Deutsche Bank: Geld abheben unmöglich ?

Hallo!
Folgendes Problem: Meine Freundin hat eine kleine Ich-Ag,liefert primär an einen Kunden,der in den USA lebt. Er hat aber auch ein deutsches Konto,von dem wir bezahlt werden. Da er selbst viel unterwegs ist, hat er angeboten,doch eine Lastschriftfunktion bei unserer Hausbank (Deutsche Bank) einzurichten,so daß wir die fälligen Rechnungsgeträge selbst von ihm abbuchen können. Das läuft nun seit 5 Monaten so.Unser Konto wird in der Regel eher bargeldlos gezahlt,aber gestern wollten wir 2x am Automaten mit der EC-Karte Geld abheben und 1x in der Werkstatt damit bezahlen,alle 3 Versuche scheiterten (gut,daß wir nicht nur 1 Konto haben :smile: ). Beim anschließenden Besuch in der Filiale erfuhren wir,wieso.Die Deutsche Bank sperrt das Geld,bis die 6 Wochen Rückbuchungsfrist (da Lastschrift) vorbei sind,da ja unser Kunde das Geld in dieser Zeit zurückholen könnte. Kann mir einer sagen,wieso die DB das macht?
Beim ersten überlegen kommt man drauf,daß damit irgendwelche Betrüger abgehalten werden sollen,die Geld von Fremden abbuchen, es abheben und dann verschwinden. Aber warum kann man die „gesperrte“ Kohle dann online nutzen und woanders hin überweisen ? In beiden Fällen wäre das Geld ja weg vom Konto…

Gruß
Marco

Hallo,

mit Betrüger liegst Du schon garnicht so falsch, allerdings hat die Bank Angst, dass Du sie bescheisst.

Durch die Lastschrifteinreichung hast Du nur ein „scheinbares Guthaben“, die Bank schreibt die Beträge unter dem Vorbehalt der Rückbelastung gut (E.v. = Eingang vorbehalten). Wenn die Lastschrift platzt, kommt sie mit Gebühren zurück und da liegt der Hase im Pfeffer. Das Geld hast Du bereits abgehoben und die Bank muss sehen, wie sie an das Geld von Dir bekommt und rechnet sich wohl im Ausland nicht so gute Chancen aus.

Das darfst Du als natürlich grundehrlicher Mensch nicht persönlich nehmen, mit dieser Masche haben die Banken schon endlos viel Geld verloren. Aus diesem Grunde wird eine Einreichung von Lastschriften wie eine Krediteinräumung behandelt (so genanntes Lastschriftobligo).

Gruss Hans-Jürgen
***