Eine kurze Frage die sich mir hinsichtlich der SEPA Umstellung im Februar 2014 stellt.
Frage: Gibt es eine gesetzliche Regelung die beschreibt, ob in Deutschland gegründete und Ansässige Firmen, ihre Bankgeschäfte über eine Deutsche Bank führen müssen?
Eine Antwort wäre super, vor allem wenn jemand § oder ähnliches aufzeigen könnte…
Ich sehe anhand der Zahl der Klicks, dass meine Frage gelesen wird, allerdings vllt durch die geringe Beschreibung nicht beantwortet werden kann…
Man nehme an: Ein Unternehmen stellt alles auf SEPA um. Somit kann man sein Konto überall in Europa führen, zumindest nach SEPA Informationen.
Nun will dieses Unternehmen erhöhte Zinssätze und ähnliches genießen,und somit auf ein Schweizer Konto umsteigen. Hierfür gilt ja das Schweizer Bankgeheimnis.
Somit kann das Unternehmen doch theoretisch beliebige Daten zur Versteuerung freigeben, da die Kontodaten ja nicht genau eingeblickt werden können oder bin ich hier falsch informiert?
Ich sehe anhand der Zahl der Klicks, dass meine Frage gelesen
wird, allerdings vllt durch die geringe Beschreibung nicht
beantwortet werden kann…
Ich glaube, es liegt daran, daß sie ziemlich unverständlich ist.
Man nehme an: Ein Unternehmen stellt alles auf SEPA um. Somit
kann man sein Konto überall in Europa führen, zumindest nach
SEPA Informationen.
Man konnte auch schon bisher sein Konto da haben, wo man wollte.
Somit kann das Unternehmen doch theoretisch beliebige Daten
zur Versteuerung freigeben, da die Kontodaten ja nicht genau
eingeblickt werden können oder bin ich hier falsch informiert?
Ich finde auch diese Fragestellung schon wieder ziemlich unverständlich. Willst Du wissen, ob ein Unternehmen Steuern hinterziehen kann, indem es bei der „Steuererklärung“ falsche Angaben macht? Willst Du wissen, ob das dadurch einfacher wird, daß man sein Konto bei einer ausländischen Bank unterhält?
Frage: Gibt es eine gesetzliche Regelung die beschreibt, ob in
Deutschland gegründete und Ansässige Firmen, ihre
Bankgeschäfte über eine Deutsche Bank führen müssen?
Somit kann das Unternehmen doch theoretisch beliebige Daten
zur Versteuerung freigeben, da die Kontodaten ja nicht genau
eingeblickt werden können oder bin ich hier falsch informiert?
Es steht jedem Unternehmen frei, kreative Umsatzdaten an Das Finanzamt zu zu melden.
Das Finanzamt muß diese Daten allerdings nicht glauben.
Dies ist eine Situation in dem das Unternehmen nicht gewinnt.