Deutsche Regelinsolvenz -Arbeitgeber in Österreich

Hallo,

ich habe folgendes Problem. Ich befinde mich in Deutschland in der Regelinsolvenz und arbeite seit einem Monat in Österreich. Mein österreichischer Arbeitgeber sagt, dass er, solange kein österreichisches Gericht eingeschalten ist, keine Abzüge an den deutschen Insolvenzverwalter macht. Was soll ich jetzt tun? Ist das so rechtens?

Meinem Insolvenzverwalter habe ich angeboten, meine Gehaltsnachweise einzureichen und die Abzüge eigenständig vorzunehmen, bzw. den geforderten Abzug an ihn direkt zu überweisen. Das möchte er nicht. Gibt es da eine Lösung, bzw. hat jemand damit Erfahrung?

Lg

Mucki

da wird sich der Insolvenzverwalter wohl mit zufrieden geben müssen, was soll er sonst machen?
Wenn er das anders haben will, so muss er sich kümmern, Sie können ja schlecht Ihren Arbeitgeber verklagen.
Das ist mal wieder typisch RA. Wenn er sich weiterhin quer
stellt, sollten Sie sich an das zuständige Inso- Gericht wenden. Das ist ja ein Witz!!! Wenn Sie die Abrechnungen monatlich vorlegen und das Geld dann ihm überweisen, dann muss es auch gut sein.
Was er möchte spielt keine Rolle, dann soll er sich mal bemühen, von Ihnen kann man das nicht verlangen.Die machen ja alles! Melden Sie den RA beim Inso Gericht, die bezahlen den ja auch.

Hallo Agnes,

danke für Deine Antwort. So sehe ich das als „Normalbürger“ auch, doch möchte ich natürlich nicht, dass sich die Rechtsabteilung meines neuen Arbeitgebers mit dem IV streiten muss. Das kommt sicher nicht gut. Auch möchte ich natürlich nichts tun, was die RSB gefährdet und weiß nicht, ob sich der IV darauf dann einlassen muss. Er hat mir bereits im Vorfeld eine andere Stelle „versaut“, und ich wurde noch vor Einstellung gekündigt. :frowning: Das soll sich natürlich nicht wiederholen.

Dein Arbeitgeber hat recht - was gehen ihn deutsche Pfänder an - für ihn gelten nur österreichische !
Das Pfändungsgesetz in Österreich ist ungleich Arbeitnehmerfreundlicher als das Deutsche, ein Pfändung so wie sie der Deutsche insolvenzverwalter will, wäre in Österreich gar nicht zulässig !
der Insolvenzverwalter kann dir aber nicht verbieten in Österreich zu arbeiten - hier solltest du bei einem verwaltungsgericht eine Feststellungsklage einreichen oder beim Insolvenzgericht - keine ahnung, Dein Angebot besteht und nun muß sich ja der Insoverwalter dazu äußern ! ich kenne mich damit nicht aus und bin überfragt !
Gruß
Technau

hallo burtie,
Dazu kann ich nur sagen: frage einen Anwalt oder eine Schuldnerberatung, die kennen die rechtliche Situation!
Gruß wacker

schreiben Sie in jedem Falle das Insolvenzgericht an und schildern was der IV macht. Das Sie gerne die Arbeitsstelle halten wollen, er Ihnen aber schon eine Stelle dadurch versaut hat. Sie können da auch vorbei gehen. Lassen Sie sich einen Termin bei der zuständigen Rechtspflegerin geben.
Ich habe dieses auch gemacht. Allerdings war (bin) ich Gläubigerin, was nichts zur Sache tut. Ich habe dem IV des Schuldners Beweise geliefert, dass der Insolvente schwarz nebenbei arbeitet. Der IV hat das Geld auch monatlich sich überweisen lassen und es kam in die Insolvenzmasse. Nur hatte ich zu den Forderungen die in der Insolvenz stehen noch Unterhaltsforderungen für ein minderjähriges Kind. Dieses geht immer vor allen anderen Schulden, also habe ich Pfändungen eingeleitet. Dann ist der Schuldner nach 4 Inso Jahren verstorben und ich konnte seine Kontoauszüge in seiner Wohnung durch sehen. Er durfte nur 875 Euro behalten und ich konnte dem Inso Gericht die Auszüge vorlegen, dass er monatlich 3000 Euro Geldeingang auf sein Konto die ganzen 4 Jahre hatte, der IV also für eine Arbeit bezahlt wurde, die er gar nicht gemacht hat.
Das läuft nun alles noch, denke nicht, dass der noch einmal vom Gericht zum Verwalter bestimmt wird. Ich habe am Anfang immer die Antwort beim Gericht bekommen, wir zahlen den IV damit wir die Arbeit nicht haben, weil wir da keine Zeit für haben, aber da wurden die doch Hellhörig. Gehen Sie zum Inso Gericht und sagen denen, dass mit dem IV absulut nicht zu arbeiten ist und Sie schon eine Stellung durch ihn verloren haben. Die werden einschreiten!
Gruss
Agnes

Da habe ich keine Ahnung von Gruß

Hallo,

vergessen Sie nicht, dass Ihr Insolvenzverwalter praktisch Ihr zweites „ich“ ist.

Das ist bedauerlich, aber gesetzlich so geregelt. Die Gelder die SIE (wo immer sie sich auch befinden) erwirtschaften, müssen Sie an den Insolvenzverwalter abführen.

Das ist leider die Konsequenz bei einer Insolvenz (zu deren Beantragung selbstverständlich niemand verpflichtet wird).

Viel Glück.

Hallo burtie,

ob ein österreichisches oder ein deutsches Gericht entschieden hat ist völlig egal. Es gibt ein EU-Recht und an das haben sich alle EU-Länder zu halten.
Das Verfahren läuft in Österreich ähnlich ab wie in Deutschland. Warum dein AG sich so sträubt kann ich daher nicht verstehen.
Wie das bei deiner privaten Insolvenz ist, kann ich dir aus dem Stehgreif nicht beantworten.
Warum möchte dein Verwalter die Beträge nicht von dir?? Das hat ja eigentlich nichts mit dem AG zu tun.

Vielleicht kann dir hier jemand genaueres dazu sagen.

Alles Gute

Gruß Lore

Ich kenne mich da nicht aus, würde mich an Deiner Stelle an die Arbeiterkammer wenden:

http://wien.arbeiterkammer.at/beratung.htm
viel Glück
Bernhard