Beispiel:ein Ausländer (Staatangehörigkeit:Russland)gibt Vollmacht einem Anwalt (Staatangehörigkeit:smiley:eutschland).Die Frage gilt die Vollmacht von Russe für das Deutsche Gericht?
Ja - owT
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Hallo,
die Staatsangehörigkeit des Mandanten (im Bsp. Russe) spielt keine Rolle. Der Rechtsanwalt muss bei den entsprechenden Gerichten zugelassen werden - so ist bspw. nicht jeder Anwalt für Oberlandesgerichte zugelassen.
Deutsches Recht gilt auch für Ausländer, für hier wohnende aber auch für Touristen und Durchreisende usw.
Grüße
who_knows