Deutsche oder amerikanische Staatsbürgerschft?

Hallo,

ich habe da mal eine Frage. Der Vater meiner älteste Tochter ist Amerikaner. Er hat vor knapp 16 Jahren die Vaterschaft anerkannt und lebt in den USA. Meine Tochter wurde in Deutschland geboren, ich war mit ihrem Vater nicht verheiratet.
Wie sieht es mit der Staatsbürgerschaft aus. Sie hat ‚automtisch‘ die deutsche Staatsbürgerschaft bekommen. Hat sie die Möglichkeit auch die amerikanische Staatsbürgerschaft anzunehmen, oder müsste sie dazu die deutsche Staatsbürgerschaft abgeben?

Danke

Malex :smile:

Hallo!

Das ist grundsätzlich einmal eine Frage des amerikanischen Staatsbürgerschaftsrechts, ob deine Tochter von Geburt an auch diese Staatsbürgerschaft hat. Diesbezüglich würde ich mich mal bei einem Konsulat erkundigen, die Amerikaner sind im Prinzip relativ großzügig mit den Staatsbürgerschaften.

Sollte deine Tochter die US-Staatsbürgerschaft nicht von Geburt an haben, aber annehmen können, dann musst du aufpassen, dass sie mit der Annahme der amerikanischen Staatsbürgerschaft die deutsche nicht verliert! Ich kenne hier die diesbezüglichen Regelungen bzw. Staatsverträge in Deutschland nicht, vielleicht weiß das jemand anderer hier.

Gruß
Tom

Hallo,

wer in den USA geboren wurde, ist - unabhängig von der Abstammung - Bürger der USA. Ein Freund von mir ist dort geboren, weil seine Eltern (beide Deutsche) mal kurz da gewohnt haben), und er hat beide Pässe.

Gruss Hans-Jürgen
***

Hallo,

danke für die Tips, habe heute bei dem amerikanischen Konsulat unserer Stadt angerufen und es geht tatsächlich problemlos. Eine notarielle Beglaubigung das der Kindsvater vor der Geburt in den USA gelebt hat, eine Kopie der ID Karte… ein bischen Schreiberei, Vorzeigerei und dann ein bischen Geld und schon hat sie die amerikanische Staatsbürgerschaft. Diese kann sie dann auch, unter gegebenen Umständen weitervererben. Die deutsche Staatsbürgrschaft muss sie nicht abgeben, sonst würden wir das nicht tun. Na, wenn das nichts ist? :wink:)

Ein freundliches DANKE in die Runde

malex

Hallo,

ich habe da mal eine Frage. Der Vater meiner älteste Tochter
ist Amerikaner. Er hat vor knapp 16 Jahren die Vaterschaft
anerkannt und lebt in den USA. Meine Tochter wurde in
Deutschland geboren, ich war mit ihrem Vater nicht
verheiratet.
Wie sieht es mit der Staatsbürgerschaft aus. Sie hat
‚automtisch‘ die deutsche Staatsbürgerschaft bekommen. Hat sie
die Möglichkeit auch die amerikanische Staatsbürgerschaft
anzunehmen, oder müsste sie dazu die deutsche
Staatsbürgerschaft abgeben?

Danke

Malex :smile:

Verliehen oder von Geburt an?
Hallo!

Noch ein Hinweis: Ich denke auch dass die Sache unproblematisch ist, aber dennoch ist eines zu beachten. Wird die Staatsbürgerschaft jetzt von den Amerikanern verliehen oder ist deine Tochter von Geburt an US Staatsbürgerin und bekommt jetzt nur den Staatsbürgerschaftsnachweis? Ich denke es ist letzteres und damit sollte es auch kein Problem geben, aber sollte die Staatsbürgerschaft jetzt neu verliehen werden, so ist es zwar richtig, dass die Amerikaner das Ausscheiden aus der deutschen Staatsbürgerschaft als Voraussetzung nicht verlangen, es könnte allerdings sein, dass deine Tochter nach deutschem Recht mit der Annahme der amerikanischen Staatsbürgerschaft die deutsche verliert. Ich denke nicht, dass es im konkreten Fall ein Problem ist, da deine Tochter schon von Geburt an die Staatsbürgerschaft der USA haben wird, aber ich würde mich noch mal bei einem Experten vergewissern.

Gruß
Tom

Prominentes Beispiel
Hallo!

Noch eine Ergänzung: Es gibt diesbezüglich ja einen prominenten Fall. Das österreichische Staatsbürgerschaftsrecht ist dem deutschen sehr ähnlich. Der österreichische Schispringer Andreas Goldberger wurde ja einmal für eine Saison auf Grund einer Kokainaffaire gesperrt. Er wollte daraufhin in der nächsten Saison für Jugoslawien starten. Jugoslawien erlaubt die doppelte Staatsbürgerschaft und hat daher Andreas Goldberger sofort die jugoslawische Staatsbürgerschaft verliehen. Goldberger ist dann aus Belgrad zurückgeflogen und am Flughafen Salzburg mit seinem österreichischen Reisepass wieder eingereist. Es dauerte nur einen Tag, da hatte er die österreichische Ausländerpolizei am Hals. Das jugoslawische Recht erlaubte zwar die doppelte Staatsbürgerschaft, nicht aber das österreichische. Mit der Annahme der jugoslawischen hat er automatisch die österreichische verloren und war somit Ausländer und erstens mit einem ungültigen österreichischen Pass und zweitens ohne Visum nach Österreich eingereist. Tatsächlich musste Goldberger dann die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft neu beantragen und diese wurde ihm auch dann nochmals neu nach dem Ausscheiden aus der jugoslawischen verliehen. Daher meine Warnung: wenn die doppelte Staatsbürgerschaft nicht durch Geburt besteht, dann muss man aufpassen!

Gruß
Tom

@ Tom
Hallo,

vielen Dank für den wichtigen Hinweis! An diese Möglichkeit hab ich noch gar nicht gedacht!

Viele Grüsse

Malex, die auch erst einaml auf die Papiere vom Konsulat wartet

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Hallo,
also wir haben’s in der Familie durchexerziert. Es ist so:
Mein Sohn (deutsche Eltern) ist in El Paso Texas geboren und hat
demnach automatisch die amerikanische Staatsbürgerschaft (sogenanntes
Heimatrecht) ausserdem hat er, weil beide Eltern Deutsche sind die
auf Abstammungsrecht basierende deutsche Staatsbürgerschaft. Und das,
obwohl das doch mal ein Super CDU-Wahlschlager war, dass keine
Doppel-Staatsbürgerschaften erlaubt sein sollten… Er muss aber,
wenn er mit seinem amerikanischen Pass nach deutschland einreist
mindestens die deutsche Staatsbürgerschaftsurkunde (giobts auf
Antrag) dabei haben, sonst gibts tatsächlich Ärger. Meine
Enkeltochter ist in Portugal geboren. Da ist es ähnlich., Sie hat
jetzt zwei Pässe und braucht sich auch nicht entscheiden, ob sie
einen Pass abgibt. Mein Mann ist kürzlich Amerikaner geworden
(nauralization - Staatsbürgerschaft auf Antrag) und musste seinen
deutschen Pass auch nicht abgeben…
Wie heisst es so schön?
anything goes…
in diesem Sinne
Gruss
Ulla

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]