Deutsch als Fremdsprache lernen

Wenn ich das Wort ‚Sprachvariante‘ ohne ‚e‘ schreibe dann wohl
konsequenterweise auch ‚Fehlaussprachvariante‘. Aber
vielleicht erfindet Uwe zu seinen neuen Wörtern ja auch neue
Regeln :smiley:

Uwe schrieb aber nichts von „Sprachevariante“, sondern von „Fehlaussprachevariante“. Bei „Sprachvariante“ würde ich auch kein Fugen-e setzen, wohl aber – und das scheint mir auch allgemeiner Usus zu sein – bei „Aussprach e variante“. Bei „Fehlaussprachevariante“ bin ich dann etwas unsicherer, da das Wort auch eher eine Spontanbildung ist, aber ich tendiere da auch zu einem -e- , gehe hier als (ausnahmsweise :slight_smile:) mal mit Uwe.

Andererseits, ich möchte auch immer „Leseart“ sagen und muss mich dazu zwingen, „Lesart“ zu sagen, weil das in der Linguistik ausschließlich so benutzt wird.

Also, das mit den Fugenelementen ist wie immer nicht leicht und offenbar variiert das Sprachempfinden da zwischen Uwe und mir auf der einen Seite und dir auf der anderen. Für mich hört sich „Fehlaussprachvariante“ auch nicht komplett verkehrt an, aber doch wohl etwas markierter als die Fugen-Version.

Grüße,

  • André
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der Meinung, daß meine Antwort nicht ganz ernst gemeint war

„Ernstgemeint“ muß wegen der aussprachlichen Betonung auf
„ernst“ m. E. auf jeden Fall zusammengeschrieben werden. Stell
Dir vor, jemand kommt auf die Idee und betont beim Lesen auf
„gemeint“. Sowas ist semantischer Obskurantismus und sollte
sich nicht weiterverbreiten (sic!), da unter derartigen
Fehlschreibweisen, die Fehlaussprachen evozieren können, die
spontane Verständlichkeit leidet.

Auch ich geh meistens nach der Betonung, wenn ich nicht auf Anhieb vom Gefühl her weiß, wie man etwas schreibt… aber ich denke, das kann nicht immer ein ausreichendes Kriterium sein.

Du sagst zwar „érstgemeint“, mit der Betonung auf dem „ernst“ und findest, „èrnst geméint“ müsse dann die Hauptbetonung auf dem „-meint“ tragen, und ich sehe ein, das diese Lesung möglich ist, aber überleg mal Beispiele, wo man klar auseinanderschreibt, aber trotzdem den ersten Teil (haupt)betont:
a) Substantive werden gróßgeschrieben.
b) Korrekturen werden rót geschrieben (hier würdest du vllt. „in Rot“ bevorzugen)

Andere Beispiele:
Die Feier ist echt lústig gewesen.
Daran hat er sich dúmm und dáemlich verdient. (hier scheint es mir logischer, diese Sachen doch zusammenzuschreiben, also dumm- und dämlichverdient)
Ich habe den ganzen Tag chinésisch gesprochen. („chinesisch“ kann hier klar als adverbielles Adjektiv aufgefasst werden, eine Betonung auf „gespróchen“ macht hier nicht viel Sinn)
Das hast du aber schóen gesagt!

Ich denke, der Unterschied ist eher der, dass bei Zusammenschreibung das erste Element eine Art Ergebnis ausdrückt („freisprechen“, „schönreden“, jemand oder etwas ist hinterher eben frei oder schön), während bei der Getrenntschreibung das erste Element einfach nur die Art und Weise beschreibt, so bedeutet „frei sprechen“ eben „sprechen“, aber auf eine bestimmte Art und Weise (eben frei, also ohne Hilfe), und „schön reden“ ist dann „reden“, aber man hat dabei halt eine schöne Stimme oder benutzt blumige Worte.
Diese Beispiele haben einen Betonungsunterschied, aber meine Gegenbeispiele von weiter oben hätten hier keinen. Würde ich den ganzen Tag „chinesischsprechen“, klingt das für mich, als wäre hinterher jemand oder etwas dadurch chinesisch geworden.

Die Thematik hat, wie ich finde, einen durchaus
ernstzunehmenden (sic!) Charakter; eine ernstgemeinte (sic!)
Attitüde halte ich in diesem Zusammenhang daher auch für
angemessen.

Wie hältst du’s mit „böse_gemeint“? Semantisch ist das parallel, denke ich, und die Betonung ist auch gleich (nämlich auf dem 1. Element). Würdest du schreiben: „Das hab ich doch nicht bösegemeint!“
Hier wären beide Interpretationen denkbar: Ich habe es nicht so gemeint, dass es hinterher ein ernster/böser Kommentar sein sollte. oder auch: Ich habe es nicht in ernster/böser Art und Weise gemeint.

Der Duden lässt bei „ernst_gemeint“ beides zu. „Bösegemeint“ findet er nicht, so dass ich denke, das sollte man (nach wie vor, oder?) auseinanderschreiben.
Was würdest du tun? Und, weil ich denke, dass du dich für „ernstgemeint“ aber für „böse gemeint“ entscheiden wirst, wo machst du da den Unterschied fest?
Das geht natürlich auch mit „lieb_gemeint“ und „nett_gemeint“.

Ich hoffe ich habe das *verstáendlichbeschrieben. :wink:

  • André

P.S.:
Achso, nochmal zurück zum Anfang, es ging ja um „nicht ganz ernst gemeint“. „Ernstgemeint“ wäre ja im Prinzip eine Art Kompositum, richtig? Nun ist es im Deutschen (eigentlich generell in Sprachen) ja so, dass man Komposita durch andere Wörter nur modifizieren kann, wenn sich diese anderen Modifikatoren (also Adjektive, Adverben, Partikeln) auf das gesamte Kompositum bzw. nur den letzten Teil beziehen. Deswegen kann man nicht von einer „leckeren Kaffeetasse“ sprechen (Tassen sind ja meist geschmacksneutral) und auch nicht sagen: „Dieses Verbrechen hast du aber sehr schöngeredet!“. Hierzu gibt es im Deutschen allerdings ein paar Ausnahmen, die ich grad nicht parat habe.
Nun würde ich zwar sagen, okay, man kann schon sagen, „nicht ganz“ beziehe sich hier auf das komplette Kompositum „ernstgemeint“ bzw. nur auf den letzten Teil „gemeint“, aber eigentlich versteht man darunter ja eher die Bedeutung „[nicht ganz ernst] gemeint“, oder? Aus diesem Grund fände ich hier eine Getrenntschreibung durchaus plausibel.
Also ich denke, dass die Betonung bei „ernst gemeint“ nicht das entscheidende Kriterium ist, das die Schreibung festlegen kann.

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Der Duden lässt bei „ernst_gemeint“ beides zu. „Bösegemeint“
findet er nicht, so dass ich denke, das sollte man (nach wie
vor, oder?) auseinanderschreiben.
Was würdest du tun? Und, weil ich denke, dass du dich für
„ernstgemeint“ aber für „böse gemeint“ entscheiden wirst, wo
machst du da den Unterschied fest?
Das geht natürlich auch mit „lieb_gemeint“ und „nett_gemeint“.

All diese Fragestellungen sind eigentlich obsolet. Der Duden von 1995 beantwortet all diese Fragen mit meisterhafter Klarheit. Die anschließende Rechtschreibreform hat allerdings die bis dahin bestehende Einfachheit und Klarheit leider zerstört. Besorg dir (absichtliches Minuskelinitial) einfach den Duden von 1995. Dort findest du all deine Fragen beantwortet.

Das bringt mir nichts. Ich möchte nach wie vor in der amtlichen Rechtschreibung schreiben, egal wie du sie findest. Ab und zu ist es für eine Diskussion interessant, wie die Regeln früher waren, aber ein Kauf lohnt sich für mich trotzdem nicht, auch wenn’s im Antiquariat vllt. nur 3 € kosten mag (bei mir ist es eher ein Platzproblem, denn ich habe über 330 Wörterbücher in meinem Regal, darunter bereits zwei Dudenausgaben).

Ich habe übrigens nur nach den Wörtern an sich geguckt, nicht nach der Erklärung der Regel selbst.
Ich hoffe, du hast Nachsehen damit, dass ich eben keinen 1995-Duden habe und auch nicht kaufen werde, und erklärst mir trotzdem die Logik, die die früher mal korrekten Schreibungen „ernst( )gemeint“ und „böse( )gemeint“ vorschrieben (welche waren das denn nun?), und wie man aus der Aussprache der beiden Wörtern hier die korrekte Schreibung ablesen können soll, wie du ja immer wieder betonst. Da die beiden Wörter nämlich identisch betont werden, nämlich auf dem 1. Element, und du gebetsmühlenartig wiederholst, wie doch die Aussprache einem die korrekte Schreibung nahelegen müsse, dürfte man ja beide Wörter zusammenschreiben, also „ernstgemeint“ und „bösegemeint“. Da bin ich etwas skeptisch.
Wurden diese beiden Wörter früher wirklich beide zusammengeschrieben?

Ähnlich, wie du aus Desinteresse die neuen Rechtschreibregeln ja oft nicht beherrschst, beherrsche ich eben die alten Regeln nicht mehr, weil sie für mich obsolet geworden sind. Deswegen würde ich gerne von dir erfahren, welche Regeln die Schreibungen der beiden obengenannten Wörter festlegten. Ich hab nämlich so das begründete Gefühl, die Aussprache allein reicht da nicht.

Gruß,

  • André

Moin,

Hier möchte ich kurz einhaken:

Da die beiden Wörter
nämlich identisch betont werden, nämlich auf dem 1. Element,

Es gibt trotzdem einen Unterschied. Ich kann ihn nur schlecht erklären, aber bei „hast du das ernst gemeint?“ klingt es anders als bei „ein ernstgemeinter Ratschlag“. Es fehlt sozusagen die Sprechpause zwischen den Wörtern. Und darum schreibe ich es auch so wie hier - je nach Zusammenhang zusammen oder auseinander.

Gruß

Kubi

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