schreiben Sie in jedem Falle das Insolvenzgericht an und schildern was der IV macht. Das Sie gerne die Arbeitsstelle halten wollen, er Ihnen aber schon eine Stelle dadurch versaut hat. Sie können da auch vorbei gehen. Lassen Sie sich einen Termin bei der zuständigen Rechtspflegerin geben.
Ich habe dieses auch gemacht. Allerdings war (bin) ich Gläubigerin, was nichts zur Sache tut. Ich habe dem IV des Schuldners Beweise geliefert, dass der Insolvente schwarz nebenbei arbeitet. Der IV hat das Geld auch monatlich sich überweisen lassen und es kam in die Insolvenzmasse. Nur hatte ich zu den Forderungen die in der Insolvenz stehen noch Unterhaltsforderungen für ein minderjähriges Kind. Dieses geht immer vor allen anderen Schulden, also habe ich Pfändungen eingeleitet. Dann ist der Schuldner nach 4 Inso Jahren verstorben und ich konnte seine Kontoauszüge in seiner Wohnung durch sehen. Er durfte nur 875 Euro behalten und ich konnte dem Inso Gericht die Auszüge vorlegen, dass er monatlich 3000 Euro Geldeingang auf sein Konto die ganzen 4 Jahre hatte, der IV also für eine Arbeit bezahlt wurde, die er gar nicht gemacht hat.
Das läuft nun alles noch, denke nicht, dass der noch einmal vom Gericht zum Verwalter bestimmt wird. Ich habe am Anfang immer die Antwort beim Gericht bekommen, wir zahlen den IV damit wir die Arbeit nicht haben, weil wir da keine Zeit für haben, aber da wurden die doch Hellhörig. Gehen Sie zum Inso Gericht und sagen denen, dass mit dem IV absulut nicht zu arbeiten ist und Sie schon eine Stellung durch ihn verloren haben. Die werden einschreiten!
Gruss
Agnes