Liebe/-r Experte/-in,
dies betrifft die Interpretation eines Satzes in einem Zusammenhang einer technischen Beschreibung für die Ausführung einer Bauleistung.
Zur Erläuterung: Im Bauwesen, Hoch- und Tiefbau, ist es üblich, Gesteinskörnungen, also für Kies, Splitt und Schotter, etwa in folgender Schreibweise anzugeben: Kies 16/32, Splitt 4/8, Schotter 16/45, Sand 0/2. D.h. z.B. Gesteinskörner mit einem Duchmesser von 16 mm bis 45 mm.
In dem nachfolgenden Text mit seiner Interpunktion (Komma nach dem Wort Kiesschüttung!) gilt es herauszufinden, welche Körnung der erwähnte Kies und welche Körnung der angebotene Splitt hat.
Text//
Mehrkosten für Betonplatten (Gehwegplatten 30/30/4 cm) auf Splitt statt Kiesschüttung, Körnung 16/32 mm, d= 10 cm.
…
Somit Mehrkosten Plattenbelag auf Splitt statt Kiesschüttung:
…
Hinweis: Die Minderkosten für den Entfall der Kiesschüttung sind mit dem angebotenen Einheitspreis abgegolten, ebenfalls die anfallenden Mehrkosten für die Verlegung der Betonplatten auf Splitt statt Kies, hier: erhöhte Ebenheitstoleranzen (Versuchsfläche).
//Textende
Die Auslassungen sind Angaben zu den Flächen und Preisen.
Mit Dank im Voraus für jede stichhaltige und möglichst einfache und eindeutige Erläuterung.
Mit freundlichem Gruss
Eckart Schwengberg
Hallo Herr Schwengberg,
hier ein teilweiser Antwort-Versuch:
…dass die Platten die Maße 30x30x4 haben ist eindeutig. Sie haben sich offenbar dafür entschieden, statt Kies schütten zu lassen, Betonplatten auf Splitt zu verlegen, was eine Kostenänderung verursacht.
Der Kies sollte eine Körnung von 16/32 haben. Jetzt wird also auf Splitt verlegt. Welche Körnung es da evt. gibt, weiß ich nicht.
Der Hinweis besagt:
wenn kein Kies geschüttet wird, wird es theoretisch billiger. Obwohl die Plattenverlegung auf Splitt zwar eigentlich die kostenintensivere Variante wäre, heben sich aber durch den Wegfall der Kiesschüttung in der ursprünglichen Kostenrechnung die Mehrkosten auf.
Preislich kommen die Betonplatten dazu.
Es bleibt ansonsten bautechnisch beim Einheitspreis.
Ich hoffe, ich habe das Schreiben der Baufirma richtig interpretiert. Ob es schon mal einen anderen Kostenvoranschlag gab, wissen Sie, ich kann es nur vermuten.
Freundlichen Gruß
IHA
Vielen Dank, das ging ja blitzeschnell, aber leider für das Problem überhaupt nicht „zielführend“.
Darf ich es noch einmal versuchen?
Vergessen Sie bitte alles drumherum, es kommt nur auf den einen Satz an:
„Mehrkosten für Betonplatten (…) auf Splitt statt Kiesschüttung, Körnung 16/32 mm, d= 10 cm“
Heisst das, dass Splitt einer unbekannten Körnung einen Kies der Körnung 16/32 ersetzt, oder ODER dass Splitt der Körnung 16/32 einen Kies (ohne Angabe zur Körnung) ersetzt (was ja irrelevant wäre, weil er ersetzt wird und es keine Rolle spielt, was ich ersetze (nur zur Erläuterung: Hier ist es so, dass ein Kies 16/32 per Gesetz vorgegeben ist, man muss also eigentlich nicht darüber reden.
Bedeutet der obige Satz nach den Regeln der Deutschen Sprache also „…Splitt 16/32 statt Kies…“ oder „…Splitt statt Kies 16/32…“ ohne Angabe der Splittkörnung?
Ich hoffe, es ist so deutlicher.
mfg
Eckart Schwengberg
Sehr geehrter Herr Schwengberg,
- Aus dem Komma allein lässt sich keine Eindeutigkeit „heraus“-interpretieren. M. E. müsste dort auch ein Doppelpunkt stehen.
- Nach Ihrer vorgegebenen Definition für Kies, Splitt und Schotter kann sich die Angabe ja nur auf Kies beziehen. In welcher Körnung die Splittschüttung angeboten wird,ist also nicht genannt und lässt sich auch nicht aus dem Text erschießen.
- Ich gehe einmal davon aus, dass die Bezeichnung „d- 10 cm“ sich auf die Schüttungsdicke bezieht. „d“ und „D“ werden bei der Definition von Korngrößen aber auch für die kleinste/größte Körnung benutzt, wie ich der „EN 13139“ und „EN 12620“ entnehmen konnte.
Leider kann ich Ihnen also nicht recht weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Dietrich Schäckermann
Ich denke, es geht um den Teil:
"…Splitt statt
Kies 16/32…" ohne Angabe der Splittkörnung."
Und ergänzt durch den Hinweis, dass die Platten extra kosten.
Bleibt die Frage, ob man so ein Angebot nach den „Regeln der deutschen Sprache“ unterschiedlich interpretieren muss. Fragen Sie doch einfach den, der Ihnen das Angebot geschickt hat. Dann müssten Sie eine korrekte und verständliche Antwort bekommen.
Viel Erfolg!
IHA