Deutsche Staatsangehörigkeit für Kinder

Ich habe eine Tochter, die 2007 in Spanien geboren wurde. Sie ist Spanierin, hat einen spanischen Pass, lebt in Spanien, spricht Spanisch, geht dort in die (Vor-) Schule und hat ihren kulturellen und gesellschaftlichen Mittelpunkt rein in Spanien.

Ich als Vater habe die deutsche Staatsangehörigkeit, weil ich dort geboren wurde, deutsche Eltern habe und eben, bevor ich auswanderte, dort lebte.

Heute habe ich durch Zufall erfahren, dass lt. Staatsangehörigkeitsgesetz sie praktisch auch Deutsche wäre. Entstehen ihr dadurch Pflichten? Wie kann man das verhindern? Es handelt sich nur um Gesetzestext, ich meine: sie ist weder bei irgendeiner deutschen Behörde aufgeführt, sie spricht kein Deutsch, noch ist ihr Kulturkreis Deutsch.

Wo kann man dem widersprechen? Bzw. ist das überhaupt nötig?

Hallo Eric,

Deine Tochter kann durch Abstammungsnachweis die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten bzw. bestätigt bekommen. Sie wäre dann ganz legal auf Dauer Doppelstaatlerin.

Pflichten entstehen ihr nach derzeitigem Recht daraus keine, schon gar nicht bevor sie volljährig wird.

Ich empfehle Dir, in der Sache einfach nichts zu tun und Deine Tochter, wenn sie erwachsen ist, selber entscheiden lassen, ob sie die dt. Staatsangehörigkeit offiziell annehmen und Dokumente bekommen will oder nicht.

Übrigens wird es ihr auch in Zukunft immer möglich sein, der Staatsbürgerschaft durch Erklärung zu entsagen, wenn sie es möchte.

Danke für die schnelle Antwort. Also besteht keine Pflicht, z.B. ihr jetzt deutsche Dokumente auszustellen?

Mit Sicherheit nicht.

Da wird sie aber froh sein, nachdem sie sich so gefreut hatte, dass sie Weltmeister ist :wink:

Hallo,
wenn ein Elternteil Deutsche® ist, dann hat das Kind automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit (§4 Abs. 1 StAG). Allerdings „muss“ es sich mit 18 bzw. 23 Jahren entscheiden ob es die deutsche oder die andere Staatsangehörigkeit haben möchte.

Deutschland war immer gegen eine doppelte Staatsbürgerschaft (sofern die eine die deutsche sein sollte) im Rahmen der EU ist dieses jetzt aber möglich.

In Ihrem Fall bedeutet es, dass Sie zurzeit gar nichts machen können. Das ist ganz allein eine Entscheidung die Ihre Tochter treffen muss, allerdings erst wenn sie erwachsen ist (natürlich vorbehaltlich einer evtl. eintretenden Gesetzesänderung)

Ich denke, dass es auch fair gegenüber Ihrer Tochter ist, wenn sie „unvoreingenommen“ die Entscheidung fällen kann.
Und wer weiß, ob nicht Sie und Ihre Familie in einigen Jahren froh sind, wenn da noch die deutsche Staatsangehörigkeit vorhanden ist.

Hallo,

und danke für die Antwort. Es geht mir im Grunde nicht darum, meiner Tochter etwas vorenthalten zu wollen. Der Hintergrund ist eher der, dass ich wissen wollte, ob mir/uns dadurch Verpflichtungen entstehen.

Es geht mir gar nicht um eine doppelte Staatsbürgerschaft oder so, im Gegenteil. Ich bin in Spanien integriert. Meine Tochter hat mit Deutschland nur insofern etwas zu tun, dass sie ihre Oma 1x im Jahr sieht.

Jedoch ist Deutschland ja nicht gerade „inoffensiv“, für seine Regulierungswut und Einmischung in alles bekannt. Beispiele?

Später zurückkomende Urlauber mit schulpflichtigen Kindern werden nach Ferienende am Flughafen Nürnberg von der Polizei abgepasst, verhört und mit Geldbußen von bis zu 1000 Euro pro ausgefallenem Schultag bestraft.

Real Madrid wird z.Zt. von der Bezirksregierung Mittelfranken verklagt, weil diese auf ihrer Website (die nicht einmal auf Deutsch erhältlich ist) ihren Sponsor B-Win zeigen und diese Seite auch in Mittelfranken abrufbar ist. Die Erfolgsaussichten der Klage sind gegen 0, es gibt ja das EU-Recht. Aber das eben als Beispielt dafür, dass man unbedarft eine Klage an den Hals bekommen kann.

Hinzu so Sachen, wo ich mir denke, dass es z.B. in Spanien im Sommer völlig normal ist, dass überall(!) die Kinder dabei sind und sei es nachts um 2-3 Uhr in der Strandbar mit meiner Tochter von 2 Jahren. Kinder sind dort der Mittelpunkt der Gesellschaft. In Deutschland würden sie dir für den gleichen „Tatbestand“ wahrscheinlich noch das Sorgerecht entziehen.

Das alles nur deshalb aufgeführt, um meine Beweggründe darzulegen, dass ich mich nun erkundigen will, was ist, wenn meine Tochter formell auch Deutsche ist. Braucht Sie einen deutschen Pass, wenn wir nach Deutschland einreisen, etc. Ich habe keine Lust auf Überraschungen am Flughafen, merke aber an, dass meine Tochter keine Deutsche ist und wir auch nicht daran interessiert sind, auch wenn ihr das ggf. per Gesetz zugesagt wird.

Hallo,
ich kann Ihre Befürchtungen gut verstehen, möchte hier aber zu bedenken geben, dass wir auf der Welt mit einer immer größer und schneller werdenden Informationsflut „überschüttet“ werden.
Einzelfälle werden hochstilisiert, so dass der Eindruck entsteht das es viele Fälle o.ä. gibt.

Ich möchte hier keineswegs unsere „liebe Regierung“ und ihre Regulierungswut in Schutz nehmen.

Aber in diesem Fall besteht kein Grund zur Sorge. Ihre Tochter kann ganz normal wie ein „echtes“ spanisches Kind leben (nicht negativ gemeint). Sie hat einen spanischen Pass und in Deutschland oder bei der Einreise ist nur dieses Papier von Bedeutung (wobei wg. Schengen diese wohl nur noch selten gezeigt werden müssen).
Kinder haben in D bis zur Volljährigkeit i.d.R. keine besonderen Pflichten.
Sie als Vater müssen sich i.S. Fürsorge und Erziehung Ihrer Tochter dem spanischen Recht unterwerfen, natürlich nur solange Sie dort leben.
Ich sehe also nichts was jetzt besonders beachtet oder veranlasst werden sollte.

Aus eigener Erfahrung beachten Sie bitte, wenn Ihre Tochter alleine die Großmutter besucht, dass diese (die Oma) mit einer entsprechenden Vollmacht ausgestattet ist.

Viele Grüße

Vielen Dank für die Antworten. Ja, das mit der Vollmacht ist ein guter Tipp, aber bis sie mal um die 12 oder älter ist käme das sowieso nicht in Frage. Die geb ich nicht her :wink:

Schön, dass sie mich verstanden haben. Es geht mir nicht darum, meiner Tochter etwas vorzuenthalten oder vorschnelle Entscheidungen zu treffen, sondern es ist nunmal so, dass wenn man irgendo integriert lebt, man sich dessen Regeln und Kultur zu eigen macht und was an einem Ort normal ist kann woanders unerwünscht oder gar Rechtsbruch sein und umgekehrt.

Dann bin ich ja soweit beruhigt.