel?]“ genannten Auskopplung der neuesten CD ( *g ) eines gewissen Joseph Haydn, deutscher ( oder deutschsprachiger österreichicher, der sich zumeist einem ungarischen Adligen verdingte, dessen Wohnsitz seit anno 1922 nunmehr zu Österreich gehört ) Komponist, passt. Doch zuvor dies zum Erkennungslied der Deutschen wurde, die bis dahin eine Hymne lautend „Heil dir im Siegerkranz“ hatten, deren Melodie nachher meistbietend an die Briten verkauft wurde und als Coverversion dortige Hymne ist, sang man im Amtsbereiche der K.u.K. - Monarchie die Noten des Kaiserquartettes mit den Worten „Gott erhalte Franz, den Kaiser“, bis letzter ebensolcher an der Seite seiner holden Frau Gemahlin Sissy dem Volke letztmalig huldvoll zulächelte.

So war das eben in der guten alten Zeit - heute verbindet der Euro die europäischen Völker - damals taten dies trefflich die Hymnen *g

Wer weiß gar, ob sich nicht die Schöpfer der „Trümmerarie“, der Hymne der „DDR“ auch Gedanken machten - weil nämlich deren Text und Melodie hundertprozentig mit Dichtung und Weise der westdeutschen Kaiserquintettmaasundmemelhymne kompatibel ist.

Möglicherweise gab es schon seit jeher eine Europäische Vorschrift für die Herstellung und Benutzung Nationaler Erkennungsmelodien. Das weiß vielleicht nur noch keiner !

Gruß

HM :smile:)

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Hi,
natürlich haben die Nazis die ersten beiden Strophen in Kombination mit dem Horst Wessel Lied missbraucht, aber die haben auch die olympischen Spiele missbraucht und hier fragt auch keiner ob sein Sohn den auch Infos über die olympischen Spiele raussuchen darf. Schließlich haben die (missverständlichen) Strophen ja eine ganz andere Meinung als die von den Nazis propergierte.
Gruß
freak

Hallo,

wenn ich mic recht entsinne, so heisst es:

„Die Nationalhymmne sind alle drei Strophen des
Deutschlandliedes, bei offiziellen Anlässen wird nur die dritte
Strophe gesungen.“

Also nix verbotenes.

Gruss, Niels

Hallo

verboten ist sie nicht (mehr).
Aber scheue mal unter folgendenm Link vom „Bundestag“
Da steht alles offiziell

http://www.bundestag.de/dasparlament/2002/17/panoram…

Gruß Andreas

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