Deutsch Rentenversicherung und Umschulung

Hallo zusammen,

hab die Frage schon mal in einer anderen Rubrik gestellt….aber keine Antwort bekommen ! ;-(…vielleicht kennt sich ja hier jemand aus…würde mich freuen :wink:

ich habe eine Frage zum Thema Umschulung!

Ich bin in folgender Situation:
Schon im letzten Jahr habe ich einen Antrag auf Umschulung bei der BFA gestellt, da ich aus gesundheitlichen Gründen meinen jetzigen Beruf nicht mehr ausüben kann.
Jetzt zieht sich die ganze Sache bereits über sieben Monate und keiner weiß, wie lange noch.
Nun würde mich interessieren wie die rechtliche Lage ist!
Angenommen ich würde mir selbst einen Ausbildungsplatz suchen und auch bis Anfang September bekommen (wäre ja toll :wink: ), eine Zusage der BFA würde aber erst im November kommen!
Darf ich im Vorfeld bereits auf eigene Faust etwas anfangen?
Muss die BFA im Fall der Genehmigung einer Umschulung die vollen Kosten für die Ausbildung/Umschulung übernehmen?
Könnte ich die angefangene Aus-/ Weiterbildung fortführen oder muss ich dann wieder von vorne anfangen zu suchen?
Kann man ggf. bereits angefallene Gebühren auch rückwirkend geltend machen?

Hab jetzt schon den halben Tag mit der Suche im Netz verbracht und nichts über einen ähnlichen Fall gefunden!
Also, ich bin für jede Hilfe dankbar!

Gruß

Hallo!

Ich weiß wirklich nicht, ob Du vor der Bewilligung anfangen kannst/solltest. Aber Du kannst sie unter Druck setzen: Stelle doch einfach mal einen Antrag auf Erwerbslosigkeitsrente. Das wird sie aufschrecken und nach Alternativen suchen lassen. Was ist eine Alternative? Eine Umschulung! Möglicherweise bekommst Du den Laden damit aufgemischt.

Viele Grüße

Anne

Hallo,

beachte bitte SGB IX § 33 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Auszug:
„4) Bei der Auswahl der Leistungen werden Eignung, Neigung, bisherige Tätigkeit sowie Lage und Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt angemessen berücksichtigt. Soweit erforderlich, wird dabei die berufliche Eignung abgeklärt oder eine Arbeitserprobung durchgeführt;“

Was ist, wenn du dies alles anders einschätzt als die BfA? Sie braucht dann dir deine Kosten nicht übernehmen.

Gruß
Otto

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Hallo Anne!
Das mit der EM-Rente ist nicht gerade die beste Idee. Bei Beantragung einer Rente stoppt die Rentenversicherung meist die Prüfung des Antrags auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Und prüft erst wegen der Rente. Eventuell erhält man dann eine medizinische Reha. Es gibt für die zeitliche Dauer der Püfung von solchen Reha-Anträgen Fristen im SGB IX, aber die werden leider nicht immer eingehalten.
Und das mit der Selbstbeschaffung einer Leistung kann ziemlich teuer werde, wenn bei der Prüfung gar kein Rehabedarf festgestellt wird.

Grüße
juma

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