Sind Gutschriften bei der Deutschen Bahn zulässig? Z.B. bei erheblicher Verspätung des Zuges. Normalerweise bekommt man dann höchstens eine Gutschrift, das man aber bei der Deutschen Bahn einlösen muss.
Kann man sich nicht das Geld ausbezahlen lassen?, und warum?
Kann man sich nicht das Geld ausbezahlen lassen?, und warum?
die DBAG kann frei entscheiden, ob sie Dir ein Pfefferminzbonbon, einen Gutschein oder nix gibt, weil Du keinen rechtlichen Anspruch auf eine Entschädigung bei Verspätung hast, es handelt sich um Kulanz der DBAG.
Das wird wahrscheinlich nicht mehr sehr lange so bleiben. Das erste Land in Europa mit einer umfassenden Regelung zur Fahrpreiserstattung bei Verspätungen sind die Niederlande, in Deutschland hat die Frage bisher die Qualität einer Sommerlochdiskussion.
ich musste mir mal am Bahnschalter sagen lassen, dass du dafür bezahlst von A nach B befördert zu werden. WANN das ist, ist egal.
Im Klartext: Auch wenn du 3 Stunden später in B ankommst, wurdest du entsprechend deren Bestimmungen befördert.
Also keinerlei Anspruch auf Schadenersatz oder ähnliches.
Die Gutschrift gibt’s dann meistens um die Leute friedlicher zu stimmen, da die Bahn ja ohnehin genug schlechte Kritiken hat. Aber wie gesagt ist das ein rein freiwillige Leistung der Bahn, ein Rechtsanspruch besteht meines Wissen nach nicht.
Also solltes du froh sein, überhaupt was bekommen zu haben (ich hab mir von meiner letzten Gutschrift eben den Aufpreis für ICE 1. Klasse gegönnt, sozusagen als kleine Entschädigung).
Sind Gutschriften bei der Deutschen Bahn zulässig? Z.B. bei
erheblicher Verspätung des Zuges. Normalerweise bekommt man
dann höchstens eine Gutschrift, das man aber bei der Deutschen
Bahn einlösen muss.
Kann man sich nicht das Geld ausbezahlen lassen?, und warum?
Das die Bahn für nicht erbrachte Leistungen nichts zurückzahlen brauch liegt an dem (ich weiß den Namen nicht genau) Bahngesetz von 193x, da gibts nen §, der das aussschließt.
Nur bei erheblichen Verspätung oder wenn dein Zug um 20:00 fahren sollte aber erst 3:00Uhr fährt, dann kannst du bestimmten Geldbetrag für Übernachtung oder Taxi bekommen. Kam im ZDF (wenn ich mich recht erinnere) vor kurzem ein Beitrag.
Da wollte nämlich ein Prof. wegen Verspätung und somit nicht erbrachter Leistung den Fahrpreis mindern, was die Bahn nicht wollte und ihn Mahnte usw.
Der Prof. wollte klagen, konnte er aber nicht, weil die Bahn, wahrscheinlich aufgrund der drohenden Klage eingelengt hatte. Die Bahn hatte angeblich angst die Klage zu verlieren und somit ihr Privileg zu verlieren.