Deutsch-Türkisches Doppelbesteuerungsabkommen?

Hallo,

im Zuge des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen D und der TR kann ein Arbeitnehmer, wenn er mehr als die Hälfte seiner jährlichen Arbeitszeit im Ausland eingesetzt wird und hierfür eine entsprechende Entsendungsbescheinigung vorlegen kann, in D von der Lohnsteuer befreit werden…soweit richtig?

Nun muß der ANér die in Dtl. nicht gezahlten Steuern in der TR geltend machen, für die er dann, wenn er Steuern in der TR zahlt, in D keine Steuern mehr zahlen…im Zuge des bereits genannten Doppelbesteuerungsabkommens. Kann mir jemand sagen, welche Steuersätze zur Besteuerung in der TR anfallen; (am besten nach einer Deckelung zwischen den Einkommensklassen 45-120.000 Euro)

Vielen Dank im Voraus,

ebu

Hi !

Kann mir jemand sagen,
welche Steuersätze zur Besteuerung in der TR anfallen; (am
besten nach einer Deckelung zwischen den Einkommensklassen
45-120.000 Euro)

Diese Frage wird in einem deutschen Internetforum wahrscheinlich nicht beantwortet werden. Dazu solltest du schon einen Steuerexperten in der Türkei befragen.
Einige der hier Anwesenden können für den von dir geschilderten Sachverhalt prüfen, welche Auswirkungen es auf die deutsche Steuer gibt. Dies scheint hier aber offensichtlich nicht zu interessieren.

Mein RAT daher: irgendwie in der Türkei mit einem Steuerexperten Kontakt aufnehmen.

BARUL76