Deutsch / Amerikanische Staatsangehörigkeit ?

Guten Tag,

ich möchte vorab etwas von mir erzählen, bevor ich meine Frage stelle.

Ich bin am 17.12.1974 in den USA geboren. Mein Vater ist Amerikaner und meine Mutter deutsche. Ich hatte von Geburt an nur die amerikansiche Staatsangehörigkeit.
Meine Mutter beantragte für mich die Deutsche, die ich auch in etwa mit meinem 13 Lebensjahr erhalten (jetzt hatte ich beide Staatsangehörigkeiten). Mir wurde damals als Jugendlicher von meiner Mutter gesagt, dass ich mich mit 18 Jahren entscheiden müsse, welche ich beahlten wolle. Ich habe dieses aber nie getan.

Jetzt meine eigentliche Frage. Ich weiß definitiv, dass ich die Deutsche habe, da ich als Beamter tätig bin und auch einen deutschen Reisepass habe. Jetzt würde es mich interessieren, ob ich auch noch die Amerikansiche habe, da ich mich ja nie entschieden habe.
Könnt ihr mir weiterhelfen bzw. tipps geben, wo und wie ich herausfinden kann, ob ich auch die Amerikanische noch habe. Für mich wäre es sehr sinvoll, da ich mich oft in den USA aufhalte.

Für eure Antworten und Tipps, bedanke ich mich im Voraus.

Mfg. Ivenhoe1

Hallo Ivenhoe,

so weit ich weiß hast du auf Dauer beide Staatsbürgerschaften, da du in den USA als Kind einer deutschen Mutter geboren wurdest. Du musst dich also nicht entscheiden, sondern bleibst Deutschamerikaner bis ans Ende deiner Tage, es sei denn, du entscheidest dich, eine der beiden Staatsbürgerschaften zurückzugeben.

Ralph

Hallo Ivenhoe,

so weit ich weiß hast du auf Dauer beide Staatsbürgerschaften,
da du in den USA als Kind einer deutschen Mutter geboren
wurdest.

Das ist richtig, hier kollidieren zwei Rechtsprinzipien der USA und Deutschlands, ius sanguinis (Deutschland) und ius soli (USA).
http://de.wikipedia.org/wiki/Ius_soli
http://bundesrecht.juris.de/rustag/__4.html

Für Kinder nichtdeutscher Eltern aber:
http://bundesrecht.juris.de/rustag/__29.html

Moin,

ius soli

Hiess das nicht früher mal ius terrae?

Ralph

ius soli

Hiess das nicht früher mal ius terrae?

Ich kenn in dem Zusammenhang beide Begriffe, wobei Ius terrae eher geschichtlich das „Landrecht“ oder Partikularrecht beschreibt.