Hallo,
na also. Mit Genugtung nehme ich der Beschluss des Internationalen Gerichtshofes in Den Haag, der in fast allen Punkten der deutschen Klage gegen die USA stattgegeben hat, zur Kenntnis. Die Verweigerung des konsularischen Beistandes für die Brüder LaGrand war demnach nicht rechtens.
Mit dieses Urteil ist ein großer Erfolg für die Menschenrechte errungen worden, die internationale Schutzinstrumente und Gerichtsbarkeit sind dadurch eindeutig gestärkt worden. Es war richtig, dass die rot-grüne Bundesregierung in diesem Zusammenhang gegen die USA geklagt hat.
Ich halte die Entscheidung zugleich auch für eine Ermutigung all der Menschen, die weltweit die Todesstrafe ächten und sich dagegen engagieren.
was wird, Deiner Meinung nach, nun wesentlich anders werden? Die USA werden nachwievor ihre geliebte Todesstrafe anwenden, die anderen werden sich nachwievor beschweren und klagen, aber ändern? Wer glaubt denn wirklich daran, dass sich die USA von „irgendeinem“ Gerichtshof ausserhalb ihrer Emisphäre etwas vorschreiben lassen…leider…
Mal ganz abgesehen davon, daß mit diesem Urteil nicht die amerikanische Todesstrafe an sich, sondern nur die Verletzung bestimmter völkerrechtlichen Regeln im Zuge des Verfahrens verurteilt wurde. Hätten die Gebrüder den rechtlichen Beistand Deutschlands bekommen und wären sie trotzdem zum Tode verurteilt und hingerichtet worden, wäre das Urteil mutatis mutandis anders ausgefallen.
ganz davon abgesehen, dass wir solch Diskussionen schon oft hatten (aber immer wieder aktuell sind), hast Du für einen, der grad pervers im Umzugsstress ist, einen Link zum kompletten Wortlaut dieses „Urteils“? Vielleicht hats ja doch was Gutes, wer weiss…
Hallo Erwin,
den Beiden nichts. Aber es war auch mal wichtig, dass US-Amerikaner eine Schlappe einstecken mussten. Es geht nicht darum, immer nur nach dem interationalen Gerichtshof zu rufen und die Urteile zu akzeptieren, wenn es z.B. um Kriegsverbrecher geht.
na also. Mit Genugtung nehme ich der Beschluss des
Internationalen Gerichtshofes in Den Haag, der in fast allen
Punkten der deutschen Klage gegen die USA stattgegeben hat,
zur Kenntnis. Die Verweigerung des konsularischen Beistandes
für die Brüder LaGrand war demnach nicht rechtens.
Mit dieses Urteil ist ein großer Erfolg für die Menschenrechte
errungen worden, …
Hallo Mic,
bis dahin stimme ich Dir zu. Internationale Regeln müssen eingehalten werden.
Ich halte die Entscheidung zugleich auch für eine Ermutigung
all der Menschen, die weltweit die Todesstrafe ächten und sich
dagegen engagieren.
Deine Aussage klingt, als ob dieses Urteil eine Entscheidung gegen die Todesstrafe wäre, und das, finde ich, hat mit dem Urteil nichts zu tun.
Die zwei haben den Tankwart - einen Menschen - umgebracht. in unserer sensationslüsternen Welt kennt jeder die zwei armen Brüderchen, ob la Grand oder la Grange, ist mir egal. Es gab dafür eine Strafe, die dem Gesetz des Staates, in dem dies passiert ist, entspricht.
Ich kann wohl die beiden Brüder leicht vergessen, manchmal denke ich aber daran, was die beiden Verbrecher dem Ermordeten vorenthalten haben (indem sie gewaltsam sein Leben verkürzten) und was sie dessen Familie angetan haben.
Aber darüber wurde ja schon oft diskutiert, Sorry, Camilla, daß ich Deinen Einwand als Aufhänger zur Äußerung meiner Meinung verwendet habe.
ist doch super das das mit der klage so wunderbar geklappt hat.
es ist unbedingt wichtig, mördern konsularischen beistand gesetzlich festschreiben zu lassen. wenn sie denn schon ins ausland müssen, um solche - von einem gericht festgestellte taten zu begehn.
richtig, todestrafe ist scheiße. lehne ich aus zwei gründen ab :
was ist wenn der angeklagte tatsächlich unschuldig war
gab es zu hauff in den usa
verurteilte mörder sollen unter den schlimmsten umständen
brummen bis an ihr lebensende.
ps.: was tut denn unser sagenumwobenes rot grün bündnis denn
eigentlich in unserem land für die opfer. die schmerzen
heilt keiner. kann keiner - niemals. die schleppen diesen
alptraum ein leben lang mit sich herum.
deren leben ist kaputt - für immer.
für die die umgebracht worden - und noch schlimmer - für
die angehörigen.
und hier wird beifall geklatscht, daß rot grün deutschland nunmehr durchgesetzt hat, daß mörder auch in den usa konsularischen beistand bekommen.
was ist wenn der angeklagte tatsächlich unschuldig war
gab es zu hauff in den usa
Und dann:
und hier wird beifall geklatscht, daß rot grün deutschland
nunmehr durchgesetzt hat, daß mörder auch in den usa
konsularischen beistand bekommen.
Zur Klarstellung:
Es geht nicht darum, dass Mörder konsularischen Beistand bekommen sondern Mordverdächtige. Sicher, manchmal ist Mörder = Mordverdächtiger, aber eben - wie Du selbst schriebst - „zu hauff“ eben auch nicht!
Daher: erspar Dir Deine Polemik hier. Ist schlicht falsch.
um deine anregung mal aufzunehmen, hier nicht rumzupolemisieren,
soviel. vielleicht hast ja auch du gesehen, daß im anhang noch eine kleine opferbetrachtung kam. und diesen widerspruch - im umgang mit beiden seiten ( verurteilte Mörder - Opfer ) war es für mich mal wert aufzuzeigen. ob dir das gefällt oder nicht.
in genau einem punkt hast du recht : es geht um konsularischen beistand für mordverdächtige. nicht mörder.
bis zum nächsten polemiseren auf dem nächsten turnschuhparteitag.