Deutsche Bahn Bahncard Vertrag

Hallo
Meine Tochter hat 2009 eine Ermäßigte Bahncard 50 gekauft.
Im Kleinstgedruckten stand das die Bahn die zur Erlangung der BC 50 ermäßigt nötigen Voraussetzungen auf 5 Jahre anerkennt,obwohl diese Voraussetzungen seit April dieses Jahres nicht mehr da sind. N-un besteht die Bahn sozusagen auf dieses 5 Jahres Abbo. Darf die einen überhaupt solange verpflichten,obwohl man nur eine BC50 für das letzte Jahr wollte. und wie kommen wir da wieder raus.
Vielen liebn Dank für eure Hilfe

Im Kleinstgedruckten stand das die Bahn die zur Erlangung der
BC 50 ermäßigt nötigen Voraussetzungen auf 5 Jahre
anerkennt,obwohl diese Voraussetzungen seit April dieses
Jahres nicht mehr da sind.

das sagt noch nichts über ein abo aus. das geht nur darum, dass nicht jedes jahr wieder die vorraussetzung überprüft werden muss. beispiel: studentenbahncard. man reicht bei der anmeldung eine immatrikulationsbescheinigung oder ähnliches ein und hat dann 5 jahre ruhe. erst danach muss man erneut nachweisen, dass man noch studiert. ein abo entsteht dadurch aber nicht.

N-un besteht die Bahn sozusagen auf
dieses 5 Jahres Abbo. Darf die einen überhaupt solange
verpflichten,obwohl man nur eine BC50 für das letzte Jahr
wollte. und wie kommen wir da wieder raus.

vorrausgesetzt, es handelt sich wirklich um einen vertrag mit 5-jähriger laufzeit, dann sieht es schlecht aus. dann hätte man doch vorher mal durchlesen sollen, was man unterschreiben will. da wird man dann genausogut herauskommen, wie aus einem mobilfunkvertrag. nämlich nur schwer.

hat man sich in dem vertrag jedoch nicht über fünf jahre verpflichtet, sondern der vertrag verlängert sich automatisch um ein jahr, sofern nicht bis zu einem definierten termin gekündigt wird, dann ist es einfach: fristgerecht kündigen und gut is.

wie wär’s damit: du schreibst mal das ab, was in dem vertrag unter dem stichwort „kündigung“ steht?