Liebe/-r Experte/-in,
ich habe folgende Frage:
darf man schreiben:
„In diesem Zusammenhang ist geradezu peinlich, dass…“
oder müsste es heissen
"In diesem Zusammenhang ist es geradezu peinlich, dass… "
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen,
Christoph
P.S.: von der Tatsache, dass ich kein „ß“ verwende, bitte ich abzusehen, da es dies in meiner Wahlheimat Schweiz nicht gibt.
Hallo, Christoph,
bezüglich deiner Anfrage folgende Thesen von mir:
Zu 1:
Hier ist die Peinlichkeit nur ein Umstand, der peinlich ist…
Zu 2:
Hier ist ein bestimmtes Objekt/Subjekt peinlich.
Zu dem ß: in Deutschland ist beides erlaubt durch die neue Rechtschreibung.
Vielleicht konnte ich dir helfen.
LG aus der Rhön sendet dir Stefanie.
Hallo Stefanie,
vielen Dank für Deine Antwort.
Der O-Text lautet:
„In diesem Zusammenhang ist geradezu peinlich, dass das Standardwerk ICD-10 in der ausgeschriebenen Version weder im Text noch im Literaturverzeichnis korrekt wiedergegeben wird… .“
Ist dies grammatikalisch korrekt oder müsste noch ein „es“ eingefügt werden?
Viele Grüsse,
Christoph
ivi75
25. Juni 2012 um 21:20
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Hallo Christoph,
so ist es korrekt: In diesem Zusammenhang ist es geradezu peinlich, dass… "
Übrigens, beim „dass“ wurde hier in Deutschland das „ß“ abgeschafft. Ist also vollkommen richtig.
LG ivi75
Hallo Ivi,
wahrscheinlich hätte ich noch den Rest des Satzes angeben müssen. Anscheinend darf man es in „meinem“ Fall auch ohne „es“ schreiben.
Vielen Dank für Deine Antwort,
Christoph