Deutsche Bahn und Fahrradkarte auf Landesebene

Ich hätte (wen wunderts) jetztt mal eine Frage:

Ich steige an einem westsächsichen Bahnhof ein und fahre ich mit Nahverkehr (also RE oder RB in diesem Fall RE) eine Station weiter zu einem Bahnhof in Thüringen.
Dabei nehnme ich mein Fahrrad mit.
Jetzt wurde ich durch die Zahlung von 40€ daraug aufmerksam gemacht das ich eine Fahrradkarte hätte kaufen müssen (habe zwar vorher schon öfters Fahrrad im ZUg befördert (auf der selben Strecke) und wurde nie darauf aufmerksam gemacht, aber naja…).
Wenn ich jetzt zurückfahre (also mein Startbahnhof in Thüringen liegt) brauche ich keine Fahrradkarte mehr.
Was bringt diese UNterscheidung?
Die Deutsche Bahn ist ein bundesweites Unternehmen, also warum schlüsselt diese das nach Bundesländern auf??

Gruß,
Hopfenbart

Das ist in der Tat schwer zu verstehen. Eine sichere Erklärung habe ich nicht, aber ich stelle mal ein paar Vermutungen an - vielleicht bringt dich das ein wenig weiter:
Grundsätzlich ist die Bahn ein bundesweites Unternehmen, aber es gibt einige Dinge (wie zum Beispiel die Ländertickets) die je Bundesland verschieden laufen. Zusätzlich gibt es von den Landesregierungen „Beförderungsaufträge“ an die Bahn, so dass hier z.T. schon gewisse Unterschiede vorkommen. Weitere Unterscheidungen werden zwischen Verkehrsverbünden in grossen Städten (z.B. der HVV in Hamburg) und dem nicht mehr dazu zählenden Umland gemacht.
Ich hätte jetzt vermutet, dass man immer eine Fahrradkarte braucht, und manche Schaffner einfach nur kulant waren. So wie du es schreibst, kommt es mir aber auch seltsam vor. Ich halte es für möglich, dass sich hier eventuell ein Kontrolleur (für die eine oder andere Richtung) geirrt hat. Wenn es dich genauer interessiert, empfehle ich dir im Reisezentrum einmal genau nachzufragen und sonst auch um ein Exemplar der „Beförderungsbedingungen“ zu fragen (nachfragen ob es verschiedene Versionen je Bundesland gibt!)
Ist es kein menschlicher Irtum, dann vermute ich, dass in deinem Fall ein Bahnhof je nach Fahrtrichtung unterschiedlich zugeordnet wird (Fahrradkarten-Zone oder eben nicht) oder der Bahnhof gehört gleichzeitig zu 2 verschiedenen Ländern (man teilt ihn sich) die dann verschiedene Spielregeln haben.
Auf alle Fälle gebe ich dir recht: es ist verwirrend.

Gutes Gelingen, falls du weiterhin forschen willst!

Ich steige an einem westsächsichen Bahnhof ein und fahre ich mit Nahverkehr (also RE oder RB in diesem Fall RE) eine Station weiter zu einem Bahnhof in Thüringen. Dabei nehnme ich mein Fahrrad mit.
Jetzt wurde ich durch die Zahlung von 40€ daraug aufmerksam gemacht das ich eine Fahrradkarte hätte kaufen müssen (habe zwar vorher schon öfters Fahrrad im ZUg befördert (auf der selben Strecke) und wurde nie darauf aufmerksam gemacht, aber naja…).
Wenn ich jetzt zurückfahre (also mein Startbahnhof in
Thüringen liegt) brauche ich keine Fahrradkarte mehr.
Was bringt diese UNterscheidung?
Die Deutsche Bahn ist ein bundesweites Unternehmen, also warum schlüsselt diese das nach Bundesländern auf??

hallo, guten abend.

ich kann ihnen ihre frage leider nicht beantworten. ich bin eher der spezialist in fernverkehr. allgemein kann ich es mir nur erklären dass sie sich im verbund bewegt haben. und mit dem weiterfahren den verbund verlassen oder betreten haben. ein verbund ist eine eigene firma u macht andere preise. jeder verbund hat andere fahrscheine tarife und bedingungen. in frankfurt und gesamter umgebung z.b brauchen sie für das fahrrad nicht bezahlen und es gibt nur einzellfahrscheine die man nicht entwerten braucht weil sie das bei kauf schon sind.

und in nürnberg und kompleter umgebung, müssen sie für ihr fahrrad eine karte haben und es gibt stempelsteifenkarten, das heißt sie müssen sie vor fahrtantritt entwerten, wenn sie das nicht tun und aber trotzdem eine haben = 40 euro.

in berlin müssen sie sich auch eine karte kaufen und wenn sie dann fahren entwerten.

in jeder stadt ist es anders.

allgemein bei der bahn ist es so, dass sie in jedem re, rb ect eine fahrradkarte für nahverkehr brauchen im fernverkehr IC. sogar fahrkarte und reservierung.

also alles nicht so einfach. ich hoffe ich konnteihnen ein wenig helfen.

mfg

Hallo,
fahren Sie evtl. in einem Verbund? Grundsätzlich ist der Nahverkehr Längersache und die Bahn fährt nur im Auftrag für das jeweilige Land. Da es sich dann häufig um Verkehrsverbünde handelt, kann daher diese unterschiedliche Handhabung herruhen. Kenne mich leider nicht mit den Gegebenheiten in Westsachsen aus.

Der Nahverkehr wird von den Ländern zur Beförderung beauftragt. Die Strecken werden im Nahverkehr ausgeschrieben und der Beförderer egal ob DB Regio oder andere akzeptieren gewisse Bedingungen der Länder genauer wird der Nahverkehr in Verkehrsverbünden organisiert der seine eigenen Beförderungsbedingungen hat.
Es fährt ja nich die Deutsche Bahn im Nahverkehr sondern die zum Konzern gehörigen Firma DB Regio „Thüringen“
Der Fernvekehr wiederrum ist dem Bund unterstellt.

ich hoffe es hilft

Hallo,

das tut mir ersteinmal leid das sie in dieser Situation eine Fahrpreisnacherhebung aus diesem Grunde erhalten haben.
Generell ist es so, das die Fahrpreise für Fahrradmitnahmen bzw auch kostenfreie Beförderung von Fahrrädern, tatsächlich Sache der Bundesländer oder -wie bei uns in Bayern- sogar Sache der Landkreise sind.
Das heisst, wenn in Thüringen die Fahrradmitnahme kostenfrei ist und in Sachsen nicht, müssen Sie aufjeden Fall eine Karte für den sächsischen Streckenabschnitt lösen. In Bayern gibt es beispielsweise Fahrradkurzstreckenkarten für bis zu 20km, und alles darüber hinaus braucht man eine Fahrradtageskarte Bayern. Ich weiss leider nicht wie momentan die Angebote in Sachsen oder Thüringen sind. Hinzu kommt auch der „Grenzüberschreitende Verkehr“ zum anderen Bundesland. Auf jeden Fall brauchen wir in Bayern deswegen keine Fahrpreisnacherhebung wegen Fahrrädern ausstellen. Ich kann Ihnen da leider auch nicht sagen wie dort speziell die Vorschriften in Thüringen oder Sachsen dazu sind. Aber meiner Meinung nach könnte man da auch ein wenig Kulanz walten lassen und ganz normal eine Fahrkarte ausstellen.

Mit freundlichen Grüssen
dr.tomsky

Lieber Hopfenbart,

tja, das ist ärgerlich. Da bin ich allerdings leider überfragt…

LG

Hallo Hopfenbart,

um dir genauer helfen zu können, müsste ich mal die genaue Strecke kennen, die du gefahren bist. Die Gültigkeit und Bestimmungen von Fahrradkarten hat oftmals mit regional unterschiedlichen Verkehrsverbünden zu tun, die alle ihre eigenen Regelungen haben. Die Deutsche Bahn, die dann nur im Auftrag der Verbünde fährt, kann oftmals gar nichts dafür, wenn es unübersichtlich wird…

Gruß
Christian

Ich danke erstmal alle für diese konstruktiven (um mal ein Fremdwort zu verwenden) Antworten.
Ich habe mich jetzt mal beim betreffenden Verkehrsverbund (also bei Start in Sachsen: VMS) schlau gemacht:
Dort steht nach Tarifbestimungen ab 1.August 2010 das „Die Mitnahme von Fahrrädern ist für die Nutzer des VMS-Tarifes unentgeltlich.“ ist. Ich bin zwar vor dem genannten ERscheinungstermin mit Bahn gefahren ,aber da man zuvor auch schon in Bussen unentgeldlich Fahrräder mitnehmen konnte, nehme ich hier an das dieser Absatz schon vor dem 1.August galt.
Jedoch steht unter einem anderen Punkt:
12.2 Verbundraumübergreifende Fahrten
Für Fahrten von und nach Zielen, die außerhalb des Verbundraumes liegen, gelten
• bei der DB AG die Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn AG
Jedoch lag nur Zielpunkt außerhalb des Verkehrsverbundes weshalb ich diesen Punkt für uninterresant halte.

Ich würde insgesamt sagen das die Fahrpreisnacherhebung nichtig ist da wie in Tarifbestimmungen zu lesen ist die Die Mitnahme von Fahrrädern ist für die Nutzer des VMS-Tarifes unentgeltlich ist.

Meine genauen Fahrdaten:

ca. 10Uhr von Crimmitschau Bahnhof nach Gößnitz BAhnhof mit RE

Gruß,
Hopfenbart

Hallo,

Die Deutsche Bahn ist ein bundesweites Unternehmen, also warum
schlüsselt diese das nach Bundesländern auf??

der Schienenpersonennahverkehr wird von den Bundesländern bestellt (vgl. etwa http://de.wikipedia.org/wiki/Schienenpersonennahverkehr), wobei einzelne die Fahrradbeförderung pauschal bezahlen. Dass hier (auch) das bundesweit operierende Unternehmen DB AG Leistungen erbringt hat dabei zunächst keinen Einfluss.

Den Sinn derartiger Regelungen erklären Dir die verantwortlichen Verkehrsminister des Bundes und der Länder sicher gerne.


PHvL

Generell ist es eigentlich so geregelt: In Zügen der Deutschen Bahn wird eine Gebühr für das Fahrrad verlangt, 3,50 Euro im Nahverkehr bzw. 4,50 Euro im Bundesweiten Fernverkehr, diese gilt als Tageskarte.

In den meisten Verkehrsbetrieben, sprich Stadtverkehr ist die Fahrradmitnahme kostenfrei. Ist es möglich, dass Du auf dem Rückweg eine S-Bahn benutzt? In diesen Zügen ist die Fahradmitnahme normalerweise kostenfrei.