Deutsche Rentenversicherung

Hallo zusammen, ich bin zur Zeit in einer Maßnahme „Teilhabe am Arbeitsleben-Wiedereingliederung“ der DRV. Diese geht bis Dez. 2017. ich bin Schwerbeschädigt Grad 50. Jetzt habe ich eine Kur bewilligt bekommen, deren Träger die DRV ist. Man hat mir mitgeteilt ,dass sie über 3 Wochen bzw. 4 Wochen gehen kann. Meine Frage; Da ich um diese Zeit der Maßnahme nicht zur Verfügung stehe, kann mich die DRV aus der Maßnahme „entlassen“, so das ich wieder auf dem Arbeitsamt lande? Geht das so einfach, wie man mir sagte? Wenn ja, muss ich da eine Frist einhalten gegenüber dem Arbeitsamt ?
Gibt es da irgendwelche §§ die das regeln ?
Vielen Dank für die Hilfe
MfG.

Die DRV arbeitet teilweise mit „harten Bandagen“. Frag schriftlich nach ( mit Bitte um Antwort vor Antritt der Rehabilitationsmaßnahme und mit Rückschein)), wie Du den Beginn des Wiedereintritts in die Wiedereingliederungmaßnahme korrekt und konkret klären und mitteilen kannst.
Im gleichen Schreiben bittest Du rein vorsorglich um Mitteilung der Rechtsgrundlage für die erwartete Antwort.
Eher nebenher würde ich auf die Schwerbehinderung verweisen, sie aber auf jeden Fall erwähnen.
Viel Glück