Hallo Seelenklempner,
auch ohne Anrede:
- Ein Deutscher, der in Malaysia wohnt und arbeitet, und sich
beim deutschen Einwohnermeldeamt abgemeldet hat.
Nicht unüblich.
- Dieser Deutsche möchte eine Frau von Malaysia heiraten.
Viel Glück!
- Für die standesamtliche Trauung in Malaysia wird ein
Ehefähigkeitszeugnis aus Deutschland benötigt, für welches der
Antragssteller u. a. in Deutschland wieder beim
Einwohnermeldeamt angemeldet sein muss. Diese Anmeldung soll
vermieden werden.
Das mit dem EFZ lässt sich in Malysia wahrscheinlich nicht umgehen. Aber anmelden musst sich der Deutsche dafür in Deutschland nicht mehr. Zuständig ist das Standesamt des letzten (Haupt-)Wohnsitzes in Deutschland.
- Das deutsche Standesamt fordert von der Frau eine
Ledigenbescheinigung, Wohnsitzsbescheinigung und
internationale Geburtsurkunde (alles von einem staatlich
anerkannten Übersetzer ins Deutsche übersetzt).
Offensichtlich hat er das zuständige Standesamt schon gefunden und was die von ihm verlangen ist auch richtig so (+ seine Urkunden natürlich)
- Der heiratswillige Deutsche hat keinen Kontakt nach
Deutschland und stellt sich die Fage, ob es nicht einen
anderen, einfacheren Weg gibt für eine staaatlich anerkannte
Trauung.
Er sollte es mal in Dänemark versuchen. Die sind da nicht so kleinlich, wie ich weiß. Allerdings stellt sich die Frage, ob er auch möchtest, dass man das auch als rechtsgültige Ehe ansieht. Und da könnte es Probleme geben, wenn man als Deutscher ohne EFZ im Ausland heiratet.
- Gerüchten nach gibt es einen Weg, dass das ganze irgendwie
über die Deutsche Botschaft in Malaysia und das
Hauptstandesamt in Berlin erledigt werden kann.
Die Deutsche Botschaft wird ihmr schon soweit helfen, dass sie die erforderlichen Unterlagen zum zuständigen Standesamt schickt. Das Standesamt I in Berlin (was Du als Hauptstandesamt bezeichnest) wäre nur zuständig, wenn der Deutsche niemals in Deutschland Wohnsitz hatte (also im Ausland geboren wurde und immer dort wohnhaft blieb). Aber die sind dort eher noch pinglicher als in „normalen“ Standeämtern.
- Was nun???
Er sollte es mal auf dem legalen Weg versuchen.
Gruß HeinzEric