Hallo,
ich habe eine Frage und ich hoffe ihr konnt mir helfen bei der Antwort.
Ein Ausländischer staatenloser Student, der seit 9 Jahren in Deutschland lebt und der sein Diplom-Ing. Studium in 5 Monaten erfolgreich abschliessen wird. Sein Aufenhaltserlaubniss ist „für Zweck des Studiums“. Er verdient monatlich 650 Euro durch seine Arbeit bei einem Forschungsinstitut. Darf er jetzt die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben? oder muss er warten bis er sein Studium abschliesst? Das Wohngebiet ist im Saarland.
Vielen Dank im voraus.
mit freundlichen Grüßen,
Oli.