Ich hätte (wen wunderts) jetztt mal eine Frage:
Ich steige an einem westsächsichen Bahnhof ein und fahre ich mit Nahverkehr (also RE oder RB in diesem Fall RE) eine Station weiter zu einem Bahnhof in Thüringen.
Dabei nehnme ich mein Fahrrad mit.
Jetzt wurde ich durch die Zahlung von 40€ daraug aufmerksam gemacht das ich eine Fahrradkarte hätte kaufen müssen (habe zwar vorher schon öfters Fahrrad im ZUg befördert (auf der selben Strecke) und wurde nie darauf aufmerksam gemacht, aber naja…).
Wenn ich jetzt zurückfahre (also mein Startbahnhof in Thüringen liegt) brauche ich keine Fahrradkarte mehr.
Was bringt diese UNterscheidung?
Die Deutsche Bahn ist ein bundesweites Unternehmen, also warum schlüsselt diese das nach Bundesländern auf??
Gruß,
Hopfenbart