Eine kurze Frage die sich mir hinsichtlich der SEPA Umstellung im Februar 2014 stellt.
Frage: Gibt es eine gesetzliche Regelung die beschreibt, ob in Deutschland gegründete und Ansässige Firmen, ihre Bankgeschäfte über eine Deutsche Bank führen müssen?
Eine Antwort wäre super, vor allem wenn jemand § oder ähnliches aufzeigen könnte…
So etwas gibt es m.W. nicht. Auch deshalb, da z.B. Fragen des Zahlungsverkehrs sowie der Kreditvergabe aus dem Ausland heraus schwieriger zu lösen sein dürften. SEPA ist für den Zahlungsverkehr kein Allheilmittel.
Beste Grüße
Randori01
Eine derartige Monopolisierung der Detuschen Bank wäre mir neu. Es dürfte auch nicht mit Art. 12 I GG vereinbar sein, da eine solche Regelung andere Banken in Ihrer Berufsfreiheit unverhältnismäßig beschränken würde (Entzug von Kunden). Woher haben Sie diese Vorstellung? Das einzige was eine deutsche Firma machen muss um am Geschäftsleben teilzunehmen ist eine Eintragung im deutschen Handelsregister vorzunehmen.
zuerst ist nicht ganz klar was unter „Deutsche Bank“ gemeint ist. solche Regelung wurde sich gegen EU-Regelungen verstossen und waere damit unwirksamm. Eine der Grundfreiheiten Der EG ist KAPITALVREIHEIT. Diese Beshqaenkung des Kapitalverkehrs ist unrechtmaessige diskriminierung und verstoss gegen Gleichbehandlungsgebot.