Deutsche Kapitalertragssteuer wenn im Ausland

Angenommen ein deutscher Mann hat ein Aktiendepot in Deutschland doch lebt und arbeitet seit über 6 Jahren im europäischen Ausland.
Er hat seither keine Transaktionen mehr in diesem Depot gemacht, welches glücklicherweise dennoch weiter einen gewissen Gewinn gemacht hat.

Nun möchte er das Depot reduzieren oder sogar auflösen. Vermutlich würde dann die deutsche Kapitalssteuer fällig (25% zzgl. Solidaritätszuschlag). Gibt es eine Möglichkeit irgendetwas von dieser Steuer wieder zurückzubekommen? Hätte er das Depot in seinem jetzigen Arbeitsland könnte er den Betrag dieser Steuer z.B. teilweise gegen Verluste seines Unternehmens reduzieren, und/oder seinem Einkommens-Frei-betrag anrechnen. Doch ginge das auch vom Ausland aus, obwohl keine Steuererklärung in Deutschland nötig / möglich ist?

Besten Dank,
Tille71

Steuerort= Wohnsitzland (Quellen und Doppelbesteuerung ausgenommen). Eine Abgeltungssteuer wäre nun in DE fällig, wenn der Wohnsitz hier ist. Aber: vor 6 Jahren galten noch andere Besteuerungsgrundlagen. So waren z.B. Fonds (was ist im Depot?) dann steuerfrei, wenn die Hatedauer (Spekulationsfrist) überschritten war.
Werden die Titel im Firmenvermögen gehalten?
Im Zweifelsfall Steuerberater hinzuziehen, evtl. gibt es die spezifisch zutreffenden Auskünfte bei der verwaltenden Bank. Dort könnte ggfs. auch ein ausgewiesener Bevollmächtigter agieren.
Übrigens sind auch Depot- Überträge mit Datenübergabe (Kaufdatum, etc.) möglich. Die Frage ist nur, ob das Sinn macht.
Kaum ein Fall ist wie der andere, daher gibt es keine pauschalen Aussagen. Alles Gute.

lebt und arbeitet im europäischen Ausland: HAUPTWOHNSITZ???

Hallo,

vermutlich bist du ein sogenannter Steuerausländer und somit zahlst du keine Kapitalertragssteuer auf Zinseinkünfte und Aktiengewinne (auf Dividenden schon) in Deutschland.
Evt. musst du aber die Gewinne an deinem Wohnort versteuern, falls es eine Kapital- oder Abgeltungssteuer gibt.

Auf alle Fälle solltest du dich bei deiner deutschen Depotbank als Steuerausländer eintragen lassen, ansonsten wird die Abgeltungssteuer direkt ans Finanzamt abgeführt.

Gruss

Hallo,
danke, werde ich nochmal checken ob ich das nicht schon gemacht habe.

Steuerort= Wohnsitzland (Quellen und Doppelbesteuerung
ausgenommen). Eine Abgeltungssteuer wäre nun in DE fällig,
wenn der Wohnsitz hier ist. Aber: vor 6 Jahren galten noch
andere Besteuerungsgrundlagen. So waren z.B. Fonds (was ist im
Depot?) dann steuerfrei, wenn die Hatedauer
(Spekulationsfrist) überschritten war.

ich glaube das ist seit der Aenderung der Gesetze dann eben anders; ich haette das Depot dann wohl davor aufloesen muessen (allerdings waere dann vermutlich dennoch eine Steuer in meinem Wohnsitzland faellig gewesen).

Werden die Titel im Firmenvermögen gehalten?

nein

Im Zweifelsfall Steuerberater hinzuziehen, evtl. gibt es die
spezifisch zutreffenden Auskünfte bei der verwaltenden Bank.
Dort könnte ggfs. auch ein ausgewiesener Bevollmächtigter
agieren.

SteuerberaterIn ist wahrscheinlich eine bessere Idee als die Bank - ich schaetze er (oder sie) waere da etwas kreativer mit den Moeglichkeiten…

Übrigens sind auch Depot- Überträge mit Datenübergabe
(Kaufdatum, etc.) möglich. Die Frage ist nur, ob das Sinn
macht.
Kaum ein Fall ist wie der andere, daher gibt es keine
pauschalen Aussagen. Alles Gute.

Danke dennoch fuer die Tips!