Deutsch - Aufsatznote (9. Klasse)

Guten Tag miteinander,

meine Tochter geht in die 9. Klasse Gymnasium, Baden-Württemberg. All die Jahre hatte sie durchgehend gute Noten im Fach Deutsch, sowohl mündlich als auch schriftlich, immer im Bereich einer „guten Zwei“.

In diesem Schuljahr bekam sie große Probleme mit der Deutschlehrerin, die auch die Klassenlehrerin ist.

Es fing damit an, dass unsere Tochter öfter krank war, als die Lehrerin für normal fand. Sie bat uns daher um ein Gespräch.

Es gab keinen einzigen unentschuldigten Tag, wir haben der Lehrerin auch erklärt, um was es geht und sogar ein ärztliches Attest angeboten. Da aber meine Tochter meistens nur 1-2 Tage am Stück gefehlt hat, unterstellt die Lehrerin ihr, dass sie schwänzt und sich in der Stadt herumtreibt.

Uns gegenüber lachte sie und meinte, das habe sie doch nur im Spaß zu unserer Tochter gesagt, aber unserem Kind gegenüber lästert sie noch immer. Das verletzt unsere Tochter sehr, sie ist in dieser Hinsicht eher brav, und es geht ihr gesundheitlich ja wirklich nicht gut. Wir reden übrigens von 17 Fehltagen seit Schuljahresbeginn.

Die mündliche Mitarbeit unserer Tochter wird jetzt plötzlich als total schlecht bezeichnet. Vermutlich rechnet die Dame die Fehltage mit ein, weil sie sich da nicht melden Kann *grummel*. Unsere Tochter sagt, dass sie sich ganz oft meldet, aber nie drankommt, weil sie ganz hinten sitzt (33 Schüler). Dazu meinte die Lehrerin am Sprechtag, dann müsse meine Tochter eben laut dazwischenschreien, sie könne nicht immer alles bemerken.

Nun kam meine Tochter heute vollkommen geknickt heim. Sie hat für den Aufsatz (Interpretation) eine 4,9 bekommen, also weit weg von ihren sonstigen Leistungen. Die Aufgabe liegt mir nicht vor, ich kann also nicht beurteilen, was so schlecht an dem Aufsatz ist. Sie hat einen einzigen Rechtschreibfehler und keinen Grammatikfehler, alles schön geschrieben.

Außerdem steht unter dem Aufsatz die mündliche Note: 4,5 und "mehr Aktivität und Eigeninititiative, bitte).

Alle anderen in der Klasse haben weit bessere Noten, auch diejenigen, die sich kaum melden (wie Tochters Nebensitzerin), sind viel besser bewertet worden.

Die Lehrerin ist insgesamt sehr süßlich-falsch, „man“ kennt ja auch genug Einschätzungen anderer Eltern (wir haben zwei Kinder an der Schule). Die Qualität des Unterrichts ist nicht besonders, die Dame hat meistens Kopfweh und verlangt Stillarbeit, ansonsten rastet sie oft aus (kürzlich hat sie einen Gegenstand aus dem Fenster geworfen…).

Was können wir Eltern nun machen ? Für die mündliche Note kann man ja eigentlich rein gar nichts nachweisen. Wie sieht es mit dem Aufsatz aus, kann man den überprüfen lassen ?

Möglicherweise gibt es auch noch einen anderen Zusammenhang: Meine Tochter hat für den Schwimmunterricht ein Attest (und es ist wirklich ernst, kein Gefälligkeitsattest). Das ist seit Jahren so, der Grund auch bekannt. Dieses Jahr hat die Sportlehrerin - eine gute Freundin dieser Deutschlehrerin - nun beschlossen, dass unsere Tochter während des Schwimmunterrichts am Unterricht der Jungs teilnehmen muss. Wir hatten ein längeres Telefonat deswegen, es wurde mehr als deutlich, dass die Lehrerin das Attest nicht glaubt und meine Tochter halt nicht leiden kann. Ist ja egal, man muss sich nicht mögen, aber es fällt halt auf, dass diese beiden Lehrerinnen schon das ganze Schuljahr auf meiner Tochter herumhacken (beispielsweise sagen ihr beide ständig, dass sie zunehmen soll - sie ist schon immer zierlich, aber nicht untergewichtig - solche Sachen häufen sich eben).

Ich freue mich über jeden Tipp. Menno, ich bin echt genervt von solchen Lehrern :frowning:(((

(Und nein, ich stehe normalerweise nicht ständig auf der Matte, ich bin eine ganz brave Mutter von braven Kindern *fg* !)

Danke im voraus,

Insel

Hallo!

Diesem Problem ist mir bekannt, jedoch sind es leider immernoch die Lehrpersonen, die am längeren Hebel sitzen. Jedoch sollte man solche Gemeinheiten nicht auf sich sitzen lassen. Denn Lehrer dürfen genauso wenig Schüler „vernachlässigen“ wie bevorzugen. Als erstes bietet sich ein Gespräch mit der Schulleitung an, eigentlich sollte man erst zum
Klassenlehrer gehen, da aber in diesem Fall die Angelegenheit hauptsächlich die Klassenlehrerin betrifft ist das Aufgabe der Schulleitung. Es bietet sich auch an die Sache mit dem Vertrauenslehrer zu besprechen und darüber zu informieren. Sodass dieser evtl. auch ein Gespräch mit der Klassenlehrerin führt. Und evtl. auch die oder den alten Deutschlehrer kontaktieren und die darum bitten, dass er nochmals alte Aufzeichnung der mündl. als auch schriftl. noten ihrer tochter bei der aktuellen Deutschlehrerin vorlegt, sofern diese noch vorhanden sind.

Da Deutsch ja nun wirklich ein Fach ist, was total von der Einstellung, Interpretation usw. des Lehrers abhängt, ist es wirklich schwer diesen Aufsatz „nach“ zu bewerten, zu dem ist nun mal diese Lehrein für die benotung der Aufsätze ihrer Tochter zu ständig. Das ist gerade schlecht, wenn die Lehrer wie in diesem Falle untereinander befreundet sind. Hier bietet es sich an, die Lehrerin um eine genauere Begründung der Note zu bitten.

Was das Mündliche angeht, könnte man genau das selbe tun und zunächst eine genauere begründung anfordern. Sollte es tatsächlich so sein, dass die Lehrerin ihre Tochter nicht bemerkt, könnte ihre Tochter mit jemanden den sitzplatz tauschen, der in der ersten oder zweiten reihe sitz ( zu mindest im deutschunterricht). Als nächstes könnte ihre Tochter eine „strichliste“ führen, in der sie für jedes aufzeigen einen strich macht und evtl. dabei zwischen „drangenommen“ und „nicht drangenommen“ unterscheidet. Wenn die Lehrerin bereit ist kann auch sie selbst zusätzlich eine solche liste führen in der sie sich notiert , wie oft sie sieht, dass sich ihre Tochter meldet.
Sie können auch Mitschüler bitten ihre Tochter zu beobachten und eben eine solche liste zu führen. Leider lässt es sich wirklich nicht anders nachweisen und diese Listen können eben auch leicht verfälscht werden, dennoch wäre das schonmal ein „anfang“.

Zudem dürfen die Fehlstunden in keine Benotung einfließen, da sie 1. entschuldigt sind und 2. eine krankheit etwas ist, wofür man nichts kann. Sollte es in der tat so sein, dass ihre tochter schwänzt, so würden diese in die Kopfnoten einfließen, dafür wurden sie schließlich wieder eingeführt.

Zudem ist das Schwänzen eine Unterstellung, was die Lehrerin absolut nicht tun darf, da sie keinerlei Beweise dafür hat!!!

Viel Glück und auch Erfolg mit dem Tipps.
Ich hoffe, dass die Lehrerin bereit ist die Vorschläge anzunehmen!

Gruß Nati

P.S.: Sein Sie vorsichtig und bleiben sie nett und freundlich, man weiß ja nie wie solche Personen reagieren. Aber vor allem : Lassen sie nicht locker!

Hallo, Insel,

Nun kam meine Tochter heute vollkommen geknickt heim. Sie hat
für den Aufsatz (Interpretation) eine 4,9 bekommen, also weit
weg von ihren sonstigen Leistungen. Die Aufgabe liegt mir
nicht vor, ich kann also nicht beurteilen, was so schlecht an
dem Aufsatz ist.

wie kommt es, dass Deine Tochter die Arbeit nicht mit nach Hause bekam? War das eine Schulaufgabe oder eine benotete Hausaufgabe?

Normalerweise sollte auf Aufsätzen nicht nur eine Note stehen, sondern auch ein Kommentar zur Begründung bzw. eine Erläuterung zum Zustandekommen der Note (z. B. unterschiedliche Gewichtung der Bereiche Inhalt/Sprache/Rechtschreibung+Grammatik). Wenn Du diese „Lehrer-Bemerkung“ nicht kennst, ist natürlich auch die Note nicht nachvollziehbar.
[Man könnte höchstens spekulieren, dass gravierende Mängel im inhaltlichen Bereich vorliegen (etwa weitgehende Themaverfehlung) - in so einem Fall gilt vielerorts die Faustregel, dass, wenn der Inhalt mangelhaft ist, auch die Gesamtnote nicht besser sein darf.]

Außerdem steht unter dem Aufsatz die mündliche Note: 4,5

Heißt das, dass auch der Aufsatz als mündliche Leistung gewertet wird? Oder warum steht diese Note da?

Für die mündliche Note kann
man ja eigentlich rein gar nichts nachweisen.

Nachweisen ist tatsächlich problematisch, aber was Schüler und Eltern tun können (und unbedingt tun sollten), ist, auf Transparenz bei der Notengebung zu bestehen. Der Lehrer ist verpflichtet, die Schüler über sein Benotungssystem zu informieren: Worauf gibt es mündliche Noten, wie kommen sie zustande, wie werden die einzelnen schriftlichen und mündlichen Noten und die Gesamtnote errechnet etc. (Ob in Deinem Bundesland auch so genannte „Eindrucksnoten“ gegeben werden dürfen, weiß ich nicht - in Bayern jedenfalls ist das nicht gestattet.)
Lasst Euch das notfalls von der Lehrerin anhand eines Rechenbeispiels erläutern. Jeder Schüler müsste im Grunde jederzeit in der Lage sein, seine Noten selbst (richtig) auszurechnen.

Wie sieht es mit
dem Aufsatz aus, kann man den überprüfen lassen ?

Zunächst solltest Du Dir den Aufsatz aushändigen lassen und die Korrekturbemerkung ansehen. Falls sie fehlt, bitte die Lehrerin um eine mündliche oder schriftliche Erläuterung zur Bewertung. Deine Tochter kann sich ja schließlich nicht verbessern, wenn ihr nicht gesagt wird, was sie falsch gemacht hat …

Falls Euch das nicht weiterbringt: Es gibt an der Schule einen Fachbetreuer für Deutsch, dem man die Arbeit vorlegen kann.

Unabhängig von Deinem konkreten Fall eine allgemeine Bemerkung zur Aufsatzbewertung:
Die vielfach geäußerte Ansicht, die Bewertung einer Deutsch-Arbeit sei reine „Geschmackssache“, trifft nicht zu. Es gibt für jede Aufsatzform feste Regeln, die ausführlich im Unterricht besprochen und geübt werden, das gilt u. a. für den gedanklichen Aufbau, den angemessenen sprachlichen Ausdruck, die äußere Form etc. Der Lehrer muss sich also durchaus an einem System orientieren (und das ist nachprüfbar) und kann nicht einfach nach Lust und Laune bzw. Sympathie und Antipathie benoten.

Gruß
Kreszenz

Eindrucksnote ???
Moin Kreszens,

könntest Du mir bitte kurz sagen, was mit „Eindrucksnote“ gemeint ist? Ich könnte mir so was wie Benehmen, Sozialverhalten, Ordentlichkeit, Pünktlichkeit vorstellen, aber ich habe dieses Wort während meiner Tätigkeit an Schulen in drei verschiedenen Bundesländern nie gehört.
Mit Google habe habe ich keine Erklärung gefunden.

Liebe Grüße
Pit

P.S.: Dein Kommentar ist Spitze!
Und sieh mal, auf welche Horrorvision mit Google gestoßen bin:

„In der Regel gebe ich die Arbeiten nach 2 oder 3 Arbeitstagen zurück. Ich bitte Sie um rechtzeitige Rückgabe (spätestens nach 3 Schultagen) der unterschriebenen Arbeit. Die versäumte Rückgabe zählt als vergessene Hausaufgabe. Es ist für die anderen Schüler/innen unzumutbar, wenn durch dauerndes Anmahnen der fehlenden Unterschriften so viel Unterrichtszeit ausfällt.
Falls eine Arbeit nicht unterschrieben bzw. nicht zurückgegeben wird, werde ich die folgenden Arbeiten nur noch dem Schüler zur Ansicht bei der Rückgabe geben und diese am Ende der Stunde wieder einziehen. Somit verzichte ich bei den folgenden Arbeiten auf Ihre Unterschrift. Es liegt dann in Ihrer Hand die Leistungsentwicklung Ihres Kindes zu beobachten. Sie können bei mir telefonisch oder im persönlichen Gespräch den aktuellen Leistungsstand erfahren.
Zu den herkömmlichen Klassenarbeitsnoten kommen noch so genannte Noten für das Experimentieren. Außerdem erteile ich noch mündliche Noten (pro Halbjahr auch eine so genannte Eindrucksnote )“ - ohne Erklärung, was das ist.
http://www.muelhaupt.privat.t-online.de/notengebung.htm

Hallo, Pit,

könntest Du mir bitte kurz sagen, was mit „Eindrucksnote“
gemeint ist? Ich könnte mir so was wie Benehmen,
Sozialverhalten, Ordentlichkeit, Pünktlichkeit vorstellen,

nein, diese „Eindrucksnote“ bezieht sich schon auf fachliche Leistungen.

Sie wird zusätzlich zu den „echten“ Noten (die mündlichen mussten bei uns übrigens mit Datum und Stichwort zum Inhalt der Abfrage belegt werden) vergeben und spiegelt sozusagen den Eindruck wider, den der Lehrer - unabhängig von den tatsächlichen Noten - von der Gesamtleistung eines Schülers hat (… oder vermitteln möchte).
Als ich an meiner Schule anfing, gab es eine Handvoll älterer Kollegen, die dieses Mittel vor allem dazu nutzten, schwache, aber „brave“ Schüler vor einer 5 im Zeugnis zu bewahren.
Hier ist der Vorwurf der Willkür natürlich vollkommen gerechtfertigt.

P.S.: Dein Kommentar ist Spitze!

Danke :smile:

Und sieh mal, auf welche Horrorvision mit Google gestoßen bin:

http://www.muelhaupt.privat.t-online.de/notengebung.htm

Die versäumte
Rückgabe zählt als vergessene Hausaufgabe.

Abgesehen davon, dass eine Benotung von Hausaufgaben (wie in diesem Elternbrief erwähnt) generell fragwürdig ist, halte ich es für absolut unzulässig, Verhaltensfehler wie Versäumnisse/Vergessen mit Fachnoten zu ahnden.

Falls eine Arbeit nicht unterschrieben bzw. nicht
zurückgegeben wird, werde ich die folgenden Arbeiten nur noch
dem Schüler zur Ansicht bei der Rückgabe geben und diese am
Ende der Stunde wieder einziehen.

Dies wiederum wurde bei uns in notorischen Fällen genauso gehandhabt, weil es wirklich unzumutbar ist, einzelnen Schülern wochenlang wegen einer fehlenden Arbeit nachzulaufen.

Gruß
Kreszenz

Danke! - owT
.

Hallo,

vielen, vielen Dank für deine Erklärungen.

Meine Tochter bekam nur ihren Aufsatz zurück, nicht aber den Text, auf den sich der Aufsatz bezog. Die einzige Bemerkung der Lehrerin dazu war, dass das eine Nacherzählung und keine Interpretation sei.

Das kann durchaus sein, aber so ganz ohne den Text kann ich dazu nicht viel sagen. Angenommen, das stimmt so, also es ist keine Interpretation, dann ist eine schlechte Note ja im Prinzip in Ordung, wobei ich 4,9 ziemlich schräg finde.

Die Lehrer an der Schule meiner Kinder schreiben oft bei schriftlichen Arbeiten die aktuelle mündliche Note dazu, bei den Sprachen zählt diese 1 : 1. Bisher kannte ich es nur so, dass man damit versetzungsgefährdeten Schülern im Zweifelsfall ein bißchen hilft. Eine 4,5 mündlich könnte ich nur nachvollziehen, wenn ein Schüler sich deutlich gelangweilt zeigt und völlig unqualifizierte Dinge von sich gibt. Meine Tochter aber sagt, dass sie sich viel meldet, aber nie drankommt. Und obwohl wir das der Lehrerin erst kürzlich so gesagt haben, „bemerkt“ sie meine Tochter wohl immer noch nicht, denn sie nimmt sie nicht dran.

Ich werde jetzt die Lehrerin um Transparenz bitten, mal sehen, wie sie darauf reagiert. Meine Tochter soll eine Strichliste führen, wie hier auch vorgeschlagen wird, und dann hoffen wir, dass das Schuljahr ohne größere Zusammenstöße vorbeigeht.

Nochmals vielen Dank - leider kann ich nur ein einziges Sternchen geben :wink:

Off topic
Hallo Pit,

Die versäumte
Rückgabe zählt als vergessene Hausaufgabe.

Mein Jüngster geht in die DRITTE Klasse. Er hat sein Diktatheft zurückgegeben in dem Glauben, das Diktat sei von uns Eltern unterschrieben worden. Leider war es so, dass mein Mann gedacht hatte, ICH hätte unterschrieben, und umgekehrt dachte ich das von meinem Mann.

Sohnemann bekam daraufhin eine Strafarbeit.

Ich redete mit der Lehrerin, denn es war ja wirklich nur ein Missverständnis, er hatte das Diktat sofort daheim gezeigt und das Heft ja auch nicht verspätet abgegeben.

Tja, die Lehrerin aber meinte, er müsse Eigenverantwortung lernen und hätte sein Heft PRÜFEN müssen, ob die Eltern auch wirklich unterschrieben haben. Die Strafarbeit mußte er machen, keine Chance.

Jetzt unterschreiben wir Klassenarbeiten grad aus Trotz immer DOPPELT.

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Tja, anscheinend hat man schlechte Karten. Ich werde jetzt mal um mehr Transparenz bitten.

Die Sache mit der Strichliste ist eine gute Idee, vielen Dank !

Hallo,

Die einzige Bemerkung der Lehrerin dazu war, dass das eine Nacherzählung und :keine Interpretation sei.
Angenommen, das stimmt so, also es ist keine Interpretation, dann ist eine :schlechte Note ja im Prinzip in Ordung,

ja, das wäre dann tatsächlich Themaverfehlung.

wobei ich 4,9 ziemlich schräg finde.

Das kann ich mir nur so erklären, dass es Einzelnoten auf die Bereiche Inhalt - Sprache - Sprachrichtigkeit und evtl. äußere Form gab, aus denen die Gesamtnote errechnet wurde. Diese Einzelnoten sollten aber auf der Arbeit vermerkt sein. Frag auch da mal nach (mit dem Hinweis, dass diese Informationen Deiner Tochter helfen, ihre Schwächen zu identifizieren und ihre Leistung richtig einzuschätzen).

Eine 4,5 mündlich könnte ich nur
nachvollziehen, wenn ein Schüler sich deutlich gelangweilt
zeigt und völlig unqualifizierte Dinge von sich gibt. Meine
Tochter aber sagt, dass sie sich viel meldet, aber nie
drankommt.

Allein die Häufigkeit der Wortmeldungen dürfte eigentlich keine Rolle spielen - es sollte vielmehr auf die Qualität der Antworten ankommen (sei es beim „Drannehmen“ nach Melden oder beim Aufrufen ohne vorheriges Melden).
Ich kann wieder nur für Bayern sprechen: Da gilt, dass man zwar einzelne (umfangreichere) Unterrichtsbeiträge jederzeit bewerten kann, es aber mindestens eine „echte“ mündliche Note (durch Abfrage, Referat, mündliche Zusammenfassung der letzten Stunde etc.) pro Halbjahr geben muss.

Ich werde jetzt die Lehrerin um Transparenz bitten,

Erkundige Dich auch, aus welchen Einzelnoten für welche konkreten Beiträge (Datum, Lehrstoff) sich die 4,5 zusammensetzt, worauf generell mündliche Noten vergeben werden und ob den Schülern diese Noten auch unmittelbar mitgeteilt werden. Es kann m. E. nicht angehen, dass ein Schüler irgendwann im Schuljahr eine ominöse mündliche Note eröffnet bekommt.

Gruß
Kreszenz

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