Folgender Fall:
Ausländische Eltern (Herkunftsland:EU-Land), seit 2007 in Deutschland, Besitzer der Freizügigkeitbescheinigung bekommen in 2010 ein Kind in Deutschland. Welche Staatangehörigkeit hat das Kind? Laut der gesetzen des Herkunftslandes hat das Baby die ürsprüngliche Staatangehörigkeit von Geburt an. Wie lautet die deutschen Gesetze in diesem Fall?
die Staatsbürgerschaft des Kindes richtet sich in diesem Fall nach der Abstammung, es hat die Staatsbürgerschaft der Eltern.
Nur wenn ein Elternteil sich zum Zeitpunkt der Geburt acht Jahre lang in Deutschland aufgehalten hat, kann das Kind durch Geburt in Deutschland die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten - d.h. es hat bis zum 18. Lebensjahr ggf. zwei Staatsbürgerschaften.
Das trifft hier aber nicht zu, weil 2007 - 2010 keine acht Jahre sind.